„Der deutsche Bürger wird immer noch belogen“ – die Väterbewegung im Interview

von Dr. Bruno Köhler

Wenn ich Mitarbeiterinnen von Jugendämtern über Väter reden hören, dann vernehme ich in der Regel nur Schlechtes. Was muss sich Ihrer Ansicht nach in Jugendämtern ändern, damit diese väterfreundlicher werden?

Ich möchte diese Feststellung so nicht stehen lassen.

Erstens sind Mitarbeiter in Jugendämtern nicht väterfreundlicher als Mitarbeiterinnen. Der Systemdruck ist verführerischer und prägender als Solidarität und Intelligenz.

Und zweitens hat die Veränderung auch die Jugendämter erfasst. Nicht durch und durch und auch nur punktuell. Jugendamt und Jugendamt kann inzwischen aber sehr unterschiedlich sein. Und es gibt einzelne Mitarbeiter beiderlei Geschlechtes, die sehr gute Arbeit machen und die unsere Unterstützung brauchen. Pauschal gegen ein Jugendamt zu protestieren, verdirbt mir die gute Zusammenarbeit, die ich mit einzelnen guten Fachkräften darin habe.

Nicht der pauschale Kampf gegen alles, was mich an das System erinnert, bringt uns weiter, sondern die Mitgestaltung der Veränderung.

Was sich verändern müsste?

Konkret müssten alle konstruktiven Kräfte auf die guten Posten und alle notorisch Konservativen gehören raus – was natürlich utopisch ist. Das bedeutet, dass die nötige Veränderung mindestens eine halbe Generation dauert.

Und dann müssten Jugendämter ihre Verwurzelung in der ideologischen Orientierung in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts aufgeben. Das Problem ist nur, dass eben viele den Mist von der Kürung eines guten und eines schlechten Elternteils damals und danach gelernt haben und jetzt professionell umsetzen.

Und wenn wir dann noch eine Institution hätten, die in der Lage wäre, die perfekt funktionierende Deckung allen jugendamtlichen Handelns zu durchbrechen und dieses Amt an seine mögliche Qualität zu erinnern, hätten wir wohl die nötigen Impulse für eine positive Neuorientierung.

„95 Prozent der häuslichen Gewalt ist männlich“, berichtete Doris Wieferich, Leiterin der Gewaltberatungseinrichtungen im Landkreis Diepholz, vor etwa 2 Jahren im Weser Kurier. Im Dezember 2012 behauptete auch Ulrike Kreuels, die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Kreises Neuss, 95 Prozent der Fälle der Täter häuslicher Gewalt seien männlich. Diese Frauenopfer-Männertäter-Stereotypen werden immer noch kolportiert, obwohl Studien heute klar darlegen, dass häusliche Gewalt nahezu gleich von beiden Geschlechtern ausgeht und sehr häufig die Täter-Opfer-Rolle umgekehrt ist. Welche Rolle spielen die Gleichstellungsstellen bei der Konstruktion des negativen Männer- und Väter-Bildes?

Es sind nicht nur die Gleichstellungsstellen. Es ist eine fette Kaste von Frauenfördervereinen, Frauenförderposten und Gleichstellungsmaschinerien, die sich flächendeckend in alle Strukturen unserer Gesellschaft eingefressen haben und weiter von uns ernährt werden wollen. Das geht nur durch Betonung der weiteren Berechtigung.

Und gerade Gleichstellungsbeauftragte messen das geschlechtsspezifische Gewaltpotential nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern an Statistiken, die sie selbst gefälscht haben: An den Platzverweiszahlen.

Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis sie den Blödsinn, den sie einmal gemacht haben, wie Hundedreck von den Pömps los werden wollen.

Gerade in Karlsruhe ist die neue Gleichstellungsbeauftragte identisch mit der alten Frauenbeauftragten und sie macht eigentlich nichts anderes als vorher. Landesweit hat sie sich schon einmal damit blamiert, dass ihr beim Treffen der Gleichstellungsbeauftragten zur Förderung von Männern nichts weiter einfiel, als mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen.

Das aber ist Sache der kommunalen Entwicklung. Wenn sich Karlsruhe durch Misandrie und ungebremste Frauenförderung in die Geschichte einbringen möchte, während Stuttgart oder die Partnerstadt Halle schon längst weiter sind, wollen wir ihr diesen blamablen Platz überlassen. Kooperationsfähig sind dann eben andere.

Welche Rolle spielt der „Missbrauch mit dem Missbrauch“, also der bewussten Falschbeschuldigung von Vätern bezüglich Kindesmissbrauchs bei Sorgerechtsverfahren und wie häufig kommt das vor?

Eine Studie (Busse et al) hat im Jahr 2000 in Berlin ermittelt, dass in 3% aller Fälle von familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Vorwurf des Sexuellen Missbrauches erhoben wird – natürlich von der Mutter gegen den Vater. In 86% davon ist dieser frei erfunden.

Wenn man von rund 200.000 familiengerichtlichen Verfahren jährlich in Deutschland ausgeht, wird in 6000 Fällen dieser Vorwurf erhoben. Und gegen mehr als 5000 Väter jährlich wird dieser Vorwurf also zu Unrecht erhoben. Sie werden in diesem Fall psychisch, physisch, sozial und wirtschaftlich ruiniert. Und das System bejubelt die Protagonistinnen dazu.

Gerade in diesem Zusammenhang muss man von einer menschenrechtswidrigen Vernichtungsstrategie durch das System ausgehen, was diese Väter zu Systemopfern macht, denen Wiedergutmachung und Schadenersatz zusteht. Dies ist keine Frage der juristischen, politischen oder sachlichen Abklärung, sondern allein eine Frage der Zeit.

In meiner Arbeit habe ich immer wieder mit dieser miesesten und dazu staatlich geförderten Form profeministischer Selbstverwirklichungsstrategie zu tun.

Und so perfide und abgrundtief böse dieser verfahrensstrategische Joker der Mütterszene ist, so zäh ist die Auflösung der Lähmungserscheinungen der familialen Intervention im Umgang mit der dadurch angerichteten Vernichtung.

Das können wir aus Erfahrung bestätigen. Tatsächlich werden die Zahlen der „Platzverweise“ von manchen Politiker/innen als Täterzahlen missbraucht, obwohl die Polizei ja keine richterliche Befugnis besitzt, also nicht vor Ort Täter und Opfer feststellt, sondern lediglich eine Person- in der Regel den Mann, egal ob Täter oder nicht – aus dem Haus entfernt, um zu deeskalieren.

Kennen Sie Fälle, bei denen Falschbeschuldigerinnen bestraft wurden, wenn die Falschbeschuldigung ans Licht kam?

Nein.

Staatsanwaltschaften sind dazu da, Mütter wie Kinder oder Behinderte zu behandeln und sie vor jeder Verantwortungsübernahme im Übergang zwischen Familien- und Strafrecht zu bewahren. Väter dagegen werden auch ohne Berechtigung ins Strafrecht gezerrt.

Diese Einsicht kann ich durch eine Vielzahl von konkreten Fällen beweisen.

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Lesermeinungen

  1. By JK

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