Per Plakatwand: Als männliche oder weibliche Abteilungsleiterin zu REWE

von Manndat

Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt sich unter anderem, dass eine Stellenanzeige sowohl an Männer als auch an Frauen gerichtet sein muss. Daneben wird es von frauenbewegter Seite durchaus auch als gut und richtig angesehen, Männer mit weiblichen Wortformen zu bezeichnen. REWE platzierte nun kürzlich eine großformatige, mehrere Wochen präsente Plakatwand in Saarbrücken mit einer Stellenanzeige für „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“. MANNdat schrieb REWE dazu an.

Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergibt sich unter anderem, dass eine Stellenanzeige sowohl an Männer als auch an Frauen gerichtet sein muss, sonst liegt eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (in aller Regel, es gibt wenige Ausnahmen). Dies dürfte wohl schon Teil eines besseren Allgemeinwissens sein, vor allem sollte es in Personalabteilungen geläufig sein.

Daneben finden wir zum Teil hohe bis überzogene frauenbewegte Ansprüche an geschlechtergerechte Formulierungen – denken wir etwa an die Beschwerden über eine weibliche „Unsichtbarkeit“ oder ein „Nur-Mitgemeint-Sein“ in der Sprache oder als Reaktion darauf die seit 2013 gegenderte Straßenverkehrsordnung etwa mit ihren „Fahrenden von Rollstühlen“, um ja den „Rollstuhlfahrer“ mit seinem maskulinen Genus nicht zu verwenden. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn diese Ansprüche nicht für Männer gelten sollen und sich Männer mit weiblichen Wortformen bezeichnen lassen sollen, etwa durch den Gebrauch des Binnen-I (z. B. „KollegIn“) oder als „Professorin“ in der Hochschulverfassung von Leipzig. In diesem Zusammenhang wurde es durchaus als gut und richtig angesehen, wenn es „mal andersrum“ läuft.

REWE platzierte nun kürzlich mittels (mindestens) einer großformatigen, mehrere Wochen präsenten Plakatwand in Saarbrücken eine Stellenanzeige „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“.

REWE-Plakat diskriminiert Männer

REWE Plakat in Saarbrücken, gesucht wird eine Abteilungsleiterin

Wir wollten die Männerdiskriminierung nicht einfach so durchgehen lassen und den geschlechterpolitischen Zusammenhang beanstanden, und verfassten Ende September dieses Schreiben an REWE:

Kinderarmut- Offener Brief an die Bertelsmann Stiftung - MANNdat

MANNdat e.V. // Postfach 601405 // D-22214 Hamburg

REWE Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln

Hamburg, den 26.09.2016

Verstoß gegen § 11 AGG wegen Diskriminierung von Männern durch Stellenangebot auf Plakatwand

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Saarbrücken bieten Sie an einer Kreuzung auf einer großen Plakatwand eine Stelle als „Abteilungsleiterin Frischetheke (m/w)“ an (s. Anlage). Von weiteren dieser Plakate müssen wir ausgehen. Damit verstoßen Sie gegen § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), indem Sie Männer diskriminieren. Die Berufsbezeichnung „Abteilungsleiterin“ kann wegen der Endung „-in“ nur Frauen bezeichnen. Daran ändert auch der Zusatz „(m/w)“ nichts, der dann vom Leser nur noch als formaler Pflichtzusatz wahrgenommen wird. Könnte man mit „Abteilungsleiterin“ sowohl männliche als auch weibliche Personen bezeichnen, wäre dies ein generisches Femininum, was es im Deutschen aber nicht gibt (im Gegensatz zur Verwendung von „Abteilungsleiter“ als generisches Maskulinum). Männer werden also entmutigt, sich zu bewerben. Sie riskieren beträchtliche Entschädigungszahlungen.

Das sind aber eigentlich Binsenweisheiten und es würde uns überraschen, wenn sie Ihnen nicht geläufig wären.

Das Stellenangebot auf dem Plakat besitzt einen weiteren Aspekt: In der reklamierten Formulierung ist der passende, übergeschlechtliche Begriff „Abteilungsleiter“ (als Bezeichnung für eine bestimmte Funktion, die im konkreten Fall von einem Mann oder einer Frau ausgeübt werden kann) ersetzt durch einen geschlechtsbezogenen Begriff für eine Frau („Abteilungsleiterin“). In der „Gender-Speech“, ihrem Anspruch nach geschlechtergerechte Sprache, gibt es Bestrebungen eben dieser Art. Das wohl bekannteste Beispiel dafür aus der jüngsten Zeit ist die Hochschulverfassung von Leipzig, wo mit „Professorin“ auch Männer bezeichnet werden, es gibt Beispiele in Zeitungsartikeln von Reporterinnen, der Gebrauch des Binnen-I kann dazugezählt werden.

Aus dieser Perspektive finden auf dem kaum zu übersehenden Plakat die Übertreibungen der feministischen „Gender-Speech“ Anwendung, werden damit auffällig praktiziert und in den Alltag gebracht und so die Gewöhnung daran gefördert. REWE betätigt sich damit explizit politisch, was für das Gebaren eines Handelsunternehmens nicht angemessen ist.

Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, von Männerdiskriminierung, zumal so auffällig präsentiert, zukünftig abzusehen.

Wir würden uns freuen, von Ihnen Auskunft zu erhalten.

Sollte es weiter Anhaltspunkte geben, dass Ihr Plakat im weitesten Sinne geschlechterpolitische Ziele verfolgt, würde für uns Ihr Slogan „REWE – dein Markt“ nicht mehr zutreffen – warum sollten wir dort einkaufen, wo das eigene Geschlecht diskriminiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

MANNdat e. V.

i.V.:

(Anlage: Foto)

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