Neues Gerichtsurteil bestätigt quasi Rechtlosigkeit von Männern

von Manndat

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Fragwürdiges Urteil: Plötzlich gelten Geschlechterquoten als verfassungswidrig, wenn Jungen profitieren würden.

Es geht Schlag auf Schlag. Gerade haben wir dargelegt, dass ein höchstrichterliches Urteil Gender Mainstreaming endgültig als Lüge entpuppt hat. Nun belegt ein weiteres Gerichtsurteil die Doppelmoral von Geschlechterpolitik.

Ein Junge wollte einen Platz in einem Gymnasium. Da es mehr Bewerber als freie Plätze gab, musste ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Danach wurden – wegen besserer Noten – überwiegend Mädchen ausgewählt. Der Junge ging vor Gericht. Das VG Berlin gab ihm zuerst Recht. Das bilinguale Gymnasium müsse nach einer dort gültigen Rechtsverordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Mädchen und Jungen zur Gewährleistung des koedukativen Unterrichts dem schwächer vertretenen Geschlecht – d. h. hier den Jungen – mindestens ein Drittel der Plätze zur Verfügung stellen. Dies sei nicht geschehen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun anders entschieden:

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die in der Verordnung vorgesehene Geschlechterquote verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den in Art. 10 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin garantierten Gleichheitsgrundsatz und das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechts zu bevorzugen. (Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 19.10.2017)

Die gleiche Judikative, die uns seit Jahren der Frauenquotierung immer wieder versichert, Geschlechterquoten seien absolut mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz vereinbar, sieht plötzlich, wenn Jungen davon profitieren könnten, dies als völlig verfassungswidrig.

Das Urteil belegt eine ergebnisorientierte Rechtsprechung. D. h., Gleichberechtigung wird mittlerweile auch von der Judikativen so ausgelegt, dass am Ende Frauen gewinnen und Männer verlieren. Sie passt sich damit endgültig der Praxis von Exekutive und Legislative an.

Damit sind Jungen und Männer bezüglich Artikel 3 des GG faktisch rechtlos.

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Lesermeinungen

  1. By Kapitän 34

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    • By Gast

  2. By Mathias Frost

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  3. By Dr. Bruno Köhler

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