Beschneidung von Jungen

von E. Reichhart, Dr. M. Beier, Dr. B. Köhler, Prof. H. Putzke (Manndat)
Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Beschneidung von Jungen

Bild: Die Beschneidung, Vincenzo Catena
Mit Ausnahme der Linken haben alle Parteien mehrheitlich für die Legalisierung der Beschneidung von Jungen gestimmt. (Die Differenz zu 100 % ergibt sich durch Enthaltungen und Nichtanwesenheit.)

Im Jahr 2010 wurde ein Gesetzentwurf zur härteren Bestrafung der Beschneidung von Mädchen im Bundestag beraten. Dies war Anlass für Personen und Organisationen, die sich ernsthaft für die Interessen und Anliegen von Jungen einsetzen, Petitionen einzureichen, die die Beschneidung von Jungen thematisierten.

Die Antworten der Bundesregierung zeigten eine erschreckende Ignoranz gegenüber den Fakten zur Beschneidung von Jungen. Im Umfeld der Diskussion haben wir auch festgestellt, dass die Bevölkerung ebenfalls kaum über die Beschneidung von Jungen informiert ist. Dieser Artikel soll zur Information über dieses Thema dienen. Zu Wort kommt auch einer der führenden Rechtsexperten, Prof. Dr. Holm Putzke, mit einer Stellungnahme zur Argumentation der Bundesregierung.

Was ist unter Beschneidung bei Jungen zu verstehen?

Die Beschneidung (Zirkumzision) bei Jungen ist die Entfernung der Vorhaut am Penis. Es gibt verschiedene Arten der Beschneidung, je nachdem wie viel Haut entfernt wird, ob auch die innere reizempfindliche Vorhaut komplett entfernt wird und ob auch das besonders stark mit Nerven besetzte Vorhautbändchen entfernt wird. Zirkumzision ist einer der häufigsten chirurgischen Eingriffe bei Jungen. Weiterhin gibt es andere, unterschiedlich stark modifizierende bzw. verstümmelnde Eingriffe am Penis, die verschiedene Kulturen weltweit praktizieren.

Wie häufig ist die Beschneidung von Jungen und Männern?

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind ca. 30 Prozent der Männer weltweit beschnitten. Etwa 70 Prozent davon sind Muslime, ein knappes Prozent Juden, und fast 13 Prozent sind diesen Konfessionen nicht zugehörige amerikanische Männer. In den Vereinigten Staaten sind demnach 75 Prozent aller Männer beschnitten.

Warum gibt es Beschneidung von minderjährigen Jungen?

Sowohl im Judentum als auch im Islam ist die Beschneidung bei Jungen Brauch. In vielen Kulturen vor allem in Afrika und in der Pazifikregion ist sie außerdem Teil von Initiations- und Männlichkeitsritualen. In den USA wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Routinebeschneidung von Säuglingen zur Eindämmung der als unmoralisch und schädlich erachteten Masturbation eingeführt (Hodges, Darby, Kellog).

Ohne Vorhaut ist für viele das Masturbieren deutlich erschwert. Nach aktuellsten Schätzungen werden in den USA noch 33 % der männlichen Babys bei fallender Tendenz beschnitten. In Deutschland werden neben religiösen und rituellen Beschneidungen viele Zirkumzisionen durchgeführt, die als medizinisch indiziert angesehen werden.

Wie stehen die Ärzte zur Beschneidung?

Die Ärzte haben konträre Ansichten. Der Wiener Kinderchirurg Prof. Rokitanksy meint:

Die Zirkumzision ist, besonders in erfahrenen Händen, ein praktisch risikoloser Eingriff, der aus Gründen der Infektions- und Tumorprävention heute eher befürwortet als abgelehnt werden sollte. Der Zeitpunkt einer Zirkumzision sollte eher früher, als später gewählt werden.

Sein Kollege Prim. Univ.-Doz. Dr. Michael Rauchenwald, Urologe am selben Krankenhaus Donau-Spital, Wien meint dagegen:

Es kann nicht sein, dass im Zeitalter der minimal invasiven Chirurgie und der organerhaltenden Operationstechniken ein gesunder oder nur teilweise erkrankter Körperteil meist sogar ohne direkte Zustimmung des Betroffenen einfach entfernt wird. […] Von drei erogenen Zonen am Penis (Eichel, Vorhaut, Frenulum) werden zwei beseitigt und die dritte schutzlos gemacht und damit ebenfalls geschädigt – Steinzeitchirurgie am Beginn des 3. Jahrtausends!

Was sind medizinisch indizierte Beschneidungen?

Beschneidung wird oft als „Phimose-Operation“ durchgefürt. Eine Phimose (Vorhautverengung) oder eine Vorhautverklebung ist ein physiologisch normaler Zustand bei Kindern, der jedoch oft als Krankheit angesehen wird und von manchen Ärzten durch eine Vorhautamputation „geheilt“ wird, obwohl sie in 95 % der Fälle bis zum Ende der Pubertät von selbst verschwindet (Oyster, Thorvaldsen). Zudem gibt es schonende, alternative Behandlungsmethoden z. B. mit Salben und moderne Operationsverfahren, bei denen die Vorhaut vollständig erhalten bleibt.

Kann Beschneidung bei Jungen zu Beeinträchtigungen der Körperfunktionen führen?

Wie jede Operation birgt auch eine Beschneidung immer Risiken von Komplikationen. Univ.-Doz. Dr. Michael Rauchenwald:

Die menschliche Vorhaut […] weist fünf Gewebsschichten mit einer ausgesprochen hohen Dichte an Nervenzellen auf und hat eine spezielle Funktion im Fortpflanzungsprozess. Die männliche Vorhaut muss als integrierender normaler Bestandteil des äußeren Genitales betrachtet und respektiert werden. […] Die vor allem radikale Beschneidung der Vorhaut führt bei manchen Jungen und Männern zu einer gestörten oder mangelnden sexuellen Reizwahrnehmung. Ursachen sind das Austrocknen der Oberflächenschleimhaut auf der Eichel, die Abstumpfung (Desensibilisierung) der Nerven in Folge permanenter Überreizung (Reibung an der Kleidung), die Bildung einer dünnen Hornhaut auf der vormals zarten und empfindlichen Eichel (Keratinisierung) und der Verlust hochsensibler Nerven, der so genannten Meissnerschen Tastkörperchen, die in der Vorhaut in hoher Dichte vorhanden sind und bei der Operation zwangsläufig abgetrennt werden. […] Aber auch das andere Extrem kommt vor – eine jahrelang äußerst empfindliche Eichel, die bei jeder Berührung schmerzt und jeden Anflug sexueller Lust von vorneherein tötet.

Die Verlängerung der Zeit bis zur Ejakulation wird häufig als positiver Effekt der Beschneidung dargestellt, sie geht jedoch Hand in Hand mit der Verminderung der Wahrnehmung am Penis. Eine großangelegte Sensitivitätsstudie aus den USA belegt, dass durch Beschneidung die fünf empfindsamsten Stellen des Penis irreversibel entfernt werden.

Von besonderer Bedeutung ist das sogenannte gefurchte Band an der Spitze der Vorhaut. Eine koreanische und eine chinesische Studie weisen die Verminderung des sexuellen Lustempfindens bzw. Erektionsstörungen nach einer Beschneidung nach. Die Fähigkeit sich selbst zu befriedigen wird durch die Beschneidung stark herabgesetzt, lange Zeit in Amerika Hauptgrund für diese Operation (Kim/Pang, Pertot, Boyle/Bensley, Money/Davidson). Und auch das sexuelle Erleben der Partnerin bzw. des Paares wird negativ beeinflusst (Bensley/Boyle, O’Hara, Solinis).

Kann es bei Beschneidungen von Jungen zu Komplikationen kommen?

Die exakte Komplikationsrate der Beschneidung ist unbekannt. Realistisch wird die Komplikationsrate bei Beschneidungen in einem professionellen medizinischen Umfeld auf 2 bis 10 % geschätzt, d. h., dass es bei mindestens jedem 50. Fall Komplikationen gibt. Die häufigsten Komplikationen sind unkontrollierbare Blutungen oder schwerwiegende Infekte.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie gibt für Nachblutungen eine Rate von 6 % an. Eine Meatusstenose, d. h. die Verengung der Harnröhrenöffnung als Spätfolge der Beschneidung, tritt bei etwa 10 % von im Säuglingsalter beschnittenen Jungen oder Männern auf. Sie muss häufig mit einer weiteren Operation korrigiert werden.

Werden die Operationen von Laien und unter primitiven, unhygienischen Bedingungen durchgeführt, wie bei rituellen Beschneidungen häufig der Fall, können die Komplikationsraten erheblich höher sein.

Es gibt eine Vielzahl von Studien, die seelische Schäden infolge Beschneidung aufzeigen (Boyle/Bensley, Ramos-McFadyen). Eine philippinische Studie belegt, dass 50 % der Knaben, die mit Betäubung beschnitten wurden und etwa 70 %, die ohne Anästhetikum operiert wurden, eine posttraumatische Belastungsstörung davontragen.

Gibt es Todesfälle bei Beschneidung von Jungen?

Es gibt immer wieder Todesfälle bei Beschneidungen von Jungen, besonders häufig bei rituellen Beschneidungen, die unter fragwürdigen Bedingungen durch unqualifizierte Beschneider durchgeführt werden, aber auch nach Operationen in modernen Kliniken.

In Südafrika sind allein in der Eastern Cape-Provinz bei Beschneidungen zwischen 1995 und 2005 300 Jungen umgekommen. Nach je etwa 20 Toten in den Jahren 2006 bis 2008 sind die Opferzahlen in jüngerer Zeit wieder angestiegen, auf 49 im Jahr 2009 und 77 im Jahr 2010. Viele verlieren in Folge schwerer Infektionen „nur“ ihren Penis oder ihre Eichel und bringen sich dann selbst um, werden daher nicht zu den Beschneidungsopfern gezählt. Auch aus anderen afrikanischen Ländern werden immer wieder Todesfälle bekannt.

In Amerika gibt es einer aktuellen Erhebung zufolge bei Babybeschneidungen jährlich etwa 117 tote Jungen. Auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern kam es schon zu Todesfällen infolge Beschneidung.

Zu Komplikationen kann es auch im mittelbaren Zusammenhang mit einer Phimose-Operation kommen. Der bekannteste aktuelle Fall ist der 4-jährige Franjo W., der 2006 in Hamburg infolge einer falsch dosierten Glucose-Infusion nach einer Beschneidung gestorben ist.

Ist Beschneidung zur Vorbeugung gerechtfertigt?

Immer wieder wird behauptet, Beschneidung würde verschiedenen Krankheiten vorbeugen, z. B. der Entwicklung bestimmter Karzinome (Peniskrebs, Gebärmutterkrebs), einer Infektion mit HIV, aber auch anderen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis oder Gonorrhö und gegen Harnwegsinfektionen, Phimose oder Paraphimose. Dazu sagen H. Putzke, M. Stehr, H.-G. Dietz :

Im Einzelnen: Frauen gehen beim Geschlechtsverkehr eigenverantwortlich ein Risiko ein. Es mit Blick auf Gebärmutterkrebs Minderjährigen aufzubürden, indem man in ihre körperliche Integrität eingreift, ist nicht vertretbar. Mit Blick auf alle anderen Erkrankungen gilt Folgendes: Der Nutzen überwiegt die Nachteile nur dann, wenn eine Zirkumzision das Risiko einer späteren Erkrankung nicht nur unerheblich verringert. Folglich hängt das Ergebnis von der Bestimmung des Risikos ab. Es ist in den erwähnten Fällen ausgesprochen gering: Bei Harnwegsinfekten liegt die Inzidenz bei 1,12 % . Für Peniskrebs wies die American Cancer Society darauf hin, dass die dabei bestehende Sterblichkeitsrate von der durch Zirkumzisionen verursachten aufgehoben werden dürfte. Auch die Wahrscheinlichkeit, an einer später manifesten Phimose, Paraphimose oder einer Balanoposthitis zu erkranken, ist gering – sie liegt zwischen 2 und 4 %. Nicht viel anders verhält es sich bei Syphilis oder Gonorrhö.

Im Jahr 2007 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Zirkumzision als Vorbeugungsmaßnahme gegen HIV-Infektionen empfohlen. Gestützt wurde die Empfehlung auf Studien aus Kenia und Uganda, deren Ergebnisse darauf hindeuteten, dass das HIV-Infektionsrisiko bei beschnittenen heterosexuellen Männern etwa 50 % geringer ist als bei nicht beschnittenen. Die daraufhin weltweit erhobenen Forderungen nach routine- und flächenmäßiger Zirkumzision berücksichtigten jedoch nicht, dass die WHO ihre Empfehlung unter den Vorbehalt des Ansteckungsrisikos gestellt hatte. Jedenfalls für Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit für Neuinfektionen in der hier interessierenden Altersgruppe derart gering, dass die Zirkumzision als Präventionsmaßnahme gegen HIV nicht in Betracht kommt, mithin medizinisch nicht indiziert ist.

Eine der reinen Vorbeugung dienende Zirkumzision ist demnach grundsätzlich keine Heilbehandlung, also medizinisch nicht indiziert. Ein derart begründeter Eingriff hat keinerlei signifikante Vorteile, entspricht also auch nicht dem Kindeswohl, weshalb die Personensorgeberechtigten nicht dispositionsbefugt sind, eine Einwilligung also unwirksam ist und nicht rechtfertigend wirkt.

Ist eine Beschneidung an Minderjährigen im Judentum und Islam unbedingt erforderlich?

Nach den Regeln beider Religionen ist die Beschneidung grundsätzlich religionsbestätigend, nicht religionsbegründend (S. Raack/Doffing/Raack, Recht der religiösen Kindererziehung, 2003, S. 59 und 131).

Im Judentum wird die Beschneidung oder Brit Mila durchgeführt, sobald der Junge acht Tage alt ist (1. Buch Mose Kap 17 Vers 10ff.). Die Beschneidung muss spätestens bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres durchgeführt werden, um den Bund zwischen Gott und dem Volk Israel nicht zu brechen (1. Buch Mose Kap. 17 Vers 25).

Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben […].

Ben Rabbi Nathan zur Frage, ob ein Jude beschnitten sein muss:

Jude ist, wer mütterlicherseits von Juden abstammt.

Die Beschneidung ist als ein Bündniszeichen zwischen Gott und den Juden sehr wichtig. Sie allein entscheidet nicht über die Zugehörigkeit zum Judentum.

Bei nicht beschnittenen Erwachsenen wird eine symbolische Beschneidung vorgenommen.

Für jüdische Eltern, die ihren Sohn nicht beschneiden lassen möchten, die aber dennoch eine Feier zur Einführung des Jungen in die Religion wünschen, bieten progressive Rabbis eine alternative Zeremonie namens Brit Shalom an.

Im Koran wird die Beschneidung nicht erwähnt. Stattdessen wird in der Sunna des Propheten Ibrahim (Abraham) wie folgt überliefert:

Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen Hygiene gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel.

Ein Zeitpunkt der Beschneidung ist nicht genannt. Bei erwachsenen Konvertiten kann die Beschneidung aufgeschoben bzw. ganz darauf verzichtet werden.

Wird die Beschneidung von den Krankenkassen bezahlt?

In Deutschland wird eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Wie ist die rechtliche Lage?

In Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht für alle Bundesbürger festgeschrieben.

Wie bei den Ärzten existieren auch bei den Juristen unterschiedliche Ansichten. Die Meinung unter den deutschen Rechtswissenschaftlern geht allerdings mehrheitlich dahin, Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen – trotz Einwilligung der Personensorgeberechtigten – als rechtswidrig einzustufen, da die Eltern nicht über den Körper des Kindes verfügen können, und das Wohl des Jungen durch eine Beschneidung nicht eindeutig nachgewiesen ist. Über das einwilligungsfähige Alter gibt es kontroverse Standpunkte. Putzke geht von einem Alter zwischen 16 und 18 Jahren aus.

Auch dass eine religiöse Beschneidung sozialadäquat ist, d. h. der Junge sich (nur) durch die Beschneidung in sein gesellschaftliches Umfeld einfügt, wird nicht mehr als Rechtfertigung angesehen.

Der Bochumer Strafrechtler Rolf Dietrich Herzberg meint:

Das Abschneiden der Vorhaut ist eine Körperverletzung, und Paragraph 223 des Strafgesetzbuches macht es grundsätzlich zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seinem Mitmenschen keine Körperverletzung zuzufügen.

Zur Gesundheitsprävention stellt Herzberg klar:

Die Eltern dienen nicht dem Wohl des Kindes, wenn sie eine Entscheidung zugunsten Dritter treffen wie im Falle des Gebärmutterhalskrebses und ihrem Sohn deswegen ein ‚gesundes Stück seines Körpers amputieren‘ lassen. Ähnliches gilt für die gesundheitlichen Vorteile des Kindes selbst, die durch Waschen sichergestellt werden könnten – und durch eine spätere Beschneidung, die dann aber der ‚gereifte junge Mensch in autonomer Entscheidung an sich vornehmen‘ lassen könne.

Wie ist die Meinung deutscher Politiker?

Der religionspolitische Sprecher der Partei Die Linke, Raju Sharma, steht der Beschneidung Minderjähriger skeptisch gegenüber:

Es gibt ja das Elternrecht auf religiöse Erziehung des Kindes und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht wird bei der Beschneidung eines unmündigen Knaben verletzt.

Immerhin werde „einem gesunden Menschen ein gesunder Teil seines Körpers entfernt“.

Aber anscheinend besteht in seiner Partei kein Konsens. MANNdat hat auf seine Anfrage zur Beschneidung von Jungen keine abschließende Antwort der Bundestagsfraktion der Linken erhalten.

Nach Pascal Kober, dem Menschenrechtsexperten der FDP, gibt der Staat der Religionsfreiheit den Vorrang und nimmt sich in seiner Schutzfunktion zurück. Die Folgen der Beschneidung seien „nicht so gravierend“.

Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer, immerhin Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte im Bundestag, meint zwar, dass „die Beschneidung von Knaben das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ verletze. Er glaubt aber, „positive gesundheitliche Auswirkungen der Beschneidung“ erkennen zu können und dass die Eltern es sicher gut meinten.

Die deutlichste Befürwortung der Fortsetzung der Beschneidung minderjähriger Jungen ist bei Bündnis 90/Die Grünen zu finden.

Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, empfindet es als absurd, dass dieses Thema überhaupt Beachtung findet.

Die Beschneidung sei „seit Jahrtausenden eingeübt“, werde „nicht ernsthaft hinterfragt“ und es geschehe „niemandem ein Unrecht“. Deswegen gebe es „also überhaupt keine Notwendigkeit“, gesetzliche Regelungen zu finden.

Auch Monika Lazar, ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen, lehnt in einem Brief an MANNdat eine Ächtung der Beschneidung von Jungen ab, da die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ungleich geringer wäre als bei Mädchen.

Die CDU lehnt in einer Stellungnahme gegenüber MANNdat eine Ächtung der Beschneidung von Jungen ab, um Diskussionen um die Ächtung der Beschneidung von Mädchen nicht mit – nach ihrer Auffassung durchaus strittigen – Aspekten zu vermengen.

In beiden letzten Fällen werden die Anliegen der Jungen zum Vorteil der Mädchen marginalisiert. Hier bestätigt sich wieder eine Jugendpolitik, die ihr ganzes Interesse ausschließlich den Mädchen zuwendet. Bei weiblicher wie männlicher Genitalverstümmelung gibt es verschiedene Schweregrade, wobei die mildesten Formen von Mädchenbeschneidung sogar weniger Schaden anrichten als eine „typische“ Jungenbeschneidung.

Prinzipiell geht es um das grundlegende Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Dieses wäre nach gängiger Rechtsauffassung bereits bei einer Tätowierung eines Kindes verletzt, die keinerlei Einfluss auf die körperliche Funktion hat, sondern nur optische Auswirkungen.

Die selbst betroffenen Kulturen sehen dies manchmal klarer. So äußerte sich der Erzbischof der Lutheranischen Kirche in Südafrika 2007 folgendermaßen zum Verbot von Jungfräulichkeitstests:

Wir haben noch nie davon gehört, dass ein Mädchen an einem Jungfräulichkeitstest gestorben ist. Aber es gibt viele Jungen, die während der Beschneidung in den Bergen sterben. Und darüber gibt es kein Geschrei.

Aayan Hirsi Ali, somalischstämmige Islamkritikerin und selbst Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung, stellt in einer holländischen TV-Dokumentation über Beschneidung:

Ich denke, dass mänliche Beschneidung schlimmer ist als eine Inzision bei einem Mädchen.

Im Rahmen verschiedener Petitionen im Jahr 2010 legte die Bundesregierung ihre Ansicht zur Beschneidung von Jungen dar. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Inneren sind der Ansicht, der sich die Kinderkommission anschließt:

Wird die Beschneidung fachgerecht durchgeführt, birgt sie nur geringe gesundheitliche Risiken und verläuft in der Regel komplikationslos. Körperliche Funktionen werden nicht auf Dauer beeinträchtigt.

Zudem gefährdet die Beschneidung eines Jungen das Kindeswohl in der Regel nicht. Seelische oder körperliche Schäden des betroffenen Kindes sind grundsätzlich nicht zu befürchten.

Dies widerspricht nicht nur den vorgenannten Fakten. Vielmehr ist auch bei vermeintlich geringen Komplikationen ein solcher Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn die Nichtbeschneidung höhere negative Folgen für das Kind hätte. Den Beleg dafür bleibt die Bundesregierung schuldig. Weiter meint die Bundesregierung:

Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Hier verschweigt die Bundesregierung, dass nicht religiös motivierte Beschneidung früher zur Vermeidung von Masturbation vorgenommen wurde und auch religiöse Beschneidung sexualfeindliche Implikationen hat. Allein schon diese Tatsache belegt die Beeinflussung des Sexuallebens durch Beschneidung. Weiterhin meint die Regierung:

Soweit die Beschneidung Grundlage für die Aufnahme eines Kindes in eine religiöse Gemeinschaft bildet, ist ihre Vornahme Bestandteil der grundsätzlich geschützten Religionsausübung.

Wie oben schon dargelegt, ist die Beschneidung nach den Regeln beider Religionen grundsätzlich religionsbestätigend, nicht -begründend. Wenn der Bundesregierung diese Fakten nicht bekannt sind, dann hat sie sich mangelhaft informiert. Andernfalls schiebt sie hier nur Argumente vor, um sich der Verantwortung zur Durchsetzung des Artikels 2 des Grundgesetzes für Jungen nicht stellen zu müssen.

Die Ansicht des Rechtsexperten Prof. Dr. Holm Putzke der Juristischen Fakultät an der Universität Passau zur Argumentation der Bundesregierung:

Die Meinung unter den deutschen Rechtswissenschaftlern geht mehrheitlich dahin, Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen – trotz Einwilligung der Personensorgeberechtigten – als rechtswidrig einzustufen. Ganz aktuell haben sich ein Autor des renommierten Kommentars „Schönke/Schröder“ und der Autor eines gerade erschienenen Kommentars (Anwaltkommentar zum StGB) dafür ausgesprochen, einer erteilten Einwilligung keine rechtfertigende Wirkung einzuräumen. Die derzeit herrschende Meinung lässt keinen Zweifel daran, dass es sich um eine Straftat handelt. Die (wenigen) Gegenstimmen stammen – was nicht erstaunt – meist von Betroffenen, die einer die Beschneidung praktizierenden Religionsgemeinschaft angehören oder ihr zumindest nahe stehen. Ein Überblick zum Diskussionsstand ist zu finden bei Herzberg, ZIS 2010, 471 ff. und in der Einleitung zum Anwaltkommentar.

Es wäre in der Tat bemerkenswert, wenn ein Ministerium den aktuellen Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft ignorieren würde und sich auf diese Art und Weise in eine noch längst nicht abgeschlossene wissenschaftliche Debatte einschaltet.

Das Buch „Der Schnitt“ von Lukas Stoermer

Elbaol Verlag für Printmedien, 2009, ISBN-13: 9783939771050
Gerade, als der dreizehnjährige Manuel erste vorsichtige Schritte zur Erkundung seiner Sexualität unternimmt, wird ärztlicherseits unter Zustimmung der Eltern seine Beschneidung entschieden. Die ohnehin belastende Lebensphase der Pubertät ist nun geprägt von dem Wissen, anders als andere Jungen zu sein .Mit dem Sachroman „Der Schnitt“, der den jungen Manuel ein Stück durch seine Jugend und sein Erwachsenenleben begleitet, hält Autor Lukas Stoermer ein leidenschaftliches, aber fundiertes Plädoyer für mehr Aufklärung und einen sensibleren Umgang mit der fast schon standardmäßigen, oft aber auch nur gedankenlosen Beschneidung von Jungen in unserem Kulturkreis. Gleichzeitig zeichnet er das lebendige Bild eines Jungen im Deutschland der 1980er/ 1990er Jahre, in dem sich so mancher, der in dieser Zeit die Pubertät durchlebte und das Erwachsensein erprobte, sicherlich wieder erkennt!

Der Film „Circumcision“ von Ari Libarski

Er schildert einen jungen Mann, der verzweifelt darüber ist, dass er kein normales Geschlechtsleben führen kann, weil ihm als Kind zu viel Haut weggeschnitten wurde. Der Film beleuchtet auch die Eltern, die mit sich hadern, weil sie dem sozialen Druck nachgegeben haben und ihren Neugeborenen haben beschneiden lassen.

Links

www.phimose-info.de
www.intaktiv-online.de
www.beschneidung-von-jungen.de

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Lesermeinungen

  1. By Bernhard Kletzenbauer

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  2. By Ferredi

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  3. By Pekka Tulikivi

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