7. Juli 2026
Hilfe für männliche Opfer häuslicher Gewalt

Hilfe für männliche Opfer häuslicher Gewalt: was Betroffene jetzt tun können, welche Stellen helfen und warum das Hilfesystem Männer noch oft übersieht.
7. Juli 2026
Istanbul-Konvention Teil 3 – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, mit dem ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zugesichert wird, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.
2. Juli 2026
Fördern Kinderrechtsorganisationen heutzutage Gewalt gegen Jungen? – 2

Obwohl heute Jungen oft stärker von Bildungsarmut, Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung betroffen sind, fördern Kinderrechtsorganisationen wie PLAN, UNICEF, aber auch die Bundesregierung vorrangig Mädchen. Warum ist das so und warum will man darin nichts ändern und wie versuchen sich diese Organisationen aus ihrer Verantwortung zu nehmen und schließlich: Fördert dieses einseitige Fokussieren auf Mädchen die Gewalt gegen Jungen? Wir gehen diesen Fragen in dieser zweiteiligen Analyse nach.
27. Juni 2026
Istanbul-Konvention Teil 2 – Das völkerrechtlich zementierte Duluth-Modell

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zusichert, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.
22. Juni 2026
Fördern Kinderrechtsorganisationen heutzutage Gewalt gegen Jungen? Teil 1

Obwohl heute Jungen oft stärker von Bildungsarmut, Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung betroffen sind, fördern Kinderrechtsorganisationen wie PLAN, UNICEF, aber auch die Bundesregierung vorrangig Mädchen. Warum ist das so und warum will man darin nichts ändern und wie versuchen sich diese Organisationen aus ihrer Verantwortung zu nehmen und schließlich: Fördert dieses einseitige Fokussieren auf Mädchen die Gewalt gegen Jungen? Wir gehen diesen Fragen in dieser zweiteiligen Analyse nach.
21. Juni 2026
Sächsisches Gewalthilfegesetz will männliche Gewaltopfer berücksichtigen

Sachsen hat einen Entwurf eines Landesgewalthilfegesetzes auf den Weg gebracht, das im Gegensatz zum Bundesgewalthilfegesetz auch männliche Opfer berücksichtigen will. Wir hoffen, dass der Anteil männerfeindlicher Abgeordnete nicht so hoch ist wie im Bundestag und Männer am Ende nicht noch herausgekickt werden.
17. Juni 2026
Die Istanbul-Konvention Teil1 – Männer sind nicht das Problem

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zusichert, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.
12. Juni 2026
Männerwehrpflicht – wissenschaftlicher Dienst gibt MANNdat recht

In unserem Beitrag „Wehrpflicht Ausreisebeschränkungen – Männer müssen jetzt sehr aufpassen“ zur massiven Einschränkung der Grundrechte von Männern durch die Ausreisegenehmigungspflicht bei längeren Auslandsaufenthalten aufgrund des neuen Wehrpflichtgesetzes hatten wir auf die fragliche rechtliche Bindung der Allgemeinverfügung der Bundesregierung, mit der man das „korrigieren“ wollte, hingewiesen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stärkt nun mit einem Gutachten unsere Bedenken massiv.