Wird das Deutsche Jugendinstitut väterfreundlich?

von Manndat

Die Gleichberechtigung von Eltern in der Erziehung und im Sorgerecht wäre ein wichtiger Schlüssel für eine moderne Geschlechterpolitik. Das Deutsche Jugendinstitut hat sich in der Vergangenheit negativ über die Erziehungsqualitäten von Vätern geäußert. Jetzt hört man aus dieser Richtung ganz neue Töne. Ein Umschwung oder nur Mittel zum Zweck?

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) ist ein sozialwissenschaftliches Institut, das staatlich finanziert wird und u. a. die Aufgabe hat, die Politik in den Themenbereichen Kindheit, Jugend und Familie zu beraten. Das DJI hat also enormen Einfluss auf die Jugend- und Familienpolitik in Deutschland. Das DJI gilt aber in einschlägigen Kreisen als väterfeindlich und das nicht ohne Grund. Es ist einer der treibenden Kräfte für die Familienpolitik der letzten Jahrzehnte, die auf die weibliche Alleinerziehung fokussiert ist.

Väter wollen herrschen, und Mütter wollen immer nur das Beste. Alleinerziehen als Befreiung.

So lautet der Titel der von Anita Heiliger 1990 in Tübingen eingereichten Dissertation. Anita Heiliger war von 1973 bis 2006 Mitarbeiterin des Deutschen Jugendinstituts. Bei solchen „Beraterinnen“ wundert es nicht, dass die Politik immer noch wenig Empathie für die Anliegen und Belange von Vätern aufbringt.

Aber selbst eine solche Einrichtung muss eines Tages zu der Erkenntnis gelangen, dass Gleichberechtigung nie funktionieren kann, wenn man Politik auf Basis väterfeindlicher Klischees betreibt. In der „Welt“ muss Heinz Kindler, Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ am Deutschen Jugendinstitut in München, zugeben, dass die Mutter nicht automatisch der bessere Elternteil sei. Und weiter: „Grundsätzliche Kompetenzunterschiede im Gruppenvergleich Mütter – Väter lassen sich ziemlich sicher ausschließen, das wurde mehrfach untersucht.“

Interessant hierzu auch der Beitrag des Bayerischen Rundfunks „Werden Männer benachteiligt?“ Die Statistik aus Bayern zeigt danach:

In 215 Fällen bekam die Mutter, nur in 20 Fällen der Vater das alleinige Sorgerecht. Bei Verfahren, die nicht zusammen mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt wurden, landeten in 1.472 Fällen die Kinder bei den Müttern, in 502 Fällen bei den Vätern. Bei Unverheirateten lautet das Verhältnis 553 zu 255.

In einem Land, in dem Gleichberechtigung nach Quoten bemessen wird, müsste die Familienpolitik also handeln. Das tut sie aber nicht, weil Geschlechterpolitik dort endet, wo Männer die schlechteren Quoten ausweisen. Aber wie sagte schon Friedrich Dürrenmatt:

Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Bild: 123rf von auremar

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Lesermeinungen

  1. By hopeforimproval

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