Antrag der Grünen zum Familienrecht greift zu kurz
Väterverbände fordern grundsätzliche Änderungen für Trennungsfamilien
Berlin. „Der aktuelle Antrag der Grünen an den Bundestag dokumentiert den großen Reformbedarf im deutschen Familienrecht“, bestätigt Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV), und ergänzt: „Die Grünen kritisieren zu Recht den von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitverzug im Prozess zur Neugestaltung des Familienrechts.“
Inhaltlich gehen der IG-JMV die Reformvorschläge der Grünen jedoch nicht weit genug. Die Grünen wollen zukünftig auf verpflichtende Fortbildungen für Familienrichter vertrauen. „Das wird nicht reichen“, kritisiert die IG-JMV. Nötig sei eine grundsätzliche Neuausrichtung des Rechts für Nachtrennungsfamilien. Dabei habe der Grundsatz von Gleichbehandlung für Mütter und Väter zu gelten. „Der Ansatz aus den 50er Jahren ‚Einer betreut – Einer bezahlt‘ ist nicht mehr zeitgemäß“, so Riedmeier. § 1606 (3) BGB, der das Residenzmodell nahezu zwingend vorschreibt, müsse zeitgemäß angepasst werden.
Vielfach delegieren Familienrichter heute Einschätzungen und Stellungnahmen an Jugendämter und Gutachter. Das bedeutet, die Beschlussfassung liegt nicht mehr beim Gericht, sie wird faktisch durch Dritte vorgenommen. Mit diesen Beschlussfassungen werden Gewinner-Eltern und Verlierer-Eltern produziert. Der „gute“ Elternteil erhält die Kinder und die finanziellen Transferleistungen, der andere, der „schlechte“ Elternteil, wird zum Zahl- und Besuchs-Elternteil degradiert. Diese Praxis sei letztendlich verfassungswidrig, so die IG-JMV.
Besonders bedauerlich sieht die IG-JMV die Tatsache, dass 40 % der Kinder in Nachtrennungsfamilien vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erleiden, meist zu ihren Vätern. Die zuständigen Bundesministerien der Justiz und für Familie versagen bei diesem Thema, kritisiert die IG. Um dieses Phänomen einzudämmen, reichten verpflichtende Richterfortbildungen nicht aus, es müsse an der Vorrangstellung des Residenzmodells gearbeitet werden.
Die IG fordert zeitgemäße Lösungen, etwa die Möglichkeit, Trennungskinder grundsätzlich in zwei Haushalten anmelden und die staatlichen Zuwendungen proportional auf beide Haushalte verteilen zu können. Auch der Wegzug eines Elternteils mit den Kindern nach außerhalb des Schulbezirks ist mit dem Verlust des Sorgerechts zu sanktionieren, wie in vielen westlichen Ländern üblich.
Skeptisch erwartet die IG-JMV den für den Herbst 2019 angekündigten Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium. „Auch dieser Entwurf greift zu kurz“, kritisiert die IG-JMV. Das BMJV hatte seit 2017 lediglich Juristen in seine Arbeitskreise geladen. Betroffene und ihre Verbände wurden nicht gehört. Die IG-JMV fordert die Einrichtung eines interministeriellen Runden Tisches mit Beteiligung der Väter zur überfälligen Anhörung ihrer Wünsche.
Die IG-JMV ist mit ihrem Sprecher als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Antrag der Grünen am 25.09.2019 geladen.
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
Stellungnahme der IG-JMV zur Anhörung im Rechtsausschuss
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Lesermeinungen
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aus nun mehr 6-jähriger Praxis des 50/50 Wechselmodells kann ich bestätigen:
es funktioniert hervorragend, auch wenn sich die Eltern nicht im Geringsten leiden können und die notwendige Kommunikation nahezu ausschließlich auf der schriftlichen Ebene stattfindet.
Den Kindern bekommt es wesentlich besser, als wenn sie nur ständig bei einem Elternteil sind!
Es ist als Mann nur sehr schwer, eine adäquat bezahlte Teilzeitstelle zu erhalten.
Vielen Dank für diese Rückmeldung von jemandem aus der Praxis, also von jemandem, der es wissen muss.
>Es ist als Mann nur sehr schwer, eine adäquat bezahlte Teilzeitstelle zu erhalten.
…Ein Versagen der Familienpolitik, die man viel öfters öffentlich machen müsste.