Erste internationale Organisation zu Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz gegründet
Im Februar 2014 wurde in Bonn von 26 Fachleuten aus unterschiedlichen Ländern die erste internationale Organisation zu Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) gegründet. Die Vereinigung will wissenschaftliche Erkenntnisse über die Paritätische Doppelresidenz verbreiten und entsprechende Empfehlungen für Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Praxis geben.
Am 22. Februar 2014 wurde der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP) in Bonn gegründet. Die gemeinnützige Organisation wurde von führenden Vertretern aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 11 Ländern gegründet und will sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als Betreuungslösung für Kinder getrennt lebender Eltern widmen und diese fördern. Ziel ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte von Kindern getrennt lebender Eltern zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Auch sollen anhand dieser Erkenntnisse Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis gegeben werden. Als Präsident der Organisation wurde Prof. Dr. Edward Kruk von der University of British Columbia (Kanada) gewählt.
Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz
Der neu gegründete ICSP organisiert vom 9. bis 11. Juli 2014 die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz. Die Veranstaltung wird im Wissenschaftszentrum Bonn stattfinden und Teilnehmer aus verschiedenen Ländern der Welt zusammenbringen, um einen internationalen Austausch zu fördern.
Die Paritätische Doppelresidenz
Die Paritätische Doppelresidenz, oft auch als Wechselmodell bezeichnet, ist ein Betreuungsmodell von Eltern nach einer Trennung bzw. Scheidung, das eine paritätische, also zeitlich gleichverteilte, Betreuung ihrer Kinder beinhaltet und somit die Aufrechterhaltung und Förderung der Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen gewährleistet. Dies ist für die Entwicklung der Kinder sehr förderlich, wie bisherige wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben.
Die zunehmenden Erfahrungen mit der Paritätischen Doppelresidenz, insbesondere auch aus Ländern, in denen diese bereits weit verbreitet ist, zeigen, dass dieses Betreuungsmodell im Allgemeinen die beste Lösung ist. Die Kinder können so weiterhin ein Familienleben mit beiden Eltern nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Alltag führen. Der Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrome) mit der Folge von oft erheblichen psychischen und gesellschaftlichen Schäden für die Kinder wird so im Ansatz entgegengewirkt.
Das in Deutschland noch weit verbreitete Residenzmodell, bei dem die Kinder bei einem Elternteil (meist der Mutter) leben und der andere Elternteil (meist der Vater) oft nur recht geringe Umgangszeiten hat, hat gegenüber der Paritätischen Doppelresidenz viele Nachteile und wirkt sich nachteilig für die Kinder aus.
Wir fordern daher, dass die Paritätische Doppelresidenz als vorrangiges Betreuungsmodell nach einer Trennung der Eltern in Gesetzen, Rechtsprechung und Praxis etabliert wird, wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist.
Literatur
Das erste deutschsprachige wissenschaftliche Buch zum Thema Paritätische Doppelresidenz wurde von Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf geschrieben. Es trägt den Titel „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ und ist im Verlag Springer VS erschienen. Das Buch ist ein umfangreiches Standardwerk zum Thema und kann zur Vertiefung in die Thematik empfohlen werden.
Manndat
Hier können Sie sich für den MANNdat-Rundbrief anmelden.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Ein sehr zaghafter Beginn, wenn man bedenkt, dass mittlerweile über 50% aller Ehen in Deutschland geschieden werden und der Vater in einer Zeit der Gleichberechtigung und Geschlechtergleichstellung bei der Erziehung regelregt diskriminiert wird! Zitat von Jugendamt Mitarbeiterin : “ es ist nun mal so, dass schon aus biologischen Gründen die Bindung des Mutter an das Kind stärker als die des Vaters ist!“ Daher wollen die bei mir, nach 2 Jahren, wo das Wechselmodell praktiziert wird, ein notarieller Vertrag existiert, der das festlegt, ich ihre Ausbildungen und ihr Leben in dieser Zeit finanziert habe, und alles für das Kind bezahlt habe, das Wechselmodell zu einem „großzügigen“ Umgangsrecht umwandeln, weil das Wechselmodell nicht gut für das Kind ist! Wird angeblich innerlich zerrissen! Als ich sagte, dass das Kind ja hauptsächlich bei mir sein kann, weil ich ein geregelteres Leben habe, weit aus höheres Einkommen, größere Wohnung, höhere Bildung, mein Kind über alles liebe und festes soziales Netz für eventuelle Betreuungshilfen und durch meine Angestellten fast nur am Wochenendde arbeiten brauche, konnte ich nicht erkennen, ob die Jugendamtmitarbeiterin lachen oder mich ohrfeigen wollte für das „Sakrileg“ so etwas zu fordern! Das paradoxe ist, dass auf biologischen Begründungen zurückgegriffen wird! Das Hauptargument archaisch denkender Chauvinisten, die die Frau zu Hause vor dem Herd sehen möchten, wird schamlos von Frauen genutzt um Urinstinkte zu befriedigen, nämlich um die gewünschte alleinige Besitzansprüche über das Kind durchzusetzen! Aber wehe die Frau möchte arbeiten und der „Rabenvater“ übernimmt nicht die Betreung des Kindes mit oder es gibt nicht genug ganztags KiTas und ja wir setzen auch gesetzlich Quoten durch, damit die Frau ja auch eine hochdotierte Stelle bekommt! Die eierlegende Wollmilchsau läßt grüssen und gehört in Punkto Sorgerecht definitiv den Frauen!
In unserem Staat herrscht eine üble Bigotterie, durch der den Kindern der Vater geraubt wird und fortschrittlichen Vätern, die bereit sind, alle gesellschaftlichen Forderungen nach gleichwertigen Mitwirkung bei der elterlichen Fürsorge und Pflichten zu erfüllen, das Recht auf das Kind entzogen wird!