Offener Brief ans bayerische Sozialministerium
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9
80792 München
25. März 2008
Ihre Aktion „Schluss mit dem Unsinn“ – Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Internet von Ihrer Aktion „Schluss mit dem Unsinn“ erfahren, mit der Sie die Öffentlichkeit über Verdienstunterschiede zu Lasten von Frauen aufklären möchten.
Auf der Seite „Gehaltsdifferenz – Statistische Daten“ schreiben Sie: „Obwohl Frauen inzwischen mindestens ebenso qualifiziert sind wie Männer, erhalten vollzeitbeschäftigte Frauen für eine vergleichbare Tätigkeit im Durchschnitt immer noch rund ein Viertel niedrigeres Gehalt als vollzeitbeschäftigte Männer.“ (http://www.stmas.bayern.de/frauen/lohngerecht/statistik.htm) Es folgt ein Vergleich der durchschnittlichen Bruttoeinkommen von Männern und Frauen in verschiedenen Berufsgruppen. Als Quelle ist die Internetseite www.frauenlohnspiegel.de angegeben. Die dort erhobenen Daten stammen von den Beschäftigten selbst, die freiwillig und anonym Angaben zu ihrer Entlohnung machen. Einem wissenschaftlichen Anspruch hält eine solche Datenerhebung allerdings nicht stand.
Wir halten den Vergleich durchschnittlicher Bruttoeinkommen mit dem Zweck, eine Einkommensbenachteiligung von Frauen belegen zu wollen, für fragwürdig. Den uns vorliegenden Daten und Studien zufolge kann von einer solchen Benachteiligung von Frauen nicht bzw. kaum die Rede sein.
In seiner Pressemitteilung Nr. 285 vom 13.7.2006 teilte das Statistische Bundesamt mit: “Aus dem geschlechterspezifischen Verdienstabstand kann nicht geschlossen werden, dass Frauen im gleichen Unternehmen für die gleiche Tätigkeit anders bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich vielmehr durch Unterschiede in der männlichen und weiblichen Arbeitnehmerstruktur erklären. Diese sind beispielsweise gekennzeichnet durch Unterschiede im Anforderungsniveau, der Verteilung auf besser und schlechter bezahlte Wirtschaftszweige, der Größe der Unternehmen, der Zahl der Berufsjahre, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des Ausbildungsniveaus.”
Das Statistische Bundesamt hat des weiteren bereits 2003 festgestellt, dass Frauen seltener als Männer in Berufen tätig sind, für die es Gefahren-, Schmutz- und sonstige Zulagen gibt und dass sie im Durchschnitt weniger Überstunden leisten als Männer. Frauen sind häufiger als Männer in Branchen mit niedrigerem Verdienstniveau beschäftigt, sind im Durchschnitt jünger und gehören damit überwiegend Altersklassen an, in denen auch Männer niedrigere Verdienste erzielen. Auch diese Faktoren tragen zu der im Durchschnitt höheren Entlohnung von Männern bei.
Zu ähnlichen Ergebnissen kam der „Frauen-Daten-Report“ der Hans Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2005. Ihm zufolge verdienen Frauen in Westdeutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer, in Ostdeutschland sind es 10 Prozent. Das Gros dieser Differenz wurde jedoch auch hier auf Faktoren wie Berufswahl, Branche, Dauer der Betriebszugehörigkeit und niedrigere Tarif-Wochenarbeitszeit von Frauen zurückgeführt. Rechnet man all das heraus, bleibt laut „Frauen-Daten-Report“ ein Drittel (im Westen) bzw. ein Viertel (im Osten) übrig, das nicht durch solch strukturelle Unterschiede erklärt werden kann. Das sind gerade mal 7,7 bzw. 2,5 Prozent. Diese Prozentzahlen berücksichtigen jedoch nicht die höhere Überstundenbelastung der Männer, welche den Verdienstunterschied weiter verringert.
Eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Auftrag gegebene Studie „Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Branchen, Berufen und Betrieben“ (IAB Discussion Paper Nr. 4/2005, doku.iab.de/discussionpapers/2005/dp0405.pdf) widerlegt ebenfalls die Theorie einer durchgehenden Einkommensbenachteiligung von Frauen. In ihrem Schlusswort führen die Verfasser aus: „Ist die unterschiedliche Entlohnung in den Betrieben nun als Diskriminierung zu deuten? Die methodischen Ausführungen machen klar, dass wir hier keine eindeutigen Antworten geben können.“ Grund hierfür seien vor allem die Probleme, produktivitätsrelevante Qualifikationen, vor allem die Berufserfahrung, einigermaßen genau messen zu können. Für Wissenschaftler und Führungskräfte haben die Verfasser der Studie einen Einkommensunterschied von ca. fünf Prozent zugunsten der Männer ausmachen können. Sicher kann man diesen Prozentsatz nur schwer auf die Gesamtheit der Beschäftigten übertragen. Doch kann man davon ausgehen, dass eine solche Einkommensdifferenz der Wirklichkeit weit näher kommt als die weithin behaupteten 23 Prozent.
Auch aus anderen Gründen können wir nur wenig Anhaltspunkte für die von Ihnen behauptete Einkommensdiskriminierung von Frauen finden. Würden Frauen tatsächlich für die exakt gleiche Arbeitsleistung rund ein Viertel weniger Geld bekommen als Männer, würden dann kostenbewusste Arbeitgeber nicht bevorzugt Frauen als Arbeitnehmer einstellen, um somit einen erheblichen Teil ihrer Lohn- und Gehaltskosten einzusparen? Von einem solchen Verhalten seitens der Unternehmen ist uns jedoch noch nie etwas bekannt geworden.
Des weiteren hätten Frauen, die bei Lohn oder Gehalt eindeutig benachteiligt werden, sicherlich die allerbesten Chancen, vor Arbeitsgerichten eine gerechte Entlohnung zu erstreiten. Doch auch von massenhaften Arbeitsgerichtsprozessen dieser Arbeitnehmerinnen haben wir keine Kenntnis.
Nur wenig bekannt ist der Umstand, dass es laut dem „Gender-Datenreport“, den das Bundesfamilienministerium 2005 veröffentlichte, im Teilzeitsektor zu einer beachtlichen Einkommens-Ungleichheit zu Lasten von Männern kommt: „Unter den Teilzeitbeschäftigten kehren sich die Verdienstrelationen von Frauen und Männern zum Teil um (…). So liegt der Bruttojahresverdienst von Frauen, die weniger als 18 Stunden pro Woche arbeiten, 2002 bei 122 Prozent des Verdienstes von Männern in dieser Beschäftigungsform.“ (S. 178).
Auch wenn dieser Verdienstrückstand von Männern bei Teilzeit-Tätigkeiten ebenso wenig auf Diskriminierung zurückzuführen ist wie derjenige von Frauen im allgemeinen, so nehmen wir mit Verwunderung zur Kenntnis, dass letzterer von Ihnen in der Öffentlichkeit ausgiebig thematisiert wird, während ersterer so gut wie unbekannt ist und von den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden auch in keiner Weise publik gemacht wird. Hier zeigt sich deutlich, dass Gender Mainstreaming seinem Anspruch, auch die Belange von Männern zu berücksichtigen, in der Praxis nicht gerecht wird.
Wir würden uns freuen, wenn Sie einige der in diesem Brief aufgeführten Fakten bei zukünftigen Informationskampagnen über geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede berücksichtigen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
MANNdat e.V.
Geschlechterpolitische Initiative
P.S.
Dieser Offene Brief, wie auch ein evtl. Antwort von Ihnen, wird auf unserer Internetseite www.manndat.de sowie auf anderen Seiten, in diversen Weblogs und in den uns zugänglichen Medien veröffentlicht.