Falschbeschuldigerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt
Über den Fall Horst Arnold, der 5 Jahre wegen Falschbeschuldigung wegen einer Vergewaltigung im Gefängnis saß und 2011 dann nach Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen wurde, haben wir schon berichtet.
Jetzt wurde die Falschbeschuldigerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Horst Arnold hat das Urteil nicht mehr erlebt. Ein Jahr nach seiner Entlassung starb der seelisch wie körperlich gebrochene Mann. Trotzdem ist es ein historisches Urteil. MANNdat e.V. und Agens e.V. kämpfen seit geraumer Zeit darum, dem bislang eher marginalisierten Tatbestand der Falschbeschuldigung die Bedeutung beizumessen, der ihm zusteht.
Hier noch Arne Hoffmanns Kommentar dazu.
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