Missachtung von Männerbelangen bei der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre
Im Jahr 2007 wurde das Renteneintrittsalter in Deutschland auf 67 Jahre angehoben. Laut "Gender Mainstreaming" muss bei allen politischen Entscheidungen untersucht werden, welchen Einfluss diese Entscheidung für beide Geschlechter jeweils hat. Wie üblich, beschränkte sich die geschlechterspezifische Betrachtungsweise bei der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters jedoch auf die Situation der Frauen. Dies haben wir in einem Brief an den Deutschen Bundestag kritisiert. Eine Mehrfertigung ging auch an die Deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat auf unseren Brief geantwortet, der Deutsche Bundestag bislang nicht. Der Schriftverkehr ist nachstehend dokumentiert.
1. Offener Brief an den Sozialausschuss des deutschen Bundestages
Offener Brief von MANNdat e.V. vom 03.03.2007 an:
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Geschlechterspezifische Belange bei Ihrer Stellungnahme anlässlich der Öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26.Februar 2007 - Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir die Diskussion um die Rente mit 67 verfolgt.
Sie sind ausdrücklich auf die frauenspezifischen Probleme eingegangen. Eine seriöse geschlechterspezifische Betrachtung der Thematik, wie sie auch die europäische Geschlechterpolitik "Gender Mainstreaming" vorgibt, schließt jedoch die Betrachtung männerspezifischer Probleme mit ein. Doch genau diese männerspezifische Betrachtung vermissen wir in Ihrer Beurteilung.
Die Berufe, die die höchsten Wahrscheinlichkeiten für Berufsunfähigkeit ausweisen, sind überwiegend Männerberufe. So sind bei den 15 Berufen mit der höchsten Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeit 14 "Männerberufe". Das bedeutet, dass vor allem Männer von vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit betroffen sind. Die Verlängerung des Renteneintrittalters auf 67 würde diese besonders betreffen, da dann die fehlenden Zeiten sich um 2 Jahre erhöhen und somit die Rentenleistung entsprechend niedriger ausfällt. Diese Fakten sind Ihnen zweifellos bekannt.
Während Sie bei der Erreichbarkeit der 45 Jahre berufliche Tätigkeit die Zahlen für Frauen und Männer explizit darstellen, fehlt diese frauen- und männerspezifische Darstellung bei der Frage nach der Problematik der vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit vollständig.
Völlig ignoriert wurde auch die Tatsache, dass durch die signifikant geringere Lebenserwartung Männer ohnehin schon eine geringere Rentenbezugszeit zu erwarten haben. Durch die Erhöhung des Renteneinstiegsalters verschlechtert sich die Rentenbezugszeit bei Männern stärker als bei Frauen. Die Lebenserwartung von Männern beträgt 76 Jahre, die von Frauen 81,5 Jahre. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren ist die Rentenbezugszeit von Männern um 33% niedriger, bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren um 38% niedriger als die von Frauen. Das bedeutet, dass die ohnehin schon vorhandene Benachteiligung von Männern im Hinblick auf die Rentenbezugszeit durch die Rentenanhebung nochmals verstärkt wird.
Gender Mainstreaming ist ein geeignetes Werkzeug, um bei solchen Gesetzesvorhaben die Belange beider Geschlechter ausreichend zu berücksichtigen. Das gelingt aber nur, wenn dieses Gender Mainstreaming nicht auf dem Männerauge blind ist.
Bezüglich Gender Mainstreaming wurde hier also von Seiten der sie beratenden Sachverständigen, wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung Bund, schlechte Arbeit geleistet, da diese die männerspezifische Benachteiligungsbereiche bei ihrer Stellungnahme einfach unberücksichtigt ließen.
Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen an, bei zukünftigen Verfahren jungen- und männerspezifische Belange in den Gender Mainstreaming-Prozess einzubringen.
Für eine Rückantwort wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Bruno Köhler
Mitglied des Vorstandes
II. Mf. an Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
2. Antwort der Deutschen Rentenversicherung
Aktenzeichen 0351/00-00-05-59-00
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen
10704 Berlin
Datum: 28. März 2007
Ihr Schreiben an den Deutschen Bundestag vom 02.03.2007 - Zeichen: manndat-bk
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
für das mit dem o. a. Schreiben zum Ausdruck gebrachte Interesse an der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) bedanken wir uns.
Im Hinblick auf Ihre Kritik, in unserer Stellungnahme seien männerspezifische Benachteiligungen und Probleme nicht ausreichend berücksichtigt worden, weisen wir darauf hin, dass der Gesetzgeber die Vorschriften des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming auf ihre Geschlechterrelevanz geprüft hat. Seiner Ansicht nach sind die Regelungen gleichstellungspolitisch ausgewogen (vgl. Entwurf eines RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes, BT-Drucksache 16/3794, S. 4). Im Wese!ltlichen teilen wir diese Einschätzung. Lediglich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist aus unserer Sicht gleichstellungspolitisch gesehen bedenklich, weil Frauen in deutlich geringerer Zahl als Männer auf die geforderten 45 Beitragsjahre kommen. Wir lehnen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber auch aus anderen Gründen ab. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Von der neuen Altersrente können unabhängig vom Geschlecht z. B. solche Versicherte nicht profitieren, die längere Zeit arbeitslos waren, die nach einer akademischen Ausbildung erst spät in das Berufsleben eingetreten sind oder die vor Vollendung des 65. Lebensjahres - möglicherweise aufgrund belastender beruflicher Tätigkeiten - erwerbsgemindert werden. Mit unseren Hinweisen auf die Benachteiligung dieser Versichertengruppen, zu denen eben auch und teilweise sogar überwiegend Männer gehören, haben wir letztlich auch männerspezifische Belange geltend gemacht, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen.
Abgesehen von der Anhebung des Referenzalters für die Berechnung der Abschläge enthält das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz keine wesentlichen Regelungen zu den Erwerbsminderungsrenten. Es bestand daher aus unserer Sicht kein Anlass, in der Stellungnahme zu dem vorgenannten Gesetz auf die Erwerbsminderungsrenten im Allgemeinen und auf geschlechterspezifische Aspekte dieser Renten im Besonderen einzugehen.
In Ihrem Schreiben machen Sie unter anderem geltend, dass die ohnehin schon vorhandene Benachteiligung von Männern bei der Rentenbezugszeit durch die Altersgrenzenanhebung noch verstärkt werde. Der bei den Rentenbezugszeiten bestehende Unterschied zwischen Männern und Frauen werde sich durch die Altersgrenzenanhebung von 33 % auf 38 % vergrößern. Diese Aussage ist aus unserer Sicht so nicht haltbar. Bei der Frage, wie sich die Altersgrenzenanhebung auf die Rentenbezugszeiten auswirken wird, muss von der ferneren Lebenserwartung Älterer ausgegangen werden. Diese war bei Männern in der Vergangenheit niedriger als bei Frauen. Gleiches gilt für die durchschnittliche Rentenbezugszeit. Für die Zukunft wird erwartet, dass einerseits bei Männern und Frauen beide Kenngrößen ansteigen und andererseits Männer im Durchschnitt weiterhin früher als Frauen sterben werden. Wir verweisen insofern auf die Zahlen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung der statistischen Ämter von Bund und Ländern zur ferneren Lebenserwartung 50-Jähriger in den Jahren 2000 und 2050, die wir in unserer Stellungnahme zum Entwurf eines RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wiedergegeben haben. Korrespondierend zur Verlängerung der Lebenserwartung Älterer wird die Rentenbezugszeit von Frauen und Männern ebenfalls ansteigen. Die uns vorliegenden Zahlen zur Lebenserwartung Älterer ergeben nach alledem keinen empirisch gesicherten Anhaltspunkt, dass durch die Altersgrenzenanhebung Männer stärker benachteiligt werden als Frauen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit unsere Sichtweise hinreichend erläutert zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Binne
3. Unsere Rückantwort an die Deutsche Rentenversicherung
Schreiben vom 10.4.2007 an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Herrn Dr. Wolfgang Binne
Hallesche Straße 1
10963 Berlin
Missachtung von Gender Mainstreaming bei der Rentenpolitik
- Ihr Schreiben vom 28. März 2007
Sehr geehrter Herr Dr. Binne,
für Ihr Schreiben danken wir Ihnen.
Sie legen dar, dass der Gesetzgeber keine Missachtung von Gender Mainstreaming feststellen konnte. Das deckt sich mit unserer Erfahrung, dass in der Praxis von Gender Mainstreaming jungen- und männerspezifische Aspekte in der Regel ausgegrenzt werden. Wie soll es auch anders sein, wenn schon die Fachleute, auf deren Beurteilung sich der Gesetzgeber stützt, jungen- und männerspezifische Belange vernachlässigen.
Wie Sie mitteilen, sind Sie konform mit der Feststellung, dass Männer insofern benachteiligt sind, da diese stärker in den Berufen mit einer hohen Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeit vertreten sind. Warum Sie auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede nur dann hinweisen, wenn Frauen davon benachteiligt, diese aber umgekehrt verschweigen, wenn Männer benachteiligt sind, ist uns jedoch nach wie vor unklar.
Sie schreiben, dass Sie unsere Argumentation nicht nachvollziehen können, nach der Männer durch die geringere Lebenserwartung stärker von der Anhebung des Renteneintrittsalters betroffen seien als Frauen. Dies ist uns nicht verständlich. Sie selbst bestätigen, dass auch zukünftig die Lebenserwartung von Männern geringer sein wird als die von Frauen. Unabhängig davon, wie groß diese Differenz zwischen den Geschlechtern sein wird, bleibt die Tatsache, dass Männer dadurch eine kürzere Rentenbezugszeit haben. Damit sind aber Männer immer bei einer Anhebung des Renteneintrittsalters und der damit verbundenen Kürzung der Rentenbezugszeit, sowohl relativ als auch absolut gesehen, stärker betroffen als Frauen.
Zurück bleibt die besorgniserregende Erkenntnis, dass von Seiten der Rentenversicherung der Fürsorge für die männlichen Kunden weniger Aufmerksamkeit zuteil wird als weiblichen Kunden.
Wir bieten Ihnen gerne an, bei zukünftigen Maßnahmen die Problemsituation männlicher Mitbürger darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Bruno Köhler