Zwei Schreiben an die Antidiskriminierungsstelle

von Manndat

MANNdat hat mit Datum vom 22.06.07 zwei Schreiben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschickt. Bei dem einen geht es um die Benachteiligung von Männern in der gesetzlichen Hautkrebsfrüherkennung durch die spätere Einstiegsaltersgrenze gegenüber Frauen, ohne dass dafür eine wissenschaftliche Begründung vorliegt. Zudem beklagen wir die gesetzlich festgeschriebene Diskriminierung von behinderten männlichen Gewaltopfern bei deren Rehabilitation, indem ihnen Rehabilitationsleistungen (Selbstbehauptungskurse) als gesetzliche Sozialleistung im Gegensatz zu behinderten weiblichen Gewaltopfern verwehrt wird.

Im zweiten Schreiben kritisierten wir die Totalausgrenzung von Migrantenjungen aus Integrationsfördermaßnahmen in Aachen am sog. „Ladies Weekend“. Geschlechterspezifische Förderung darf nicht so aussehen, dass Jungen ausgegrenzt werden, insbesondere wenn sie, wie Migrantenjungen, ebenfalls dringend Integrationshilfe bräuchten. Zudem beklagt gerade der Aachener Jugendhilfeplan das Missverhältnis von Jungen- zu Mädchenförderung zuungunsten der Jungen.

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