Beschneidungsgesetz ist für einen Rechtsstaat unwürdig und rückschrittlich

von Dr. Bruno Köhler
Viola Schäfer, Vorsitzende intaktiv e.V.

Viola Schäfer, Vorsitzende intaktiv e.V.

Am 12.12.2014 jährt sich der Bundestagsbeschluss zu einem Gesetz, das die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ausdrücklich erlaubt, zum zweiten Mal. Die Diskussion um dieses unselige Gesetz ist seitdem nicht verstummt, ganz im Gegenteil. Immer mehr Menschen engagieren sich im Kampf für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für alle Kinder und Jugendlichen. Ein Beispiel dafür ist der Verein intaktiv e.V. Dr. Bruno Köhler von MANNdat sprach mit der Vorsitzenden des jungen Vereins.

Viola Schäfer ist Diplompsychologin und Vorsitzende des Vereins intaktiv e.V. Am Opfertelefon des Weißen Rings berät sie seit über zwei Jahren Gewalt – und Kriminalitätsopfer.

MANNdat: Was ist der Verein intaktiv e.V. und welche Ziele verfolgt er?

Viola Schäfer: intaktiv ist der erste Verein in Deutschland, der mit dem satzungsgemäßen und zentralen Anliegen des geschlechtsunabhängigen Schutzes der genitalen Unversehrtheit aller Kinder als gemeinnützig anerkannt wurde. „Beschneidungen“ bei Mädchen werden völlig zu Recht unabhängig von der Schwere des Eingriffs als Genitalverstümmelungen bezeichnet, bei Jungen, aber auch bei Intersexuellen, herrscht diesbezüglich hingegen leider noch ein großes Aufklärungsdefizit und eine Tendenz zur Verharmlosung vor. Viele Menschen wissen nicht einmal, dass eine sogenannte „Jungenbeschneidung“ in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine komplette Vorhautamputation ist und dass es sich bei der Vorhaut um das empfindlichste und erogenste Gewebe des gesamten männlichen Körpers handelt. intaktiv hat es sich zum Ziel gesetzt, diesem Aufklärungsdefizit entgegenzuwirken und sich dafür einzusetzen, dass alle Kinder – also nicht nur Mädchen – von Geburt an ein Recht auf intakte Genitalien und spätere Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre Sexualität erhalten und rechtlich geschützt werden, wie es ihnen in einem Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts, der die Menschenrechtserklärung und die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, eigentlich selbstverständlich zustehen müsste. Eine ausführliche Erläuterung unserer Ziele finden Sie in unserem Positionspapier auf unserer Webseite intaktiv.de.

MANNdat: Was sind Ihre Hauptkritikpunkte am Beschneidungsgesetz?

Viola Schäfer: Die juristischen Hauptkritikpunkte gegen den § 1631d BGB liegen in seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit: Das „Beschneidungsgesetz“ verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Jungen. Es verletzt das Gleichbehandlungsgebot und die spätere religiöse Freiheit und Selbstbestimmung der Jungen bzw. Männer.
Darüber hinaus widerspricht §1631 d BGB der ärztlichen Ethik, indem er insbesondere gegen das Gebot, nicht zu schaden („primum non nocere“) und das Autonomieprinzip verstößt.
Hieraus ergibt sich eine Entrechtung und Schutzlosigkeit der Jungen gegenüber einem Eingriff an ihren Genitalien, der traumatisch ist und lebenslanges Leid durch psychische Belastungen, sexuelle Funktionsstörungen und genitalen Empfindungsverlust zur Folge haben kann.

MANNdat: Nach der sogenannten „Zweckklausel“ seien Beschneidungen nicht erlaubt, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, z.B. wenn Eltern ihr Kind aus ästhetischen Gründen oder zur Masturbationserschwerung beschneiden lassen wollten. Ist diese Klausel nur ein politisches Feigenblatt, denn Eltern können ja ihre wahren Absichten hinter einem bloßen Verweis auf „Religion“ oder „Gesundheit“ verstecken oder brauchen sogar gar keine Angaben über den Grund der Beschneidung zu machen?

Viola Schäfer: Ja natürlich, die „Kindeswohlklausel“ ist in der Praxis vollkommen wirkungslos, weil sie keine konkreten Bewertungskriterien für eine „Kindeswohlgefährdung“ bietet. Wenn sie es täte, würde sich der gesamte § 1631d BGB ja mehr oder weniger selbst ad absurdum führen, weil diese Kriterien – sofern ihnen eine halbwegs ernsthafte Definition des “Kindeswohls” zugrunde läge – die mit dem § 1631d BGB veranlasste Erlaubnis medizinisch nicht indizierter Vorhautamputationen wieder unwirksam machen würden.

Ebenso sieht es mit der im § 1631d BGB enthaltenen Aufforderung an die Eltern aus, sich vor einer „Beschneidung“ mit dem Willen ihres Sohnes auseinanderzusetzen. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein Widerspruch des Kindes zu einem Ausbleiben der Vorhautamputation führen muss.

MANNdat: Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Es darf, so steht es im Grundgesetz, auch durch das Recht auf Religionsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Warum, glauben Sie, haben die politisch Verantwortlichen und die Mehrheit der Sachverständigen im Rechtsausschuss trotzdem für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung und somit auch für die Einschränkung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit für Jungen gestimmt?

Viola Schäfer: Die Verabschiedung des § 1631d BGB stellt in der Tat ein tragisches Einknicken der Politik dar. An dieser Stelle wird oft von religiösen Lobbys und Angst vor etwaigen Vorwürfen des Antisemitismus oder der „Religionsfeindlichkeit“ sowie der historisch bedingten besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Juden gesprochen. Hinzu kommt außerdem eine erschreckende Unaufgeklärtheit bezüglich der tatsächlichen Bedeutung und Tragweite einer „Beschneidung“ und der wichtigen Funktionen der Vorhaut. All dies sind jedoch keine Gründe, gegen das Grundgesetz zu verstoßen und Kinder schutzlos zu stellen. Es gab ja auch immerhin einige Abgeordnete, die gegen das „Beschneidungsgesetz“ gestimmt haben. Warum die allermeisten dieses Rückgrat jedoch nicht aufbringen konnten, das kann man „menschlich“, „erwartbar“ oder auch „feige“ nennen, je nachdem wie viel man von der Politik zu erwarten geneigt ist. Besonders erbaulich finde ich das Ergebnis jedenfalls natürlich nicht und genau diese Frage hat mich lange beschäftigt und letztendlich bewogen, bei der Gründung und dem Aufbau von intaktiv mitzuwirken.

MANNdat: Wie viele Betroffene von Beschneidung wurden bei der Anhörung durch die politischen Entscheidungsträger gehört?

Viola Schäfer: Soweit mir bekannt ist jedenfalls keine „negativ Betroffenen“ bzw. niemand, der über die selbst erlebten negativen Auswirkungen seiner Vorhautamputation hätte sprechen wollen. Das Leid der Betroffenen war offenbar aufgrund politischer Erwägungen nicht „eingeladen“.

MANNdat: Die Politik suggeriert, Beschneidung von Jungen sei im Gegensatz zur Beschneidung von Mädchen harmlos, ja sogar ein Gewinn für die Jungen selber. Wir waren entsetzt, dass die Bundestagsabgeordneten, die wir angeschrieben haben, keinerlei Kenntnis über die Komplikationsrate von Beschneidungen bei Jungen hatten. Die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging von einer Komplikationsrate von lediglich 0,01 % aus. Sind diese Komplikationsraten realistisch?

Viola Schäfer: Nein, die genauen Komplikationsraten sind nicht bekannt, aber in jedem Fall höher. Deutsche Ärzteverbände geben niedrige einstellige Prozentzahlen für die unmittelbaren Operationskomplikationen an und in einer aktuellen Studie aus Dänemark zeigte sich eine Komplikationsrate von 5,1%. Es gibt jedoch auch Studien, die wesentlich höhere Zahlen im Bereich von 10 % oder gar 55 % ermittelt haben. Besonders häufig sind Nachblutungen. Seltene, noch gravierendere Komplikationen reichen bis hin zu Todesfällen nach “Beschneidungen”.
Was überhaupt eine „Komplikation“ ist, scheint darüber hinaus weder besonders gründlich definiert, noch dokumentiert zu sein. Relativ häufig kommt es nach „Beschneidungen“ zum Beispiel zu unschönen Narben oder Verwachsungen am Penis. Sexuelle Funktionsstörungen, wie beispielsweise Probleme zum Orgasmus zu kommen, sind unter „beschnittenen“ Männern etwa dreimal so häufig wie unter Männern mit intaktem Penis. Wenn man den durch eine Vorhautamputation rein physiologisch immer eintretenden Verlust der Funktionen der Vorhaut (Schutz und Feuchthaltung der Eichel, empfindlichste erogene Zone des männlichen Körpers) bereits als Komplikation definiert, dann ergibt sich eine Komplikationsrate von 100%.

MANNdat: Jüdisches und muslimisches Leben, behaupten die Politiker, wäre ohne die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung unmöglich. Haben sich die politischen Verantwortlichen Ihrer Ansicht nach ehrlich um einen Kompromiss bemüht?

Viola Schäfer: Eine Regelung, die menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Prinzipien gerecht wird, hätte in einem gesetzlichen Schutz aller Minderjährigen vor unnötigen Genitaleingriffen gelegen. Einen „Kompromiss“ kann es aus der Perspektive der zu schützenden Jungen und ihrer Rechte auf Unversehrtheit und spätere körperliche und religiöse Selbstbestimmung praktisch nicht geben, denn sie haben schließlich nur eine Vorhaut, mit deren Verlust sie für einen „Kompromiss“ zwischen über ihren Kopf hinweg entscheidenden Erwachsenen ihr Leben lang teuer – und aus meiner Sicht zu teuer – hätten bezahlen müssen.
Jeder Erwachsene, der für seine Religion oder aus sonstigen Gründen seine Vorhaut amputieren lassen möchte, sollte dies natürlich jederzeit tun dürfen.
Merkwürdig ist dabei, dass der Eingriff der Vorhautamputation von seinen politischen Verfechtern einerseits als vorteilhaft (gesundheitlich wie auch sexuell) und harmlos dargestellt wird und andererseits auf das Recht der Zwangs“beschneidung“ wehrloser Jungen gepocht wird. Denn ob erwachsene Männer, die bereits Erfahrung mit einer Sexualität mit Vorhaut gemacht haben, sich reihenweise freiwillig Vorhautamputationen unterziehen würden – da ist man sich dann offenbar doch nicht so sicher….

MANNdat: Es gibt ja auch jüdische und muslimische Gläubige, die nicht beschnitten sind oder eine tatsächliche Beschneidung ablehnen. Wurden diese bei der Anhörung durch die politisch Verantwortlichen gehört?

Viola Schäfer: Nein. Um ein Beispiel zu nennen: Eran Sadeh, Jude und Gründer von „Protect the Child“, einer israelischen Organisation, die sich gegen Vorhautamputationen einsetzt, appellierte bereits im September 2012 bei einer Pressekonferenz in Berlin eindringlich an Kanzlerin Merkel, der Legalisierung unnötiger Zirkumzisionen entgegenzuwirken. Zur Anhörung wurde er allerdings nicht eingeladen.

MANNdat: Kritik an der Beschneidung von Jungen ist ja alles andere als „politisch korrekt“. Sogar Bundeskanzlerin Merkel diffamierte Beschneidungskritiker als „Komiker“. Es bedarf also einer entsprechenden Zivilcourage, sich für die Abschaffung der Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung so offen einzusetzen, wie Sie und Ihr Verein dies tun. Worin liegt Ihre Motivation bzw. die Motivation Ihrer Mitglieder, sich für diese Sache so sehr zu engagieren?

Viola Schäfer: Da kann ich natürlich nicht für jedes einzelne Mitglied sprechen. Viele unserer Mitglieder sind selbst von Vorhautamputationen negativ betroffen und haben die „Beschneidungsdebatte“ und die dabei kursierenden Bagatellisierungen, sowie die Verabschiedung des § 1631d BGB als unerträglich empfunden. Einige unserer Mitglieder beschäftigen sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema „Beschneidung“ und andere waren schlichtweg empört über den Verlauf der Debatte und das „Beschneidungsgesetz“. Und natürlich kommen bei einigen auch mehrere Gründe zusammen.
Meine persönliche Motivation liegt in meiner grundsätzlichen Überzeugung, dass der Umgang mit Kindern als den wehrlosesten Mitgliedern einer menschlichen Gesellschaft von zentraler Bedeutung für die persönliche Entwicklung und das Zusammenleben ist. Einem demokratischen Rechtsstaat darf der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und die Würde von Kindern nicht so wenig wert sein, dass ein § 1631d BGB möglich ist. Dieses rückschrittliche und eines Rechtsstaates unwürdige Gesetz habe ich als so untragbar empfunden, dass ich einfach aktiv werden musste. Die Lektüre des Erfahrungsberichts „Der Schnitt“ und des Aufklärungsratgebers „un-heil“ haben mich in dieser Motivation noch weiter bestärkt.

MANNdat: Hat die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Bescheidung auch irgendetwas Positives bewirkt?

Viola Schäfer: Zumindest das dem § 1631d BGB vorausgehende Kölner Urteil, das im Mai 2012 die „Beschneidung“ eines Jungen als unrechtmäßige Körperverletzung wertete, und die daraus entstandene Debatte haben für ein zunehmendes Bewusstsein für das Thema „Beschneidung“ gesorgt. Die Gründung von intaktiv und die verstärkte, internationale Vernetzung von „Intaktivisten“, also Aktivisten für intakte Genitalien, sind durch das starke Bedürfnis, gegen das „Beschneidungsgesetz“ vorzugehen und die Aufklärung und rechtliche Situation auch länderübergreifend zu verbessern, entstanden bzw. vorangetrieben worden.

MANNdat: Was sind die nächsten Schritte von intaktiv e.V.?

Viola Schäfer: Die Teilnahme am „World Wide Day of Genital Autonomy“ und die Vorbereitung von Materialien dafür, wie zum Beispiel eines Flyers über „Beschneidung“ von Jungen, standen dieses Jahr im Vordergrund. Aktuell arbeiten wir an der Planung einer internationalen Konferenz zu genitaler Selbstbestimmung mit, die im Mai 2015 in Frankfurt am Main stattfinden soll.

Generell stehen bei der Arbeit von intaktiv Aufklärungsarbeit und die Vernetzung und Ermutigung von Betroffenen thematisch ganz vorne. Über unsere zukünftigen Aktionen und Veranstaltungen kann ich Sie gerne auf dem Laufenden halten.

MANNdat: Darüber würden wir uns freuen. Wir danken Ihnen für das Interview. Wer den Verein näher kennenlernen möchte, dem empfehlen wir die Homepage des Vereins.

Bildquelle: (c) Viola Schäfer

Stellungnahme von MANNdat bezüglich unserer Interviewpartner

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