Per Plakatwand: Als männliche oder weibliche Abteilungsleiterin zu REWE
Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt sich unter anderem, dass eine Stellenanzeige sowohl an Männer als auch an Frauen gerichtet sein muss. Daneben wird es von frauenbewegter Seite durchaus auch als gut und richtig angesehen, Männer mit weiblichen Wortformen zu bezeichnen. REWE platzierte nun kürzlich eine großformatige, mehrere Wochen präsente Plakatwand in Saarbrücken mit einer Stellenanzeige für „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“. MANNdat schrieb REWE dazu an.
Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt sich unter anderem, dass eine Stellenanzeige sowohl an Männer als auch an Frauen gerichtet sein muss, sonst liegt eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (in aller Regel, es gibt wenige Ausnahmen). Dies dürfte wohl schon Teil eines besseren Allgemeinwissens sein, vor allem sollte es in Personalabteilungen geläufig sein.
Daneben finden wir zum Teil hohe bis überzogene frauenbewegte Ansprüche an geschlechtergerechte Formulierungen – denken wir etwa an die Beschwerden über eine weibliche „Unsichtbarkeit“ oder ein „Nur-Mitgemeint-Sein“ in der Sprache oder als Reaktion darauf die seit 2013 gegenderte Straßenverkehrsordnung etwa mit ihren „Fahrenden von Rollstühlen“, um ja den „Rollstuhlfahrer“ mit seinem maskulinen Genus nicht zu verwenden. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn diese Ansprüche nicht für Männer gelten sollen und sich Männer mit weiblichen Wortformen bezeichnen lassen sollen, etwa durch den Gebrauch des Binnen-I (z. B. „KollegIn“) oder als „Professorin“ in der Hochschulverfassung von Leipzig. In diesem Zusammenhang wurde es durchaus als gut und richtig angesehen, wenn es „mal andersrum“ läuft.
REWE platzierte nun kürzlich mittels (mindestens) einer großformatigen, mehrere Wochen präsenten Plakatwand in Saarbrücken eine Stellenanzeige „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“.
Wir wollten die Männerdiskriminierung nicht einfach so durchgehen lassen und den geschlechterpolitischen Zusammenhang beanstanden, und verfassten Ende September dieses Schreiben an REWE:
MANNdat e.V. // Postfach 601405 // D-22214 Hamburg
REWE Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Hamburg, den 26.09.2016
Verstoß gegen § 11 AGG wegen Diskriminierung von Männern durch Stellenangebot auf Plakatwand
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Saarbrücken bieten Sie an einer Kreuzung auf einer großen Plakatwand eine Stelle als „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“ an (s. Anlage). Von weiteren dieser Plakate müssen wir ausgehen. Damit verstoßen Sie gegen § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), indem Sie Männer diskriminieren. Die Berufsbezeichnung „Abteilungsleiterin“ kann wegen der Endung „-in“ nur Frauen bezeichnen. Daran ändert auch der Zusatz „(m/w)“ nichts, der dann vom Leser nur noch als formaler Pflichtzusatz wahrgenommen wird. Könnte man mit „Abteilungsleiterin“ sowohl männliche als auch weibliche Personen bezeichnen, wäre dies ein generisches Femininum, was es im Deutschen aber nicht gibt (im Gegensatz zur Verwendung von „Abteilungsleiter“ als generisches Maskulinum). Männer werden also entmutigt, sich zu bewerben. Sie riskieren beträchtliche Entschädigungszahlungen.
Das sind aber eigentlich Binsenweisheiten und es würde uns überraschen, wenn sie Ihnen nicht geläufig wären.
Das Stellenangebot auf dem Plakat besitzt einen weiteren Aspekt: In der reklamierten Formulierung ist der passende, übergeschlechtliche Begriff „Abteilungsleiter“ (als Bezeichnung für eine bestimmte Funktion, die im konkreten Fall von einem Mann oder einer Frau ausgeübt werden kann) ersetzt durch einen geschlechtsbezogenen Begriff für eine Frau („Abteilungsleiterin“). In der „Gender-Speech“, ihrem Anspruch nach geschlechtergerechte Sprache, gibt es Bestrebungen eben dieser Art. Das wohl bekannteste Beispiel dafür aus der jüngsten Zeit ist die Hochschulverfassung von Leipzig, wo mit „Professorin“ auch Männer bezeichnet werden, es gibt Beispiele in Zeitungsartikeln von Reporterinnen, der Gebrauch des Binnen-I kann dazugezählt werden.
Aus dieser Perspektive finden auf dem kaum zu übersehenden Plakat die Übertreibungen der feministischen „Gender-Speech“ Anwendung, werden damit auffällig praktiziert und in den Alltag gebracht und so die Gewöhnung daran gefördert. REWE betätigt sich damit explizit politisch, was für das Gebaren eines Handelsunternehmens nicht angemessen ist.
Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, von Männerdiskriminierung, zumal so auffällig präsentiert, zukünftig abzusehen.
Wir würden uns freuen, von Ihnen Auskunft zu erhalten.
Sollte es weiter Anhaltspunkte geben, dass Ihr Plakat im weitesten Sinne geschlechterpolitische Ziele verfolgt, würde für uns Ihr Slogan „REWE – dein Markt“ nicht mehr zutreffen – warum sollten wir dort einkaufen, wo das eigene Geschlecht diskriminiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
MANNdat e. V.
i.V.:
(Anlage: Foto)
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Lesermeinungen
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Das Plakat hängt mal wieder aus und zwar in Berlin-Marzahn, S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße. Da merkt man doch, dass die es bei Rewe nicht lernen wollen.
Ob man mit solchen MANNdat-Schreiben der Männerrechte-Bewegung Gutes tut, halte ich für sehr fraglich. Da denkt doch jeder, der das liest: Jetzt macht euch mal locker! Es gibt Wichtigeres wofür wir Männer kämpfen sollten als für Political Correctness Sprache. Damit machen wir uns nur lächerlich und begeben uns in eine Ecke mit hysterischen Feministinnen.
Vielen Dank, dass ihr das thematisiert. In meinem Job an der Universität wurde vorgeschlagen, dass ich Gleichstellungsbeauftragte werden solle. Leider wurde dieser Vorschlag abgelehnt, so dass ich nicht mal zur Wahl aufgestellt wurde, da der Gesetzgeber des Hochschulgesetzes von einer Gleichstellungsbeauftragten spricht. In einer Email erfuhr ich dazu, dass meine langen Haare nicht ausreichen würden, um als Frau durchzugehen. Passiert ist auch auf meinen anschließenden Protest nichts, außer dass dass die Rechtsabteilung gefragt wurde, wie das Hochschulgesetz zu interpretieren sei. Uns wurde mitgeteilt, dass nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können.
Auch in Schleswig-Holstein können zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung SH ausschließlich Frauen berufen werden. Als ich das das erste Mal gelesen hatte, hat mich das auch überrascht – und auch geärgert. Wie soll Gleichstellung gesellschaftlich durchgesetzt werden, wenn die Funktion des/der Gleichstellungsbeauftragen schon nach den gesetzlichen Grundlagen nur Frauen vorbehalten ist?
Tja, wahrscheinlich habt ihr an die falsche Stelle geschrieben (jede Wette die Marketingleiterin ist weiblich). Siehe REWE Complience:
Ombudsmann
Als externen Ombudsmann hat die REWE Group Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert bestellt. Dieser nimmt ebenfalls Hinweise sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REWE Group oder Dritter entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und Regelverstößen (auch internen) begründen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Korruptionsbekämpfung. Der Ombudsmann schützt auf Wunsch die Identität von Hinweisgebern, denen durch seine Inanspruchnahme keine Kosten entstehen.
Vor über einem Jahr fiel mir schon eine ähnliche Stellenanzeige auf, in der die Deutsche Bahn auf einem Plakat eine Elektronikerin (m/w) gesucht hat.
Als potentieller männlicher Bewerber muss man sich Gedanken machen, ob ich in diesem Unternehmen erwünscht bin. Welche Motive bewegen das um Personal werbende Unternehmen zu solchen Formulierungen? Entweder ist eine Frau erwünscht oder wegen der Bezeichnung (m/w) meint es auch nur die weibliche Formulierung wählen zu können, um sich progressiv und frauenfreundlich präsentieren zu können. Im ersten Fall wird man nicht genommen. Im zweiten Fall kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme, die mit „Ergebnisgleichheiten“ zu tun haben, auf den Bewerber zu. Sicher ist, als Mann gehören Sie definitiv nicht zum erwünschten Personenkreis. Im Falle einer Ablehnung würde ich mir Gedanken zum Schadenersatz nach §15(1) AGG und zur Entschädigung nach §15(2) AGG machen und dabei die 2-Monatsfrist nach Erhalt der Absage beachten. Das separate Beschwerderecht nach §13 AGG würde ich als abgelehnter Bewerber auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
mei würd ich mir wünschen das 2 000 000 Männer Deutschlands mal aufstehen. und sagen Schluss mit eurem Scheiß.
Wir haben gearbeitet sind in den Kriege gegangen wir haben Kinder großgezogen und jetzt werden wir verunglimpft…ihr Scheiheiliger Haufen ihr..
Das Plakat ist ja nur die Spitze des Eisbergs,eigentlich gar nicht erwähnenswert…aber angesichts Gender Mainstreaming…Gender Pay Gap..Quoten Scheidungsväter..Feindbilder…einfach sowas von bekloppt.
Da studieren manche Leute Jahrelang..und meinen allen ernstes das sie was gutes tun?
Wo ist das Problem wenn man schreiben würde männl. und weibl…oder webl..und männl..oder w/m oder m/w ? oder Abteilungsleiter/in……..
Also ich würd mich da nicht bewerben da kommt man sich ja vor
Ich bin für klare Worte und nicht dieses miestige schwammige entartete Political Correctnes Geschwaffel.
mfg
Helmut