In der Diskussion um Lohngerechtigkeit wird gerne behauptet, es gebe geschlechtsspezifische und somit diskriminierende Tarifverträge. Diese sind aber nach EU-Recht seit jeher verboten, Klagen scheitern praktisch immer. Trotzdem phantasiert die Hans-Böckler-Stiftung des DGB über Diskriminierungen, dass einem Hören und Sehen vergeht.