Offener Brief – Istanbul-Konvention erweitern

von Manndat

Anlässlich des diesjährigen Gender Empathy Gap-Days fordern wir den Europarat auf, entsprechend Art.1, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, jegliche Form von Gewalt gegen alle Menschen unabhängig vom Geschlecht zu bekämpfen und die Istanbul-Konvention auf die Bekämpfung jeglicher Form von psychischer wie physischer Gewalt gegen Jungen, Väter und Männer entsprechend zu erweitern.

Unser offener Brief vom 10.7.2023 ging an das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung, die Menschenrechtskommission und die Kontaktadresse für das vorrangige Projekt „Antwort auf Gewalt“ des Europarates. Er Text:

Unser Anliegen

Menschenrechte setzen die Überzeugung voraus, dass alle Menschenleben gleichwertig sind. Deshalb ist die Bereitschaft, Opfern von Gewalt unabhängig von Geschlecht gleichermaßen Empathie entgegen zu bringen, ein unmittelbares Maß für Menschenrechte. Mit der Istanbul-Konvention können wir diese Bereitschaft, alle Menschen unabhängig vom Geschlecht als gleichwertig, also als gleich viel wert zu betrachten, beim Europarat nicht erkennen. Denn mit der Istanbul-Konvention bekunden Sie ihre Bereitschaft zwar Gewalt gegen Frauen aber nicht Gewalt gegen Kinder und Männer bekämpfen zu wollen. Damit stellen Sie nicht nur den Grundsatz der gleichen Menschenrechte eines jeden Individuums in Frage. Sie teilen vielmehr Menschenrechte in einen schützenwerten und einen nicht oder zumindest weniger schützenswerten Teil der Weltbevölkerung. Und die von Ihnen gezogenen Grenze verläuft zwischen den Geschlechtern.

Unsere Forderung

Wir fordern Sie deshalb anlässlich des Gender Empathy Gap-Days am 11.7. auf, Ihre eigene Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 ernst zu nehmen und entsprechend Art.1, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, jegliche Form von Gewalt gegen alle Menschen unabhängig vom Geschlecht zu bekämpfen, Ihre Teilung der Menschenrechte zu beenden und die Istanbul-Konvention auf die Bekämpfung jeglicher Form von psychischer wie physischer Gewalt gegen Jungen, Väter und Männer entsprechend zu erweitern.

Erläuterungen

Laut Artikel 1 Ihrer Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten sich die Hohen Vertragsparteien allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu sichern, auch Jungen und Männern. In Artikel 5 steht, dass jede Person – auch Jungen und Männer – das Recht auf Freiheit und Sicherheit hat. Und Artikel 14 ist der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung, u.a. wegen des Geschlechts, zu gewährleisten.

Laut Ziffer 37 Ihrer Istanbul-Konvention werden die Vertragsparteien jedoch lediglich dazu ermutigt, dieses Übereinkommen auch auf häusliche Gewalt gegen Männer und Kinder anzuwenden. Ansonsten wird es den Vertragsparteien freigestellt, sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Übereinkommens auf diese Opfergruppen zu entscheiden. Das bedeutet, Gewalt gegen Frauen muss, häusliche Gewalt gegen Kinder oder Männer kann, muss aber nicht bekämpft werden. Und sonstige Gewalt gegen Kinder und Männer wird vom Europarat komplett ausgeklammert.

Sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, psychische und physische Gewalt gegen Jungen und Männer, häusliche Gewalt gegen Jungen und Männer sind bis heute ein Tabuthema. Das ist nicht gerechtfertigt, denn schon der Gewaltbericht der WHO aus dem Jahr 2003 zeigt, dass Jungen und Männer weltweit drei- bis viermal häufiger Opfer von Tötungsdelikten werden als Frauen.

Der Bericht „Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und UNICEF zeigt, dass Anfang 2020 weltweit etwa 97 Millionen Jungen und 63 Millionen Mädchen Kinderarbeit verrichteten. 35 Prozent der Jungen und 32,8 Prozent der Mädchen können wegen Kinderarbeit keine Schule besuchen. Während erfreulicherweise die Kinderarbeit von Mädchen von 2016 zu 2020 von 8,4 auf 7,8 Prozent gesunken ist, ist die Kinderarbeit von Jungen im gleichen Zeitraum von 10,7 auf 11,2 Prozent gestiegen.

Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch von Jungen, Vätern und Männern werden in Gleichstellungsberichten, Gewaltberichten und Gewaltbekämpfungsstrategien regelmäßig ignoriert und ausgeblendet.

Schon im ersten deutschen Evaluierungsbericht der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung Istanbul-Konvention vom Oktober 2022 kommt „Gewalt gegen Frauen“ etwa 250mal vor, „Gewalt gegen Kinder“ dagegen nur viermal und Gewalt gegen Männer nur einmal und zwar im Zusammenhang mit „Gewalt gegen Männer und Frauen mit Behinderungen“.

Während in Deutschland ein Gewalthilfetelefon für Frauen seit langem selbstverständlich ist, sind bislang nur ein Viertel der Bundesländer bereit, sich an einem Gewalthilfetelefon für Männer, zu beteiligen. Die geringen Mittel für männliche Opferhilfsprogramme, die erstmals 2021 bewilligt wurden, wurden von der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP 2022 schon wieder deutlich gekürzt.

Regelmäßig bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Verstöße gegen Väter bei Sorgerechtestreitigkeit, nach Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 13, (Recht auf wirksame Beschwerde und Artikel 1, Verbot der Benachteiligung (Geschlechts bzw. Ehestandes), ohne dass etwas Wirksames dagegen getan würde.

Der Europarat trägt mit der Istanbul-Konvention wesentlich dazu bei, diese Gewalt gegen Jungen und Männern weiterhin zu marginalisieren und zu ignorieren. Er erteilt mit seiner Teilung der Menschenrechte beim Schutz vor Gewalt, den Tätern und Ignoranten von männlichen Gewaltopfern die Legitimation für ihr Tun.

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Lesermeinungen

  1. By Bruno

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    • By Thorsten D

  2. By Beweis

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    • By Dr. Bruno Köhler

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