Deutscher Ärztetag zur Geschlechtsumwandlung bei Minderjährigen

von Manndat

Deutscher Ärztetag zur Geschlechtsumwandlung bei Minderjährigen

Geschlechtsumwandlung durch einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, wurde im Vorfeld zur Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes lange Zeit diskutiert. Doch geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen wurden nun doch nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz geregelt, das nun offiziell zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) schrumpfte. Bezüglich geschlechtsangleichenden körperlichen/medizinischen Maßnahmen gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.

Das ist positiv zu bewerten, denn in unserer misandrischen Zeit hätten Jungen leichtfertig zu einer solchen schwerwiegenden Geschlechtsumwandlung gedrängt werden können, da ihnen in Schule in Medien und von der Politik eingeredet wird, sie wären, weil sie Jungen sind, die schlechteren Menschen und so, wie sie sind, würde man sie schon gar nicht haben wollen. Hier hätte es bei jungen Menschen leichtfertig zu Geschlechtsumwandlungen und dadurch zu psychischen Belastungen kommen können.

Rechtzeitig vor dem 2. Durchgang des Gesetzes durch den Bundesrat am 17.5.24 wurde beim 128. Deutschen Ärztetag in Mainz vom 07.05. – 10.05.2024 folgender Antrag gestellt:

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN: Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 fordert die Bundesregierung auf, Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten. Dabei müssen die Therapieergebnisse jeglicher Interventionen dieser Art soziologisch, medizinisch, kinder- und jugendpsychiatrisch, sozial und psychologisch über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden und die Evaluationsergebnisse in die Überarbeitung der „Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ einfließen.

Der Antrag wurde mit 120 Ja-Stimmen, 13 Enthaltungen und 47 Nein-Stimmen angenommen.

Inwieweit dieser Beschluss Einfluss auf die Entscheidung des Bundesrates zum SBGG und die Geschlechtsumwandlung hatte, wissen wir nicht, aber der Herausnahme der geschlechtsumwandelnden Maßnahmen aus dem Gesetz hat es sicher nicht geschadet.

Als Begründung wurde dargelegt, dass die aktuelle medizinische Evidenzlage klar und eindeutig besage, dass pubertätsblockierende Medikamente (PB), gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen (sog. Cross-Sex-Hormon-Gabe [CSH]) und auch geschlechtsverändernde Operationen (z. B. Entfernung der Brustdrüsen (Mastektomie)) bei Minderjährigen mit GI/GD nicht die GI-/GD-Symptomatik und auch nicht die psychische Gesundheit verbessere. Es handle sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben könnten. Solche Eingriffe würde auch die menschliche Psyche, gerade bei Minderjährigen in der Entwicklung, beeinflussen.

Die meisten Minderjährigen, die eine PB- und CSH-Gabe erhielten, wünschten später eine Geschlechtsoperation. Der Einsatz von Interventionen wie die PB- oder CSH-Gabe seien eine Form experimenteller Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen würden, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge hätten. Ein Kind oder ein Jugendlicher sei nicht in der Lage, noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses und bevor die alterstypischen Altersrollenkonflikte oder Körperbildstörungen der Pubertät überwunden sind, selbst – ohne ärztliche Beratung und elterliche Einwilligung – über die Einnahme von PB oder CSH zu entscheiden, insbesondere in Abwesenheit medizinischer Evidenz für deren jeweiligen klaren und nachhaltigen Nutzen in ebendieser Population. Eine Gender- bzw. Geschlechtsunzufriedenheit finde sich am häufigsten im Alter von ca. elf Jahren, die Häufigkeit dieser Symptomatik nähme dann im weiteren Verlauf mit dem Alter ab. Die eindeutige Mehrheit der Minderjährigen zeige im Verlauf keine fortbestehende Gender- bzw. Geschlechtsunzufriedenheit. Die Gabe von PB, CSH und die Durchführung geschlechtsverändernder Operationen dürfe nicht nur vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes bzw. Jugendlichen abhängig gemacht werden. Bei der bestehenden Evidenzlage zur Behandlung der GI/GD müsse die Sorge um das Kindeswohl überwiegen.

Britischer Gesundheitsdienst greift ein

Währenddessen steht in Großbritannien die gesamte medizinische Behandlung von Transsexuellen, die einen Geschlechterwechsel anstreben, zur Disposition (https://www.faz.net/-gq5-bp88p, Bezahlschranke). Ausschlaggebend ist ein Gutachten einer Kinderärztin, die vom staatlichen Gesundheitsdienst (NHS) für England und Wales mit ihrer Untersuchung beauftragt wurde. Sie hat starke Zweifel an der bisher bei Minderjährigen gängigen Verschreibung von PB- und CSH-Gaben angemeldet und festgestellt, es gäbe „bemerkenswert schwache Belege“ dafür, dass sie den Gesundheitszustand der jungen Patienten tatsächlich förderten. Es gebe für den rasanten Anstieg von Geschlechtsumwandlungswünschen keine eindeutige Erklärung. Sie mutmaßte, eine Ursache könne in dem hohen Konsum sozialer Medien liegen.

Quelle Beitragsbild: gendermedizin-adobestock-313549629-von-production-perig-200×200-1.jpg

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Lesermeinungen

  1. By Michael Kühnapfel

    Antworten

    • By nico

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