„Gender Mainstreaming“ in der Bundeswehr
Nur Wenigen ist es bekannt: Auch die Bundeswehr ist vom Gesetzgeber inzwischen ordentlich „durchgegendert“ worden. Unter anderem sorgt ein sogenanntes Soldatinnen- und Soldaten-Gleichstellungsgesetz dafür, dass Frauen leichter Zugang zu höheren Dienstgraden und Besoldungsgruppen innerhalb der Streitkräfte erhalten. Unser Faktenbeitragklärt über die Hintergründe des „Gender Mainstreaming“ beim Bund auf.
Frauen in der Armee
Frauen waren weltweit über Jahrhunderte vom Dienst in Kampfeinheiten von Armeen ausgeschlossen.
Als erste Armee der Welt setzte Israel im Unabhängigkeitskrieg 1948 regulär Frauen in gemischten Einheiten bei Bodengefechten ein. Die Bilanz war erschütternd. Sobald eine Frau verwundet wurde, vergaßen die männlichen Kameraden ihren Auftrag und ihren eigenen Schutz, um den Soldatinnen zu helfen. Die Verluste stiegen an, die Kampfmoral sank. Feindliche Truppen empfanden es als Schmach, vor weiblichen Soldaten zu kapitulieren und kämpften selbst bei klarer militärischer Unterlegenheit weiter. Mehr Blutvergießen war das Ergebnis.
Folgerichtig wurden ab 1950 Frauen nicht mehr in Kampftruppen zugelassen. Diese Regelung wurde infolge einer Klage 1994 wieder geändert. In offensiven Operationen werden aber aufgrund der Erfahrungen von 1948 nach wie vor keine Frauen eingesetzt (Quelle: On Killing: The Psychological Cost of Learning to Kill in War and Society, Dave Grossmann, Back Bay Books, 1998).
In der US-Armee werden Frauen schon seit 1948 eingesetzt, 1994 wurden sämtliche Einschränkungen aufgehoben. Dennoch werden in Kämpfen mit direktem Feindkontakt nach wie vor keine Frauen eingesetzt. Klagen von Frauenrechtlerinnen dagegen sind nicht bekannt.
Geschichte der Frauen in der Bundeswehr
1975 wurde beschlossen, dass bereits ausgebildete Ärztinnen als Sanitätsoffiziere dienen dürfen, 1988 wurden dann Ärztinnen in der Laufbahn der Offiziere zugelassen. Ab 1991 wurden Frauen dann auch in den Mannschafts- und Unteroffizierlaufbahnen des Militärmusikdienstes und des Sanitätswesens zugelassen. Diese Ausnahmen wurden nur gewährt, weil Sanitäter eine Waffe höchstens zur Selbstverteidigung bei sich tragen, ein aktives Eingreifen in Kampfhandlungen ihnen jedoch untersagt ist.
Im Jahr 2000 klagte sich schließlich Tanja Kreil bis vor den Europäischen Gerichtshof, um Soldatin bei der Luftwaffe werden zu können. Unterstützt wurde sie bei ihrer Klage vom Deutschen Bundeswehrverband, einer Art Gewerkschaft der Bundeswehr. Sie bekam schließlich Recht, hatte bis dahin ihren Berufswunsch jedoch schon wieder geändert und wurde nicht Soldatin. [1]
Die logische Folge dieses Urteils wäre nun gewesen, auch Frauen zum Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a Abs.1 GG zu verpflichten. Schließlich hatte das Gericht erkannt, dass ein Dienst an der Waffe nur für Männer gegen das Grundgesetz verstößt. Dies ist jedoch aufgrund einer mächtigen Frauenlobby im Bundestag nicht geschehen, die nötige 2/3-Mehrheit zur Verfassungsänderung wäre nicht zu erreichen gewesen. Stattdessen wurde Artikel 12a Abs.4 letzter Satz geändert. Wo es vorher hieß: Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten, heißt es jetzt Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Im Klartext bedeutet das: Männer sind laut Gesetz zum Wehr-/Zivildienst verpflichtet, eine Verpflichtung von Frauen ist dagegen verboten. Wenn sie jedoch freiwillig in der Bundeswehr Dienst tun wollen, darf ihnen das nicht verwehrt werden. Zu diesem Privileg wollten auch „Lobbyistinnen“ nicht Nein sagen.
Die Bundeswehr öffnete daraufhin alle Laufbahnen auch für Frauen – von Piloten über die Panzertruppe bis hin zu Spezialkräften.
Da sich die Bundeswehr gerne als Spiegelbild der Gesellschaft sieht, wurde nach einiger Zeit der Beratung Anfang 2005 ein Gesetz mit dem schönen Namen „Soldatinnen- und Soldaten Gleichstellungsgesetz“ verabschiedet. Kernstück dieses Gesetzes ist eine Frauenquote von 50% im Sanitätsdienst und 15% in allen anderen Laufbahnen. Solange die Quote nicht erfüllt ist, gelten Frauen als unterrepräsentiert.
In Teilen ist dieses Gesetz ein Gruselstück des Gender Mainstreaming. Die Verfasser des Gesetzestextes sind anscheinend davon ausgegangen, dass bei der Bundeswehr Männer Dienst tun, die nur darauf warten, die neu eingetretenen Frauen zu unterdrücken, zu belästigen und ihnen ansonsten immerzu Steine in den Karriereweg zu legen.
Das Soldatinnen- und Soldaten Gleichstellungsgesetz (SGleiGesetz) [2]
Schon in §1 Abs. 1 dieses Gesetzes heißt es: Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.
In §6 wird – wie im öffentlichen Dienst schon länger üblich – festgelegt, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen sind.
Der erste Paukenschlag folgt dann in §7. Laut diesem Paragraphen müssen bei Annahmeverfahren gleich viele Frauen wie Männer getestet werden, wenn Frauen auf dieser Stelle unterrepräsentiert sind. Dazu ein Beispiel: Auf zwei Stellen als Elektroniker/in bewerben sich 8 Männer und 3 Frauen mit ungefähr gleicher Qualifikation. Zum Test werden dann 3 Männer und 3 Frauen eingeladen, 5 Männer werden von vornherein aussortiert. Weiter ist festgelegt, dass die Prüfungskommission paritätisch von Frauen und Männern zu besetzen ist. Wenn Frauen aber auf allen bei der Bundeswehr vorhandenen Stellen für Elektroniker/in unterrepräsentiert sind, müssen sie laut §6 bevorzugt eingestellt werden. Mit Gleichberechtigung hat das selbstredend überhaupt nichts zu tun.
Somit hat eine Bewerberin schon mal unschlagbare Vorteile bei der Einstellung. Das ist jedoch noch lange nicht genug. Der berufliche Aufstieg wird gleich danach im §8 geregelt, wo es heißt: Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, sind sie beim beruflichen Aufstieg bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Berufungen in das Dienstverhältnis, Umwandlungen des Dienstverhältnisses, Beförderungen, Lauf-bahnwechsel und für förderliche Verwendungsentscheidungen. Auch hier zeigt sich, dass die Aussage von einer Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer nichts als Augenwischerei ist. Gemeint ist immer und ausschließlich eine bevorzugte Beförderung von Frauen in Vorteilspositionen.
Nun könnte man meinen, dass dem Gesetz doch noch eine gewisse Fairness innewohnt, denn schließlich ist immerzu die Rede von gleicher Qualifikation. (Was unter Qualifikation zu verstehen ist, wird mit Gründlichkeit in §9 definiert). Aber weit gefehlt! In §10 Abs. 1 wird sichergestellt, dass Frauen nicht etwa eine geringere Qualifikation aufweisen als Männer: Die Dienststellen haben durch geeignete Maßnahmen die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Soldatinnen zu unterstützen. Von Soldaten ist hier nicht die Rede.
Im Klartext: Wenn ein männlicher Soldat eine hauchdünne Chance auf gerechte Bewertung seiner Leistung in Form von Beförderung haben will, dann muss er schon eine erheblich höhere Qualifikation aufweisen als seine Mitbewerberin. Da beim militärischen Dienst vielfach spezielle Fähigkeiten gefragt sind, die außerhalb der Bundeswehr gar nicht zu erlangen sind, ist ein Mann hier gleich doppelt benachteiligt. Schließlich soll er – wenn er zum Zuge kommen will – eine höhere Qualifikation mitbringen, wird aber nicht, wie die Frauen, bei Erlangung dieser Qualifikation unterstützt.
Die Gleichstellungsbeauftragte (SGleichB)
Die Funktion einer Soldaten-Gleichstellungsbeauftragten wird ebenfalls im SGleiGesetz festgelegt. Sie sorgt dafür, dass nicht etwa ein Vorgesetzter die Bestimmungen des SGleiGesetz umgeht, nur weil der womöglich daran interessiert sein könnte, ohne Zwangsvorgabe das bestmögliche Personal auszuwählen.
Obwohl Männern und Frauen alle Laufbahnen der Bundeswehr offen stehen, gibt es eine kleine Ausnahme: Der Posten der Gleichstellungsbeauftragten darf ausschließlich von Frauen besetzt werden! Zudem darf die SGleichB nur von Frauen gewählt werden. Männer dürfen an der Abstimmung gar nicht teilnehmen.
Ist die SGleiB gewählt, verfügt sie über zahlreiche Sonderrechte, die in den §§17-21 SGleiGesetz festgelegt sind. Von den umfassenden Rechten hier nur die wichtigsten:
– Mitwirkung bei Einstellung und Aufstieg
– Mitwirkung bei Auswahl- und Beurteilungsrichtlinien
– Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
– Unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung
– Schriftliches Votum bei personellen Angelegenheiten
– Einspruchsrecht bei allen Maßnahmen der Dienststelle, die das SGleiGesetz betreffen
– Durchsetzung dieses Einspruchs per Gericht
Der Dienstgrad der SGleichB spielt übrigens keine Rolle. So kann ein Stabsunteroffizier (weiblich) gegen die Personalentscheidung eines Obersten oder Generals schriftlich Einspruch erheben und dies notfalls per Truppendienstgericht durchsetzen.
Der Gleichstellungsplan
Das Sahnehäubchen der Gender-Politik bei der Bundeswehr ist der so genannte Gleichstellungsplan, der nach §11 SGleiGesetz zu erstellen ist. Dort wird genau verzeichnet, inwieweit die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten vorangeschritten ist. Und wenn die totale Gleichstellung in Form von Quote noch nicht erreicht ist, muss hier dargelegt werden, warum dem nicht so ist, und was die Dienststelle dagegen zu tun gedenkt. Hier nur ein kleiner Auszug aus §11:
Insbesondere sind zur Erhöhung des Anteils der Soldatinnen in den einzelnen Bereichen Maßnahmen zur Durchsetzung notwendiger personeller und organisatorischer Verbesserungen im Rahmen konkreter Zielvorgaben vorzusehen. In jedem Gleichstellungsplan ist in Bereichen, in denen Soldatinnen unterrepräsentiert sind, für die Besetzung von Dienstposten die Anzahl von Soldatinnen festzulegen, die der […] Quote entspricht.
Besonders interessant ist, dass hier nicht einmal mehr der Anschein gewahrt wird, dass es um irgendeine Art von Gleichstellung geht. Es wird schlicht die Anzahl der Soldatinnen festgelegt, die zur Erfüllung der Quote erforderlich sind. Von Qualifikation ist hier keine Rede mehr.
Der Sport
Soldaten brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine gewisse körperliche Leistungsfähigkeit. Dafür hat die Bundeswehr in einer eigenen Weisung, den so genannten Basic-Fitness-Test eingeführt, der ein Einstellungskriterium ist und danach jährlich wiederholt werden muss. Dieser Test enthält eine Kraft-, eine Schnellkraft- und eine Ausdauerdisziplin. Obwohl in einem Einsatz die physischen Anforderungen an Soldaten und Soldatinnen gleich groß sind, müssen Soldatinnen bei der Kraftdisziplin für dieselbe Punktzahl bei der Kraftdisziplin etwa 30% weniger leisten, bei den beiden anderen Disziplinen sind es ca. 13%. Begründet wird diese Regelung mit Nachteilen der Konstitution des weiblichen Körpers.
Die Praxis
Es ist nach Studium dieser Gesetze kaum zu glauben, dass überhaupt noch Männer bei der Bundeswehr als Zeitsoldaten eingestellt werden, solange die Frauenquoten nicht erfüllt sind. Dass dies dennoch nicht der Fall ist, hat einen einfachen Grund. Es bewerben sich trotz gesetzlich praktisch festgeschriebener Einstellungsgarantie, Förderung und Beförderung nicht genügend Frauen. Die wenigen, die Interesse zeigen, bewerben sich dazu noch häufig auf dieselben Dienstposten.
Laut einer Jugendumfrage aus dem Jahr 2004 können sich nur 5% aller 14-23-jährigen Frauen eine Verpflichtung „sicher vorstellen“, weitere 12% „unter Umständen“. Ob sie es dann auch tun, wenn die Berufswahl ins Haus steht, steht auf einem anderen Blatt.
Selbst in den US-Streitkräften, die zur Gleichstellung der Frau in der Armee gleich ein eigenes Institut geschaffen haben, sind nur 14% aller Dienstposten mit Frauen besetzt. Mehr Frauen wollen offensichtlich gar nicht zur Armee.
Das hat zur Folge, dass in Zukunft fast jede Frau, die überhaupt an die Tür zur Bundeswehr klopft, ohne große Hürden direkt einen Vertrag bekommt. Anders sind die Quoten einfach nicht zu erfüllen. Und nur so lässt sich verhindern, dass sich der Dienststellenleiter für die Nichterfüllung der Quote rechtfertigen muss.
Die Umfrage
Das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr hat 2008 eine umfangreiche Umfrage mit dem Titel „Truppenbild mit Dame“ [3] gestartet. Zum Teil wurden dieselben Fragen früher schon einmal gestellt und mit der neueren Umfrage verglichen.
Beim Lesen des Berichts ist Vorsicht angebracht, weil vom Autor manche Antwort ziemlich frei gedeutet wurde. So geben fast 70% der befragten Soldaten an, die Integration von Frauen in die Bundeswehr gebe der Emanzipation der Frauen neuen Schwung (S. 84). Der Autor freut sich über diesen Effekt. Ob sich die Soldaten auch darüber freuen, es fürchten oder als bloße Tatsache ansehen, bleibt im Dunkeln.
Ingesamt sind die Ergebnisse dennoch aufschlussreich: So lehnen 92% der Soldaten Privilegien für Soldatinnen ab. Das sind noch einmal 6% mehr als 2005 (S. 85). Dies deutet darauf hin, dass
1. viele befragten Soldaten ihre Erfahrungen mit den Sonderstatuten für Frauen gemacht haben und diese nicht für gut befinden
2. eine wachsende Anzahl der Männer erkannt hat, welch massiven Nachteile ihnen mit der Frauenförderung beim Bund erwachsen
Erstaunlich ist aber, dass auch 72% der Frauen solche Privilegien ablehnen.
Unter den Bestimmungen des SGleiGesetz leiden nämlich auch die Soldatinnen, und zwar diejenigen, welche die Schützenhilfe des Gesetzes eben nicht brauchen und wollen. Denn bei jeder Beförderung oder Belobigung einer Soldatin steht schließlich unausgesprochen der Verdacht der Vorteilsnahme im Raum, auch wenn dies in vielen Fällen gar nicht zutrifft.
Außerdem beklagt das Institut, dass die Frauen versuchen, sich an die gegebenen Verhältnisse anpassen zu wollen, anstatt – so der Autor – ihre „weibliche Kultur“ mit einzubringen.
Das Institut zieht aus den Ergebnissen der Umfrage den Schluss, dass ein intensives Gender- und Integrationstraining nötig sei.
Fazit
Es ist positiv anzumerken, dass wirklich geeigneten und dazu befähigten Frauen nunmehr der Weg in die Streitkräfte offen steht. Angesichts der demographischen Entwicklung bleibt bei einem unveränderten Auftrag der Bundeswehr auch keine andere Möglichkeit, als Frauen gleichermaßen zum Dienst in den Streitkräften zu gewinnen.
Allerdings wird die Bundeswehr hier als Experimentierfeld für die Ideologie des Gender-Mainstreaming missbraucht. Die zunehmende Zahl von Auslandseinsätzen der Bundeswehr bringt es mit sich, dass die Soldaten zwangsläufigen beruflichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Dann zeigt sich, ob die so genannte Gleichstellung eine wirkliche Chancen- und Risikenteilung bedeutet, oder ob es einfach nur um Vorteilspositionen für Frauen geht. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichstellungsgesetz ist ein Hindernis auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung und Gleichverpflichtung.
Es kann daher unter den jetzigen Umständen keinem jungen Mann und auch keiner jungen Frau mehr geraten werden, Soldat bei der Bundeswehr zu werden. Solange kriegerische Auseinandersetzungen unvermeidbar sind, muss die Qualifikation und Effizienz der Truppe höchste Priorität haben. Die sogenannte Gleichstellungspolitik wird aber beinahe zwangsläufig zu einem Absinken dieser Kennziffern führen,, die Folgen werden sich zwangsläufig in einem höheren Blutzoll zeigen. Feministische Interessen sind eine Sache – eine militärische Auseinandersetzung zu gewinnen ist eine andere.
Bildquelle: (c) Thorben Wengert/www.pixelio.de
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.