2012 wurde in Deutschland die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung auch ohne medizinische Indikation gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Etwa ein halbes Jahr später wurden in Deutschland sämtliche Arten von Körperverletzungen an Mädchen durch Beschneidung gesetzlich verboten. Die politisch Verantwortlichen haben sich damit entgegen Art. 3 des GG für eine maximale geschlechterabhängige Ungleichbehandlung bei Körperverletzungen an Kindern durch Beschneidung entschieden.
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