Vorsicht Wehrpflichtgesetz: Die „Reiseerlaubnis“ für Männer ist eine rechtliche Mogelpackung!

von Manndat

Vorsicht Wehrpflichtgesetz: Die „Reiseerlaubnis“ für Männer ist eine rechtliche Mogelpackung!

Bisher dachten viele, die Freiheit zu reisen sei ein unantastbares Grundrecht. Doch das gilt nur für Frauen, denn während alle über die neue „Wehrpflicht light“ sprachen, hat die Regierung eine rechtliche Falle zugeschlagen, die jeden Mann ab 17 trifft – egal, ob er jemals eine Uniform tragen will oder nicht. Und lass dich jetzt nicht von „Allgemeinverfügungen“ oder „Verwaltungsvorschriften“ einlullen.

Der Sachverhalt: Die neue Kontrolllogik

Das neue Wehrgesetz enthält eine Klausel, die es in sich hat: Wer (als Mann) länger als drei Monate das Land verlassen will, braucht dafür die offizielle Erlaubnis vom Staat. Wer ohne Genehmigung geht, handelt rechtswidrig.

Der Skandal: Die bewusste Verschärfung

Das ist keine bloße Formalität, sondern ein massiver Angriff auf deine Lebensplanung. Der entscheidende Unterschied zu früher: Früher im altem Gesetz gab es Reisebeschränkungen nur im extremen Notfall (Spannungs- oder Verteidigungsfall). In Friedenszeiten war dein Grundrecht auf Freizügigkeit absolut geschützt.

Die billige Ausrede hat nicht funktioniert

Zuerst versuchte man mit einer billigen Ausrede Kritiker abzuwimmeln. Man sagte, die Freiheitsbeschränkung hätte es in Art. 3 des Wehrpflichtgesetzes auch schon vorher gegeben. Das stimmt zwar, aber damals war in § 2 noch festgelegt, dass die §§ 3 bis 53 (und damit auch die Ausreisegenehmigungspflicht in § 3 Abs. 2) nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Damit wurde die Genehmigungspflicht für den Normalfall (Friedensfall) deaktiviert. Wer behauptet, sie hätte seit 2011 durchgehend auch im Frieden gegolten, liegt falsch. Im neuen Wehrpflichtgesetz wurde nun in § 2 der Absatz 3 eingefügt, der besagt, dass zusammen mit anderen Paragrafen § 3 auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt. Damit gilt die Ausreisegenehmigungspflicht also immer.

Die „Beruhigungspille“ der Regierung

Weil der Aufschrei groß war, hat das Ministerium eine „Allgemeinverfügung“ nachgeschoben. Sie sagen: „Aktuell müsst ihr keinen Antrag stellen, wir erlauben es euch pauschal.“ Es wird auch von einer Verwaltungsvorschrift gesprochen.

Lass dich nicht täuschen!

Diese Verfügung ist kein Gesetz. Sie ist nur eine interne Anweisung, eine Art „Gnadenakt“ der Verwaltung. Was heute per Erlass oder einer Verwaltungsvorschrift erlaubt wird, kann morgen früh per Mausklick widerrufen werden. Die gesetzliche Grundlage für eine totale Reisekontrolle selbst in Friedenszeiten ist geschaffen. Die „gesetzliche Fußfessel“ ist montiert – dass die Kette gerade etwas länger gelassen wird, ändert nichts daran, dass du angeleint bist. Und dass man dieses Gesetz nicht ändern will, sondern nur temporär und jederzeit widerrufbar „abmildern“ will, zeigt, dass diese Verschärfung der Grundrechteeinschränkung von Männern kein Zufall ist.

Fazit: Scheinbare Freiheit auf Abruf

Lass dich nicht einlullen: Deine Reisefreiheit ist aktuell kein garantiertes Grundrecht mehr, sondern ein widerrufliches Privileg, das dir die Verwaltung vorübergehend gewährt. Solange der Paragraph im Gesetz steht, bleibt die „Fußfessel“ bestehen – sie ist momentan lediglich nicht abgeschlossen. Wer das für „brav“ oder „harmlos“ hält, hat nicht verstanden, dass hier gerade die Axt an die Grundrechte der männlichen Hälfte der Bevölkerung gelegt wurde.

Wer ist dafür verantwortlich?

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Beitragsbild: KI-generiert mit raphael.app

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