MANNdat im Gespräch mit Mario Lichtenheldt

von Manndat

MANNdat e.V.: „Besonders fragwürdig ist die Reaktion der christlichen Kirchenverbände, welche das aktuelle Urteil als Eingriff in die Religionsfreiheit verurteilen. Als im April 2007 in Eritrea ein Gesetz in Kraft trat, welches die Beschneidung weiblicher Genitalien verbot, beeilten sich die dortigen Kirchen von Muslimen und Christen, darauf hinzuweisen, dass sie sich sogar gegen die Beschneidung einsetzen und daher das neue Urteil begrüßten.

In Deutschland sieht es dagegen aktuell so aus, dass z. B. der Kölner Kardinal Meisner, der Aachener Bischof Mussinghoff sowie der Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig und der Präsident des EKD-Kirchenamts Anke das Urteil öffentlich als ‚befremdlich‘ verurteilen und stattdessen auf eine ‚biblisch begründete Elternpflicht für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition‘ hinweisen, wobei das Kölner Landgericht es angeblich ‚versäumt‘ habe, ‚in angemessener Weise Religionsfreiheit und Erziehungsrecht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen‘. Vor der kirchlichen Reaktion zum Gesetz in Eritrea erscheinen solche Äußerungen geradezu zynisch.

Wo bleibt die christliche Nächstenliebe, wenn es um Jungen geht?

Mario Lichtenheldt: Ja, wo bleibt die christliche Nächstenliebe. In Eritrea vielleicht?

Eritrea ist weit weg und damals ging es um Mädchen und Frauen. Die machen sich allemal besser in der Opferrolle als Jungen oder Männer. Jetzt aber hat man das Problem im eigenen Land!

Ich denke, die Kirchen und Religionsgemeinschaften insgesamt haben ein fast schon natürliches Problem damit, sich in irgendeiner Weise unterordnen zu müssen. Schließlich waren sie jahrhundertelang diejenigen, die sich anmaßten, anderen den „rechten Weg“ zu zeigen und sie ihre Art von „Nächstenliebe“ spüren zu lassen. Die zahllosen Frauen, die am Rande dieses Weges auf den Scheiterhaufen der katholischen Inquisition qualvoll verbrannten, sind dabei inzwischen ebenso „vergessen“ wie die Jungen, deren Martyrium in den Fängen u. a. katholischer Priester im Jahre 2010 ans Tageslicht kam.

Wie schwer solches „sich unterordnen“ fällt, zeigt die Äußerung, das Landgericht habe es versäumt, „in angemessener Weise Religionsfreiheit und Erziehungsrecht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen“‘ – Worte, die man sich ebensogut hätte sparen können. Eine solche Abwägung war nämlich gar nicht nötig, denn hierzu trifft bereits das Grundgesetz eine klare und eindeutige Regelung, wonach die „bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten … durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt“ werden dürfen. Damit ist klar, dass Religionsfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo sie Grundrechte anderer einschränkt oder verletzt. Und auch hinsichtlich des Erziehungsrechtes gab es nichts abzuwägen. § 1627 BGB sagt klar und deutlich, dass Eltern ihr natürliches Erziehungsrecht ausschließlich ZUM WOHLE des Kindes und (§ 1631 Abs. 2 BGB) gewaltfrei ausüben dürfen (manchen Leuten muss man sowas per Gesetz sagen). Dass eine Körperverletzung nicht dem Wohle des Kindes dient, dürfte sich jedem einigermaßen klar denkenden Menschen von selbst erschließen. Die überwältigende Mehrheit der Eltern benötigt für diese Erkenntnis jedenfalls KEIN Lehrbuch – sie wissen und spüren es instinktiv und sie schützen ihr Kind vor jeglichen Angriffen, ganz gleich in welchem Mäntelchen sie daher kommen. Das ist IHRE konstruktive Art von Nächstenliebe! Eine schönere und wertvollere kann es nicht geben!

Wo bei einer zutiefst destruktiven Beschneidung oder dem Gutheißen einer solchen Nächstenliebe verborgen sein soll – dazu allerdings benötige ICH ein Lehrbuch!

MANNdat e.V.: „Aktuell sind bereits die Maschinerien am Laufen. Die Politik will allen Ernstes in einem parteiübergreifenden Konsens (mit Ausnahme der LINKEN, was für eine – ihrem Selbstverständnis nach – feministische Partei bei einem jungenspezifischen Thema durchaus bemerkenswert ist) ein Sondergesetz erlassen, das Genitalverstümmelung (also religiöse Beschneidungen) von Jungen – und nur von Jungen – straffrei erlaubt. Jüdische Organisationen haben ihrerseits bereits einen mehr als 10 Mio. EUR schweren Fonds ins Leben gerufen, um gegen das Beschneidungsurteil vorzugehen.

Derweil bekommt das Kölner Urteil Rückendeckung von vielen Kinderrechtsorganisationen. Die Deutsche Kinderhilfe warnt z.B. vor „einem Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlung“, sogar Frauenrechtsorganisationen wie „Terre des Femmes“ begrüßen das Urteil ausdrücklich. Ja sogar international scheint das Urteil zu zünden. New York will nach Todesfällen das jüdische Beschneidungsritual regulieren, am 13.Juli fand in New York eine Demonstration VON JUDEN FÜR das deutsche Beschneidungsurteil statt! In Skandinavien sind schon seit langer Zeit kritische Bewegungen im Gange, Ja sogar in Israel selbst gibt es schon die Bewegung Juden Gegen Beschneidung (JewsAgainstCicumcision.com).

Wir haben somit auf der einen Seite die öffentliche Meinung der Bevölkerung, sowie internationale Schützenhilfe und Zuspruch durch Kinderhilfsorganisationen und Bestrebungen anderer Länder/Staaten, ihrerseits ähnliche Wege einzuschlagen. Und wir haben auf der anderen Seite eine finanzstarke Lobbygruppe und einen – ich kann mich des Wortes persönlich nicht erwehren – rückgratlosen Politikerklüngel.

Und wir haben in letzter Instanz noch das Bundesverfassungsgericht. Dr. Holm Putzke, Jurist und Professor für Strafrecht an der Universität Passau und seit dem Urteil in vielen Talkshows und Diskussionsrunden zugegen, wollte sich mit seiner Prognose nicht festlegen, was eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angeht.

Wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass das Kölner Urteil Bestand hat und nicht durch höhere Instanzen unter dem Druck von – dem bisherigen Medienecho nach zu urteilen – mehrheitlich ablehnenden, parteiischen Medien, einflussreichen Religionslobbyverbänden und willfährigen Politikern wieder gekippt wird und Jungen somit auch in Zukunft leiden müssen?“

Mario Lichtenheldt: Das Urteil selbst ist bereits ein Berufungsurteil und da die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet hat, ist es meines Wissens rechtskräftig und auf juristischem Wege nicht mehr zu kippen.

Was ich aber durchaus für möglich halte ist eine Gesetzesänderung, die, falls sie überhaupt zustande kommt, dann aber mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem BVerfG landen dürfte. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie man einen Ausnahmetatbestand aus einem Grund- und Menschenrecht gestalten will, aber da bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten.

MANNdat e.V.: „Jeder einzelne Bürger kann natürlich mithelfen, den Volkswillen an die Politik heranzutragen. Sie haben z.B. zusammen mit der Organisation Phimose-Info Deutschland (blog.phimose-info.de) eine Briefaktion gegen das angekündigte Gesetzesvorhaben zur dauerhaften Legalisierung religiöser Beschneidungen ins Leben gerufen und dazu einen Musterbrief mit Argumenten gegen religiöse Beschneidungen online gestellt, den Bürger, die selber aktiv werden und ihrer Stimme Gehör verschaffen wollen, kopieren und entweder 1:1 oder ggf. nach eigenen Wünschen angepasst an Politiker schicken können. Exemplarisch sind dazu bereits die Adressen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck aufgeführt. Wie ist hier die bisherige Resonanz?“

Mario Lichtenheldt: Atemberaubend!

Die Rückmeldungen kommen zeitweise im Minutentakt – und das sind ja nur diejenigen, die uns darüber informieren, dass sie ihren meist ganz persönlich gestalteten Text abgeschickt haben. Es ist völlig überwältigend! Die Menschen treten OHNE Wenn und Aber für die Rechte der Kinder ein. Sie sind schockiert darüber, was jetzt, nach dem Kölner Urteil, über Beschneidung von Jungen bekannt wird. Da schreiben Männer, die als Kind beschnitten wurden, über ihre negativen Erfahrungen, die es nach offizieller Lesart gar nicht geben dürfte. Da machen Mütter ihrer Wut Luft, wie man überhaupt nur auf die absurde Idee kommen kann, die Körperverletzung eines Kindes zu legalisieren, während das gleiche Kind seit dem Jahre 2000 einen Rechtsanspruch auf gewaltfreie Erziehung hat. Die Menschen im Lande machen auch keinen Unterschied zwischen Mädchen und Jungen. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und daher ganz besonders schutzbedürftig, ganz gleich ob Mädchen oder Junge.

Seite: 1 2 3 4 5 6

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.