Männergesundheit – war da etwas, Herr Bahr?

von Dr. Bruno Köhler

Zum Weltmännertag kritisiert MANNdat die Vernachlässigung der Männergesundheit durch die Politik.

Hamburg: Zum Weltmännertag am 3. November kritisiert der Verein MANNdat e.V. in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister zum wiederholten Mal die Vernachlässigung von Männergesundheit in der Gesundheitspolitik.

Mit Schreiben vom 11.Januar 2010 hat der damalige Gesundheitsminister Rösler mitteilen lassen, dass im Laufe des Jahres 2010 ein „Männergesundheitsportal“ zur Verfügung stehen sollte. Mittlerweile geht das Jahr 2011 zu Ende, und auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) gibt es nach wie vor lediglich ein Frauengesundheitsportal.

„Die Gesundheitspolitik zeigt seit Jahren wenig Verständnis für Männergesundheit. Betrachtet man z.B. die Krebsfrüherkennungsrichtlinien, ist die männerspezifische Krebsfrüherkennung weit hinter dem Stand der analogen Frauenfrüherkennungsmaßnahmen zurück. Trotzdem ist die Bekämpfung von Prostatakrebs im Gegensatz zur Brustkrebsbekämpfung immer noch kein nationales Gesundheitsziel, obwohl die Neuerkrankungsrate des Prostatakarzinoms stark ansteigt“, so Dr. Bruno Köhler von MANNdat. Die Tastmethode in der Prostatakrebsfrüherkennung ist völlig veraltet. Hier wäre es dringend notwendig, die medizinische Forschung zu verstärken, um moderne Methoden der Früherkennung zu entwickeln.

Leider fehlt immer noch ein staatlicher Männergesundheitsbericht in Analogie zum Frauengesundheitsbericht. So verwundert es nicht, dass es auch in anderen Bereichen dringenden Handlungsbedarf gäbe, dem sich die Gesundheitspolitik bislang verweigert. Das beginnt bei Depressionen und der (auch) daraus erwachsenden, bei Männern deutlich höheren Suizidrate und endet bei der nach wie vor signifikant niedrigeren Lebenserwartung von Männern, die als Gesamtindikator deutlich zeigt, wie groß der Handlungsbedarf eigentlich ist. Als skandalös muss man die Tatsache sehen, dass die Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung erst ab 45 Jahren bezahlt wird, obwohl das Maximum dieser ebenfalls zunehmenden Krebsart zwischen 25 und 45 Jahren liegt.

Mit wachsender Besorgnis beobachtet MANNdat auch die zunehmenden unmittelbar diskriminierenden Rahmenbedingungen zur Jungen- und Männergesundheit. So werden beispielsweise behinderte Jungen und Männer bei der Rehabilitation nach §44 Band IX Sozialgesetzbuch allein auf Grund ihres Geschlechts diskriminiert. Auch die Tatsache, dass als Sozialleistung Frauen ab 50 zum Brustkrebsscreening eingeladen werden, eine Einladung von Männern zur Prostatakrebsfrüherkennung jedoch nicht existiert, ist eine deutliche, unmittelbare Diskriminierung. Laut Grundgesetz ist eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts verboten.

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