Problem mit Sorgerecht, Umgangsvereitelung, Jugendamt?
JETZT mit Ihrem Fall die Gesetze verändern!
Perspektive von Betroffenen soll in Gesetzesreform einfließen.
Die wissenschaftliche Anlaufstelle Kinderschutzverläufe zur stärkeren Beteiligung der Betroffenenperspektive im Gesetzgebungsverfahren ist gestartet. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und dabei vor allem auch die Unterstützung von Eltern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Es ist wichtig, dass Betroffene, die Erfahrungen mit Familiengericht, Jugendamt etc. gemacht haben, bei diesem Reformprozess gehört werden. Durch deren Erfahrungen soll das Kinderschutzsystem in Deutschland reformiert werden. Deshalb wurde durch das Bundesfamilienministerium eine unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet. Bis zum 30. Juni 2019 haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Fall vertraulich auf der Seite www.kinderschutzverlaeufe.de einzubringen.
IKJ, Kinderschutzverläufe, Postfach 2511, 55015 Mainz Telefon: 06131 / 2492274, forschung@kinderschutzverlaeufe.de
Achtung: Die Befragung ist auch relevant für Väter, die signifikante Probleme haben mit Jugendamt, Familiengericht, Gutachtern etc. bzgl. Sorgerecht, Umgangsrecht, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung u.ä..
Bild: Pixabay © Unsplash
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Bei Geld hört die Freundschaft auf, erst Recht zu Ex-Partnern und Forderungen.
Meine Erfahrung mit Jugendamt als Zahlungspflichtiger im Mai 2021:
Zur Verhinderung von Streit wollte ich einen Beratungstermin beim Jugendamt und mir bestätigen lassen, dass meine Zahlungen korrekt sind.
Eigentlich sollte die Verhinderung von Streit zwischen den Eltern ja auch ein Ziel des Jugendamtes zum Wohle der Kinder sein was gefördert werden sollte, aber dann kam die Antwort:
Wir helfen Ihnen nicht. Nur die Zahlungsempfänger (als Vertreter der Kinder) dürfen sich melden. Sie als Vater und Zahlungspflichtiger müssen zum Anwalt und auf Ihre Kosten dies ausrechnen lassen.
Auf meine Verwunderung kam nur lapidar das hören wir von vielen Männern aber da ist in Deutschland so.
Hinweis: laut Statista sind 85% alleinerziehende Frauen in 2019 und demnach die Männer überproportional zahlungspflichtig und von dieser (gesetzlichen) Vorgehensweise betroffen.
Und nun meine Möglichkeiten:
a) Selbst berechnen und ggf. streiten mit Nachteile für Kinder;
b) teuren Anwalt nach Streitwert beauftragen
c) Zahlungen einstellen und warten bis Expartner sich ans Jugendamt wendet denn dann wird ja kostenlos berechnet.
PS: Ja, die Düsseldorfer Tabelle ist öffentlich, aber aufgr. der vielen abzugsfähigen Besonderheiten wie Kredit für Auto, Zweitwohnsitz usw. ist die Berechnung schwierig aber die Akzeptanz der eigenen Berechnung und der Summe beim Expartner meist nicht möglich.