Stellungnahme IG JMV zur „Neuregelung des Abstammungsrechts“
Stellungnahme der IG Jungen, Männer, Väter vom 08.03.2019 zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages „Neuregelung des Abstammungsrechts“ am Mo., den 18.03.2019, 13:30 Uhr
Antrag Die Grünen: BT – Drs. 19/2665
„Mit diesem Gesetzentwurf sollen die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden. Hierzu wird erstens die sog. gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert.“
Ergänzend:
BMJV unter Heiko Maas (SPD): Empfehlungen des „AK Abstammungsrecht“ v. Juli 2017
- Zentrieren auf Minderheiteninteressen: Reproduktionsmedizin und lesbische Paare
- „Zweiter Elternteil“ als Oberbegriff für „Vater“ oder „Mit-Mutter“
- Marginalisierung der Interessen des biologischen Vaters
- Festhalten beim „Vermutungsgedanken“ für Vaterschaft aus dem Jahre 1896 (BGB)
- Rechtliche Ungleichbehandlung von Mutterschaft und Vaterschaft
- Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bezüglich ihres „intimen Mehrverkehrs“
Wann ist ein Mann ein Vater?
Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
Das deutsche Abstammungsrecht fußt historisch auf den Regelungen zur Neufassung des Familienrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahre 1896. Dabei definierte § 1591 BGB weniger die Eigenschaften und die Rechtswirksamkeiten von Mutterschaft und Vaterschaft als vielmehr von Ehelichkeit bzw. Unehelichkeit eines Kindes.
Ehelichkeit war damals – anders als heute – die gesellschaftlich geltende Norm schlechthin. Seitdem hat sich in der Gesellschaft viel, im geltenden Recht nicht viel geändert: Noch heute ist in Deutschland derjenige Mann Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist – eine Definition über den Ehestand und den Vermutungsgedanken. Dieser Anachronismus ist insbesondere vor dem Hintergrund heutiger wissenschaftlicher und medizinisch-diagnostischer Möglichkeiten zu korrigieren.
Gleichzeitig gewinnt der Gedanke von Gleichbehandlung für Frauen und Männer, Mütter und Väter immer mehr an Bedeutung. Unter diesem Bezug fordert die IG-JMV die Neudefinition von gesetzlicher Vaterschaft über die biologische Abstammung.
Damit steht endlich das Recht des Kindes im Mittelpunkt: Das Kind hat das Recht zu wissen, woher seine Gene stammen, welche familiären Beziehungen bestehen, welche Krankheiten oder Anlagen es geerbt haben könnte und welche Erbrechte entstehen.
Gleichzeitig wird das Recht des biologischen Vaters gewürdigt, zu wissen, wer sein leiblicher Nachkomme ist.
Die Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung entspricht den Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit. Naheliegend ist dabei die Einführung eines verpflichtenden Abstammungstests, durchzuführen bei jeder Geburt. Im 21. Jahrhundert sind die Kenntnisse in medizinischer Gendiagnostik so weit fortgeschritten, dass dieser Nachweis leicht zu erbringen ist. Die entstehenden Kosten sind im Vergleich zum Gewinn von Rechtssicherheit für das Kind, den Vater, die Mutter und die Gesellschaft marginal und als vernachlässigbar anzusehen.
Die IG-JMV begrüßt die Zielsetzungen des Antrags der Grünen sowie die Empfehlungen des Abschlussberichtes Abstammungsrecht des BMJV auf Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1989 sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2019 umgesetzt. Kritisch sieht die IG-JMV jedoch das „Stehenbleiben“ auf halbem Wege. Die Gesetzgeberin muss endlich die gesamte Beziehung Kind – Vater rechtlich würdigen.
Aktuell zeigt sich das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Frau Dr. Barley mit diesen Gedanken überfordert. In seiner Stellungnahme vom 23.01.2019 beharrt es auf dem Recht der Frau auf ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug und Personenstandsfälschung, mit der Begründung, einer Frau sei nicht zuzumuten, Auskünfte zu erteilen über ihren „intimen Mehrverkehr“. Das sei ein zu großer Eingriff in ihre autonome Lebensführung. Für Männer gilt jedoch Gleiches nicht, sondern das Gegenteil: Männer haben jederzeit mitzuwirken bei der Aufklärung von Vaterschaft und sind gesetzlich zur Preisgabe der Daten bezüglich ihres „intimen Mehrverkehrs“ und zur Durchführung eines Abstammungstests verpflichtet. Die IG-JMV kritisiert die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, Müttern und Vätern.
Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff „Vater“ weiter verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die Botschaft, ein „Recht am Kind“ oder ein „Recht auf ein Kind“. Besonders irreführend ist dabei die angeführte Argumentation über das „Kindeswohl“.
Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu Voraussetzung.
Die Stellungnahme der IG-JMV „Neuregelung Abstammungsrecht“ v. 16.11.2018
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
So eine Reaktion ist zwar in gewisser Weise verständlich, aber letztlich führt das im Grunde genommen dazu, dass die einflussreichen Kreise, die hinter diesen ganzen Fehlentwicklungen stehen, ein weiteres ihrer Ziele wie geplant erreichen, dass nämlich die Menschen hierzulande immer weniger Kinder bekommen und somit die Deutschen (oder allgemeiner die Europäer) immer weniger werden und sich langfristig von diesem Planeten verabschieden werden. Eine Entwicklung, die für uns eigentlich nicht anstrebenswert sein sollte.
Es soll also weiter völlig legal sein, dass eine Frau einem Mann ein fremdes Kind unterschiebt und ihn um bis zu über 200.000 Euro betrügt? Und selbst wenn es auffliegt, geht die Betrügerin komplett straffrei aus und muss nicht einmal den Schaden wieder gutmachen?
Alles klar, dass weiß Mann ja, wo der Hammer hängt im allmächtigen Patriarchat. Mein Termin für eine Vasektomie ist jedenfalls jetzt am Monatsende und dann können mich alle mal am Arsch lecken. Ich verdiene nämlich ziemlich gut und bin daher ein lohnendes Ziel.