MANNdat und Agens informieren sich beim Bundeskriminalamt über Falschbeschuldigungen

von Manndat

MANNdat und Agens waren am 05. Juni 2013 in Wiesbaden vor Ort, um sich beim Bundeskriminalamt (BKA) über den Stand der Erkenntnisse zum Thema Falschbeschuldigungen im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen zu informieren. Einer seriösen deutschen Schätzung zu Folge liegt der Anteil falscher Vergewaltigungsvorwürfe zwischen 8 und 17 %. Die zu beobachtende weitaus höhere Diskrepanz zwischen der Zahl der Vergewaltigungsanzeigen und der Zahl der Verurteilungen erklärt sich im Wesentlichen daraus, dass nicht die Strafverfolgungsbehörden, sondern nur die Staatsanwaltschaften das Recht haben, nicht ausreichend begründete Anzeigen einzustellen. In der Polizeilichen Kriminalitätsstatik (PKS) können sich Einstellungen von Strafverfahren damit per se nicht niederschlagen.

Das BKA wies zunächst auf den in der Verfolgung aller Delikte zu beobachtenden Strafverfolgungstrichter hin. Aus einer gegebenen Zahl von Straftaten kommt stets nur ein Teil zur Anzeige (Dunkel- vs. Hellfeld), von denen wiederum nur ein Teil von den Staatsanwaltschaften zur Anklage gebracht wird, von denen wiederum nur ein Teil vor Gericht in einer Verurteilung endet. Aufgrund des in Deutschland geltenden Legalitätsprinzips darf die Polizei kein Ermittlungsverfahren einstellen, wie auch immer sie die Stichhaltigkeit des Deliktvorwurfs einschätzen mag. Einstellungen erfolgen allein durch die Staatsanwaltschaften, welche die Fälle im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht hin beurteilen. Zum Verhalten der Staatsanwaltschaften ist die PKS aber per se nicht aussagefähig. Auch keine andere amtliche Statistik könne dies leisten. Es bedürfte einer systematischen Erhebung von Prozessverläufen im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Das BKA wies des Weiteren auf bereits vorliegende wissenschaftliche Studien hin. Eine schleswig-holsteinische Studie der Verwaltungsfachhochschule Altenholz von Mitte der neunziger Jahr kommt auf Basis der Auswertung von 447 Fällen zu der Schätzung des Anteils nachweisbarer Falschbeschuldigungen in Höhe von 7,6 % und vermuteter Vortäuschungen in Höhe von 9,4 %. Damit liegt die Schätzobergrenze des Anteils falscher Beschuldigungen bei 17%. Studien aus dem englischsprachigen Raum zeigen dagegen eine hohe Schätzunsicherheit. Die Werte reichen dort vom niedrigen einstelligen Bereich bis über 90 %.

Die Vertreter von MANNdat und Agens gaben ihrer Besorgnis Ausdruck, da seit Mitte der achtziger Jahre das in der PKS erfasste Anzeigenaufkommen an Vergewaltigung im Trend steigt, die Zahl der Verurteilungen ausweislich der Justizstatistik jedoch stetig sinkt. Diese Entwicklung konnte das BKA nicht plausibilisieren. Insofern besteht weiterhin Grund zur Besorgnis – MANNdat und Agens bleiben an dem Thema dran!

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