Schreiben einer Gleichstellungsbeauftragten

von Manndat

Sehr geehrte Herren, aufgrund einer Mitteilung im Vernetzungsforum für Gleichstellungsbeauftragte, bin ich auf Ihre Internetseite aufmerksam geworden.

Mit grossem Erstaunen habe ich Ihre „Aktivitäten“ bezüglich öffentlicher Briefe an die verschiedensten Stellen gelesen.

Dabei wurde mir klar, dass Sie den Sinn der Gleichstellung offenbar nicht verstanden haben. Daraus erklären sich auch die Antworten der von Ihnen kontaktierten Stellen. Es wäre daher vielleicht sinnvoll sich erst genau zu informieren, bevor Sie dazu übergehen die schwer erkämpften wenigen Rechte der Frauen sinnlos anzugreifen.

Bis heute, haben Frauen weder die gleichen Rechte wie Männer, noch das gleiche Gehalt für gleiche Arbeit. Das wird auch eine Gruppe von Männern, welche sich dadurch diskriminiert fühlen, dass den Frauen nun die gleichen Rechte zugestanden werden sollen, nicht ändern.

Hinzu kommt, dass bei allen Bewerbungsgesprächen, Frauen nur dann eingestellt werden, wenn sie bei gleicher (!) Eignung und Befähigung sich dazu qualifizieren und Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind.
Und nicht wie von Ihnen in einem Schreiben erwähnt- „nur weil sie Frauen“ sind.

Des Weiteren sind noch immer Männer überproportional in den Führungsetagen vertreten, während Frauen trotz gleicher oder sogar besserer Eignung keine Beförderung erfahren. Das erlebe ich tagtäglich. Da es auch noch immer die Frauen sind, welche sich überwiegend um Haushalt, Kinder und Beruf kümmern müssen, sind sie es natürlich, welche eine grosse Mehrbelastung gegenüber den Männern tragen.

Vielleicht sollten Sie sich einfach mal dafür einsetzen, dass Frauen ebenso viel verdienen wie Männer, damit Männer doch endlich zu Hause bleiben können, allenfalls Teilzeitjobs erledigen, sich um Haushalt und Kinder kümmern, während Frau nach acht Stunden Arbeit im Betrieb nach Hause kommt, die Beine hochlegt und das (hoffentlich) leckere Essen vor dem Fernseher genießt, während der Mann den Abwasch erledigt und die Kinder ins Bett bringt.

Erst wenn Sie das alles erreicht haben, werden wir die absolute Gleichberechtigung haben.

Aber davon sind wir noch Jahrtausende entfernt! Bis dahin werden Frauen weiter für ihre Rechte kämpfen- und auch Recht bekommen.

Es gibt kein Bundesgleichstellungsgesetz, auf welches sich Männer berufen könnten. Diese Einforderungen laufen völlig ins Leere.

Mit freundlichen Grüssen

N.N.
Gleichstellungsbeauftragte

Diese Ausführungen haben einen Besucher der MANNdat-Seite dazu bewogen, folgendes zu schreiben:

Liebe MANNdat-Redaktion,

ich habe auf Ihrer HP unter „Voll daneben“ den Beitrag der Gleichstellungsbeauftragten gelesen.

Was mich an diesem Beitrag stört, ist, dass diese Gleichstellungsbeauftragte offenbar die Rechtswirklichkeit nicht kennt. Sie prangert u.a. an, dass sich Männer nicht um Kinder und Haushalt kümmern. Erst wenn Männer dies täten und Frauen das gleiche Gehalt wie Männer bekämen, dann wäre Gleichberechtigung erreicht.

Meine Ex-Frau und ich, wir hatten auf Grund meiner damaligen Arbeitslosigkeit einen Rollentausch vollzogen. Ich habe unsere Kinder von Anfang an alleine betreut und auch den Haushalt erledigt. Nach einem brutalen Seitensprung ihrerseits haben wir uns getrennt. Ich zog gemeinsam mit unseren Kindern aus und die Kinder besuchten ihre Mutter, die sich selbständig machte und eigentlich keine Zeit für die Kinder hatte, regelmäßig.

Kindergeld hatte ich anfangs keines erhalten, denn dazu hätte mindestens ein Kind bei mir gemeldet sein müssen. Für eine Ummeldung eines unserer Kinder benötigte ich jedoch die Unterschrift meiner Ex, die sie mir beharrlich verweigerte. Dass wir auch keinen Unterhalt erhalten haben, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Wir lebten dann von umgerechnet 550 Euro Arbeitslosengeld. Von diesen musste ich u.a. ca. 400 Euro Miete incl. Nebenkosten und ca. 42,50 Euro (85 DM) Kindergartenbeitrag leisten.

Als ich wieder eine Anstellung fand, reichte meine Ex-Frau exakt nach Ablauf meiner Probezeit die Scheidung ein und beantragte das alleinige Sorgerecht zzgl. Unterhalt, welches sie auch problemlos erhielt (obwohl sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit mehr als 12 Stunden täglich nicht für die Kinder da ist).

Heute zahle ich mehr Unterhalt, als man mir und unseren Kindern früher zum Leben ließ!

Da unsere Kinder auch heute noch öfters bei mir sind, als sie vom Scheidungsurteil her dürften, und ich zudem in einem nicht unwesentlichen Umfang für ihre Kleidung und sonstigen Bedürfnisse aufkomme, mit ihnen zum Arzt gehe und mich für sie in Elternbeiräten engagiere (hierzu die Aussage des Anwalts meiner Ex-Frau: „dies ist eine verabscheuenswürdige Einmischung in die Angelegenheiten der Mutter“), betrachte ich den von mir zu leistenden (Kindes-)Unterhalt eher als einen Lohn, den ich meiner Ex für ihr Fremdgehen bezahlen muss.

Auf der einen Seite fordert die Gesellschaft (und insb. radikalisierte Feministinnen) eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Erziehung der Kinder. Auf der anderen Seite werden Väter, die dies leisten, empfindlich bestraft.

Das ist nur eine Seite der deutschen Rechtswirklichkeit, die diese Gleichstellungsbeauftragte wohl nicht kennt.

Außerdem: Ein guter Freund von mir ist alleinerziehender Vater. Er erhält zwar das Kindergeld (denn das Kind ist bei ihm gemeldet), jedoch brauchte seine Ex-Frau über Jahre hinweg keinen Unterhalt zu leisten. Dafür gab es den deutlich geringeren Unterhaltsvorschuss der Unterhaltsvorschusskasse. Während diese Kasse jedoch bei jedem unterhaltssäumigen (aber auch unterhaltsleistenden!) Vater einen erheblichen Aufwand zur Eintreibung des Unterhalts/Vorschusses betreibt, blieben derartige Aktivitäten bei der unterhaltspflichgen Mutter aus.

Mittlerweile ist die Mutter wieder in gut betuchten Händen. Vater und Mutter einigten sich nun gemeinsam darauf, dass die Mutter 150 Euro (Mindestsatz nach DT wären 291 Euro!) an Unterhalt für das nunmehr 12-jährige Kind leistet. Und was tut die Unterhaltsvorschusskasse? Sie schreibt die Mutter an und teilt ihr mit, dass sie nur 117 Euro Unterhalt leisten müsse – natürlich zum Wohle des Kindes!

Fazit: in der deutschen Rechtswirklichkeit ist Kindesunterhalt nicht etwa, wie der Begriff vermuten läßt, für das Kind zu leisten!

In einigen Bereichen mag es sicherlich zu einer Benachteiligung von Frauen kommen, jedoch gibt es auch viele andere Bereiche, in denen eindeutig Männer benachteiligt sind – insb. im Familienrecht. Aufgabe einer von der Gemeinschaft finanzierten Gleichstellungsbeauftragten wäre es daher, für eine Gleichstellung der Geschlechter in ALLEN Bereichen einzutreten.

Für die Gleichstellungsbeauftragte, die den Beitrag auf Ihrer HP verfasste, scheint Gleichberechtigung jedoch nur dann vorzuliegen, wenn alle Frauen das gleiche Gehalt wie Aufsichtsratsvorsitzende erhalten.

(Name und Adresse des Absenders sind MANNdat e.V. bekannt)

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