Diskriminierung bei BAföG-Vergabe zulässig

von Manndat

Männer und männliche Jugendliche erhalten seltener BAföG-Unterstützung, als es ihrem verhältnismäßigen Anteil in der Ausbildung entsprechen würde. Ein klarer Fall von Benachteiligung. Bleibt auch hier, wie sonst üblich, die Politik ebenso tatenlos wie überall, wo Jungen und Männer die schlechteren Quoten aufweisen? MANNdat ging der Sache auf den Grund.

Nach Entscheidung des Petitionsausschusses des Bundestages ist Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes bei der BAföG-Vergabe (BAföG = Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) nicht erforderlich, zumindest solange Jungen und Männer dabei benachteiligt werden.

Critical Science hat schon 2011 nachgewiesen, dass in Deutschland Jungen und Männer bezogen auf ihren verhältnismäßigen Anteil in der Ausbildung weniger BAföG-Förderung erhalten als Mädchen und Frauen.

Da in der Politik Gleichberechtigung aufgrund des Geschlechtes an den entsprechenden Teilhabequoten der jeweiligen Geschlechter gemessen wird, hat sich der gemeinnützige Verein MANNdat mit einem Schreiben vom 3. August 2011 an das für die BAföG-Vergabe zuständige Bundesbildungsministerium gewandt, mit der Bitte, diese geschlechterspezifische Benachteiligung zu beseitigen. Das Bundesbildungsministerium lehnte dieses Ansinnen mit einer Mail vom 20.Oktober 2011 von Frau Ingrid Dorsch-Wittlich ab mit der Begründung, dass das BAföG geschlechterneutral formuliert wäre. Eine solche Argumentation missachtet jedoch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Nach AGG sind nicht nur unmittelbare sondern auch mittelbare Benachteiligungen verboten. Nach § 3 Absatz 2, liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Diese Berücksichtigung auch der mittelbaren Benachteiligung hat das Bundesbildungsministerium missachtet, indem es nur auf die geschlechtsneutrale Formulierung abhob. Die unterschiedlichen Quoten zeigen eindeutige mittelbare Benachteiligungen von Jungen und Männern bei der BAföG-Vergabe.

MANNdat hat sich mit dieser Missachtung des AGGs in einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.

Mit Schreiben vom 18. Februar 2014, duldet dieser die Ungleichbehandlung bei der BAföG-Förderung zuungunsten von Jungen und Männern. Er argumentierte dabei überraschenderweise ebenso das AGG missachtend wie das Bundesbildungsministerium, nämlich mit der Begründung, dass das Gesetz geschlechtsneutral formuliert sei.

Zudem verwies der Petitionsausschuss noch auf das Projekt „Neue Wege für Jungs“ und einen regelmäßigen Bericht über die geschlechterspezifische BAföG-Förderung. Was die beiden letztgenannten Argumente betrifft, bleibt verborgen, wieso dies die Benachteiligung von Jungen und Männern bei der BAföG-Vergabe rechtfertigen sollte. Zudem gibt es wesentlich mehr Mädchenförderprogramme als Jungenförderprogramme. Trotzdem werden Jungen und nicht Mädchen bei der BAföG-Förderung benachteiligt. Und die geschlechterspezifischen Berichte zur BAföG-Förderung waren ja sogar der Auslöser für die Analyse von Critical Science, durch das die Benachteiligung von Jungen und Männern erst aufgedeckt wurde.

Fazit: Wir haben bei der BAföG-Förderung eine weitere Diskriminierung von Jungen und Männern, die nicht mit dem Grundgesetz und dem AGG vereinbar ist, von den politisch Verantwortlichen jedoch ausdrücklich und bewusst geduldet wird. Wieder einmal endet Geschlechterpolitik dort, wo Jungen und Männer benachteiligt sind.

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MANNdat

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Lesermeinungen

  1. By Arno Nym

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  2. By Kim

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