Polizei und männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt – Beispiel Hessen

von Manndat

Frau schlägt MannGleichbehandlung von männlichen und weiblichen Gewaltopfern ist ein unmittelbares Maß für Gleichberechtigung. Wie sieht es damit beim Polizeivollzugsdienst aus? Wir haben uns dies am Beispiel Hessen einmal angeschaut.

Opferwahrnehmung als Maß für Gleichberechtigung

Nach unserer Auffassung sind alle Menschen gleich viel wert. Dieses Gleichwertigkeitsprinzip ist die Grundlage für Gleichberechtigung. Das gilt natürlich und insbesondere auch für Gewaltopfer. Jeder hat gleichermaßen das Recht auf Schutz. Deshalb ist die Bereitschaft, männlichen Gewaltopfern die gleiche Schutzwürdigkeit und damit gleiche Empathie wie weiblichen Gewaltopfern entgegenzubringen, ein unmittelbares Maß für Gleichberechtigung, wie er in unserem Grundgesetz Artikel 3 festgeschrieben ist.

Die Forderung speziell auch für die Politik in Hessen ergibt sich also unmittelbar aus Artikel 2 und 3 des GG. Nach Artikel 2 hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt entsprechend Artikel 3 GG gleichwertig auch für Männer. Es ist Aufgabe der Exekutive – und damit auch der Politik in Hessen – diesen Schutz, soweit möglich, zu gewährleisten.

Unabhängig davon ist die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Gewaltopfern auch ein unmittelbares Maß für die Glaubwürdigkeit der von Politik und Gesellschaft propagierten neuen Rollenbildern von Frauen und Männern. Wer die Verletzbarkeit von Männern ebenso marginalisiert oder relativiert wie weibliche Täterschaft, kolportiert archaische Geschlechterrollenbilder.

Hohes Dunkelfeld bei männlichen Opfern von Partnerschaftsgewalt

Das Dunkelfeld bezüglich männlicher Gewaltopfer von Partnerschaftsgewalt ist sehr hoch. Untersuchungen zur häuslichen Gewalt gegen Männer sind sehr rar und enden nach dem Pilotprojekt, wie z. B. 2013 die DEGS-Studie (Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland) des Robert-Koch-Instituts oder die Studie des BMFSFJ von 2004/2005 „Gewalt gegen Männer“. Es besteht offenbar wenig Interesse von den politischen Verantwortlichen, mehr Licht in das Dunkelfeld zu bringen.

Polizeivollzug am Beispiel Hessen

Schaut man sich die Internetangebote der hessischen Polizei zum Thema „häusliche Gewalt“ an, wird in all diesen Beiträgen zwar formal darauf hingewiesen, dass es auch männliche Opfer gäbe, aber außer dieser Randbemerkung spiegeln die Texte die üblichen Frauen-Opfer/Männer-Täter-Polarisierung wider. So weist der Beitrag des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main „Beziehungsgewalt / Häusliche Gewalt“ vom 30.08.2018 zwar darauf hin, dass auch Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können und diese Delikte in der gleichen Art und Weise von Amts wegen aufgenommen und bearbeitet würden wie die Delikte der häuslichen Gewalt gegen Frauen. Als weitere Informationsstellen werden aber lediglich auf die Beratungsstelle Frauennotruf in Frankfurt am Main, das Frauenreferat Frankfurt, den Verein Frauen helfen Frauen Frankfurt e.V., den Frankfurter Verein Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen und das Hilfetelefon für Frauen verwiesen. Mit der Abschlussfrage „Sie suchen einen Platz im Frauenaus?“ wird endgültig klar, wer als Opfer angesprochen wird. Beim „Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen“ werden über 30 Beratungsstellen für Männer angeboten, die entweder ausschließlich oder vorrangig Täterberatung durchführen.

Dass diese Polarisierung auch bei den Polizeibeamten existiert, zeigt uns das Interview mit Polizeioberkommissarin Kirsten Schäfer unter „Wir sind für Sie da! – Häusliche Gewalt“ vom 16.11.2017, in dem die Polizeikommissarin rollengerecht für Männer als Täter das pro-familia-Programm „contra. Punkt“ bietet. Neben Beratungen beinhaltet dieses Trainingseinheiten, damit Männer sich so weit in den Griff bekommen, dass es zu keinen Gewaltausbrüchen kommt. Und für Frauen verweist sie auf das schon erwähnte Hilfetelefon zu Gewalt gegen Frauen

Diese Polarisierung findet sich auch im Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung im häuslichen Bereich wieder. Dort heißt es auf S. 3 unter „Ressourcen“:

Um die erforderliche Parallelität und Pluralität von Hilfeangeboten angesichts unterschiedlicher Problemlagen betroffener Frauen und ihrer Kinder aufrecht zu erhalten, bedarf es sowohl einer Förderung ambulanter sozialer Maßnahmen wie Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen als auch der Förderung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen.

Konkrete Ressourcen werden also nur für Frauen genannt. Für Männer bleibt die übliche Täterrolle (S. 4):

Besondere Anstrengungen verwendet das Land in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, freien Trägern und der Gerichtshilfe darauf, Angebote für gewalttätige Männer zu fördern, um Schutz und Hilfe für die Opfer durch Hilfeangebote für die Täter zu ergänzen.

Konsequenterweise wurde der von der Landeskoordinierungsstelle seit 2008 herausgegebene „Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen“ überarbeitet und erscheint seit 2010 in einer 2. Auflage (S. 4). In diesem Wegweiser sind die oben schon genannten über 30 Beratungsstellen aufgeführt, die entweder ausschließlich oder vorrangig Täterarbeit leisten.

Unter „Koordiniertes Vorgehen“ auf S. 5 des Aktionsplanes heißt es:

Der Schutz von Opfern wird durch Kooperation und Informationsaustausch zwischen Einrichtungen zur Unterstützung von Frauen und solchen, die Täter beraten, verbessert.

Unter Punkt „Beratungs- und Unterstützungsangebote“ auf S. 6 liest man:

Eine qualifizierte Beratung von Frauen innerhalb von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen wird durch fachliche Leitlinien landesweit gewährleistet. Dafür werden die in den Frauenhäusern mit angegliederten Beratungsstellen seit 2003 angewendeten Leitlinien aktualisiert und fortgeschrieben.

Auf eine qualifizierte Beratung von männlichen Opfern wird offensichtlich weniger Wert gelegt. Weiter wird ausgeführt:

In Zusammenarbeit mit der AG II des hessischen Landespräventionsrates sind landesweit Standards eines pro-aktiven Ansatzes erarbeitet worden. Die Auswahl geeigneter Akteurinnen erfolgt in Absprache mit den regionalen Arbeitskreisen gegen häusliche Gewalt.

Viele Frauenhäuser und ihre Beratungsstellen bieten bereits telefonische Krisenintervention und Notaufnahmen an.

(…)

Die bedarfsgerechte Sicherung des Beratungs-, Hilfe- und Schutzangebotes für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen mit spezifischen Problemlagen setzt die Schaffung spezieller Angebote voraus.

Männliche Gewaltopfer finden keine Berücksichtigung. Auf S. 7 wird u. a. dargelegt:

Angebote für männliche Opfer häuslicher Gewalt (…) werden verbessert und transparenter gemacht, indem der Ist-Stand erhoben, die Angebote bewertet und Standards entwickelt werden, damit langfristig eine Einschätzung des Unterstützungsbedarfs möglich ist. (…)

Die Entwicklung von Konzepten für Täterinnen im Kontext von häuslicher Gewalt wird angestrebt. Um eine genauere Wahrnehmung von Art und Umfang weiblicher häuslicher Gewalt zu erhalten, ist die Beschreibung des Ist-Zustandes erforderlich. Die Integration in bestehende Angebote zur Unterstützung wird angestrebt. Hierbei sind vor allem die freien Träger und Akteure vor Ort verantwortlich.

Bei männlichen Opfern häuslicher Gewalt läuft die Politik offenbar vor ihrer Verantwortung davon und überlässt sie den „freien Trägern vor Ort“. Zu der „angestrebten“ Entwicklung von Konzepten für Täterinnen im Kontext von häuslicher Gewalt konnten wir nichts finden.

Im Punkt „Prävention“ heißt es auf S. 9 abschließend:

Die Glaubwürdigkeit rechtsstaatlicher Institutionen hängt nicht nur am rechtsstaatlichen Verfahren selbst, sondern daran, dass die sozialen Folgen für die Opfer – ganz überwiegend Frauen und Kinder – mit bedacht werden.

Hier möchten wir ergänzen, dass sich die Glaubwürdigkeit rechtsstaatlicher Institutionen insbesondere auch daran messen lassen muss, inwieweit sie männlichen Opfer häuslicher Gewalt die gleiche Empathie und Unterstützung zukommen lässt wie weiblichen. Dieses können wir bei den Veröffentlichungen der hessischen Polizei auf ihren Homepages zu dem Thema nicht einmal ansatzweise erkennen. Aufgrund dieser einseitigen Polarisierung, wie sie in den aktuellen Informationsschriften der Polizei Hessen vorzufinden sind, können wir derzeit männlichen Opfer häuslicher Gewalt beim Kontakt zur Polizei nur zu äußerster Vorsicht raten.

Wir weisen darauf hin, dass, obwohl u. W. in Hessen die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist, in diesen Dokumenten nahezu ausschließlich die männliche Form „Täter“ verwendet wird. Wir zitieren dazu die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Kassel:

Sprache ist nicht nur Ausdruck von Bewusstsein, sie kann Bewusstsein verändern. Deshalb ist eine geschlechtergerechte Sprach- und Schreibweise ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung der Geschlechter. In vielen Texten wird ausschließlich das generische Maskulinum verwendet, beispielsweise wenn verallgemeinernd von ‚Studenten‘ die Rede ist. Weibliche Studierende sind lediglich ‚mitgemeint‘. So bleiben Frauen für die Lesenden unsichtbar.

Das bedeutet, dass durch diese ausschließliche männliche Form „Täter“, durch das bloße „Mitmeinen“ von Täterinnen, eben diese unsichtbar gemacht werden. Da diese einseitige Form zudem weisungswidrig ist, ist davon auszugehen, dass sie bewusst geschieht.

Marginalisierung männlicher Gewaltopfer und Täterinnenschutz

Wir wollen es mit diesen Beispielen bewenden lassen. Man sieht, die ganzen Ausführungen der Polizei Hessen bezüglich des Schutzes vor häuslicher Gewalt atmen förmlich die Marginalisierung männlicher Gewaltopfer. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine doppelte Viktimisierung, sondern auch mittelbar, wenn nicht sogar unmittelbar um Täterinnenschutz.

Das widerspricht dem Gleichwertigkeitsprinzip, nach dem jeder Mensch gleichermaßen relevant ist. Jeder hat gleichermaßen das Recht auf Schutz und Wahrnehmung als Opfer.

Fazit

Wir empfehlen männlichen Opfern häuslicher Gewalt, diese Gewalttaten der Polizei zu melden. Es hilft auch, das Bewusstsein der Polizei im Vollzugsdienst für männliche Gewaltopfer zu schärfen. Aufgrund der immer noch vorhanden Männer-Täter/Frauen-Opfer-Polarisierung sollten sie sich darauf einstellen nicht unbedingt an einen „Freund und Helfer“ zu geraten, sondern an jemanden, der sehr voreingenommen ihm keinen Glauben schenken und ihn vom Opfer zum Täter machen könnte.

Weiterführende Literatur:
Schriftenreihe von Aline Gauder und Annika Schaper: Männliche Opfer im Kontext des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei.

Bild: stockbroker 123RF

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  1. By Anonymer Gast

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