Deutscher Ärztetag zur Geschlechtsumwandlung bei Minderjährigen

Geschlechtsumwandlung durch einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, wurde im Vorfeld zur Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes lange Zeit diskutiert. Doch geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen wurden nun doch nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz geregelt, das nun offiziell zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) schrumpfte. Bezüglich geschlechtsangleichenden körperlichen/medizinischen Maßnahmen gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.