Rechenfehler in der OECD-Armutsstudie
Interessantes hat der gemeinnützige Verein MANNdat e.V. bei der Lektüre der neuesten OECD-Armutsstudie „Growing Unequal – Income Distribution and Poverty in OECD Countries“ herausgefunden: Unterhaltszahlungen, die geschiedene Männer an ihre Ex-Frauen und die Kinder leisten, werden ihnen nicht vom verfügbaren Einkommen abgezogen, sondern als „Konsumausgaben“ betrachtet.Bei den Empfängern der Unterhaltsleistungen gelten die empfangenen Unterhaltsleistungen jedoch als Haushaltseinkommen. Das bedeutet in der Konsequenz: Geschiedene Männer, insbesondere Väter, werden künstlich reich gerechnet und fallen damit viel seltener unter die Armutsgrenze, als es bei einer korrekten Berücksichtigung der Zahlungsströme der Fall wäre.
Bei einer solchen Betrachtungsweise erscheinen natürlich Männer „reicher“ als Frauen. Ein Umstand, der politisch alles andere als unerwünscht ist. So verwundert es auch nicht, dass die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Wenn aus Liebe rote Zahlen werden – über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung“ auf der gleichen Datenbasis beruhen – einer Berechnung, für die jeder Buchalter strafrechtliche Konsequenzen befürchten müsste.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar zur OECD-Armutsstudie hier.
Bildquelle: (c) S. Hofschläger/www.pixelio.de
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