Der Vater als rechtloser Zahlesel
In unserer Serie über den Missbrauch von Vätern als geschlechterpolitisches Nutzvieh haben wir in unseren Beiträgen „Der Vater als frauenpolitisches Nutzvieh“ und „Der Vater als rechtloses Nutzvieh“ darüber berichtet, wie Väter faktisch nahezu rechtlos gestellt werden und von der Politik lediglich als Mittel zum frauenpolitischen Zweck dienen. In dieser Serie darf natürlich nicht der Missbrauch von Vätern als faktisch rechtlosem Versorgungsvater fehlen. Der Artikel von Christoph Schäfer aus der FAZ vom 28.5.2018 ist dafür eine sehr gute Möglichkeit.
Nach der Trennung bleiben die Kinder fast immer bei der Mutter. Einige Ex-Frauen nutzen das aus und erpressen die Väter: Wenn du sie sehen willst, musst du zahlen.
(…)Jedes Jahr werden dem Statistischen Bundesamt zufolge ungefähr 160.000 Ehen geschieden. In ihnen leben etwa 130.000 minderjährige Kinder. Hinzu kommen weitere rund 70.000 Kinder, deren Eltern nicht verheiratet waren. Und für jedes Kind muss nach der Trennung geklärt werden, bei welchem Elternteil es künftig leben wird. (…) Häufig [müssen] die Richter entscheiden. (…) In 88 Prozent der Fälle erzieht die Mutter die Kinder und der Vater zahlt dafür.
Allerdings erhält auch der Mann zwei Dinge. Zum einen bekommt er in 95 Prozent der Fälle ein gemeinsames Sorgerecht, darf also über den Wohnort, die Schule, die Religion und größere medizinische Behandlungen mitbestimmen. Zum anderen erhält er fast immer ein sogenanntes Umgangsrecht. (…)
Soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus, wie wir in unseren beiden letzten Artikeln dieser Serie schon dargestellt haben.
Der Fall Johannes
Johannes (…) ist Mitte zwanzig und Student, die Mutter seines Kindes ebenfalls. Laut Gesetz verdient Johannes zu wenig, um Unterhalt zahlen zu müssen. Das hilft ihm aber nicht. Unter der Hand gibt er der Mutter jeden Monat 60 Euro. Für ihn ist das viel Geld, doch Johannes sieht keine andere Chance: ‚Wenn ich ihr die 60 Euro nicht zahle, erlaubt sie mir nicht mehr, bei ihr vorbeizukommen und meinen Sohn zu besuchen.‘
Rechtlich gesehen ist das Erpressung, denn Johannes hat einen Anspruch darauf, sein Kind regelmäßig zu sehen. Doch Recht haben und zu seinem Recht zu kommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Johannes jedenfalls berichtet: ‚Wenn ich ihr das Geld nicht gebe, erfindet sie Ausflüchte, warum es gerade nicht geht.‘ Mal sei dann das Kind krank, mal die Mutter. Oder sie mache einfach nicht die Tür auf. (…).
Der Fall Sebastian
Rein juristisch kann der Vater, wenn der Umgang verweigert wird, beim Familiengericht einen „Antrag auf Umgang mit dem Kind“ stellen. Richterlich kann ein Ordnungsgeld verhängt, ein neutraler Umgangspfleger eingesetzt oder sogar Ordnungshaft gegen den Umgangsverweigerer verhängt werden.
‚Aber das dauert natürlich, da gehen die Schriftsätze dann erstmal hin und her‘, berichtet die Frankfurter Rechtsanwältin Elisabeth Koch aus dem Alltag vor den Familiengerichten. ‚Und natürlich kann man ungeheuer schikanieren und zum Beispiel einen Urlaub kaputt machen.‘ Wenn der Papa Tickets für den Flug nach Griechenland gekauft hat, reichen dafür schon zwei Stunden Verspätung aus.
(…) Kaum war die Trennung besprochen, tauschte seine Frau das Türschloss des gemeinsamen Hauses aus. Sie erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, weil er sie getreten habe und eine weitere, weil er das gemeinsame Kind geschlagen habe. Eine dritte, weil er pädophil sei und die Tochter missbraucht habe. Ihr Anwalt schickte alle Anzeigen zusätzlich ans Jugendamt. ‚Es war und ist der totale Vernichtungskrieg‘, berichtet Sebastian. Er brauchte Monate, um die Vorwürfe durch Gutachten zu entkräften, und drei Jahre, um wenigstens seine Hosen, Schuhe und Möbel aus jenem Haus rausholen zu dürfen, das laut Grundbuch zur Hälfte ihm gehört. (…) Aktueller Stand: Seine Frau will 700 Kilometer weit wegziehen, dadurch könnte er seinen Sohn kaum noch sehen.
Die Politik tut nichts, das Bundesforum Männer kneift
Die Politik könnte natürlich an dieser Situation etwas ändern. Aber sie sieht nicht nur tatenlos zu. Die politisch Verantwortlichen tragen die Hauptverantwortung, dass sich an diesem Elend nichts ändert. Ein entsprechender Antrag der FDP im Bundestag ist von der CDU/CSU, der SPD, der AfD, der Linken und den Grünen abgeschmettert worden. Zu fest ist in der CDU/CSU, der SPD, der AfD, bei den Linken und bei den Grünen das archaische Vaterbild des Versorgers verankert, also auch bei denen, die medienwirksam immer über den Aufbruch alter Rollenbilder schwadronieren.
Das Bundesforum Männer, jene vom Frauenministerium initiierte und finanzierte Männermeinung aus frauenpolitischen Gnaden, hält sich zurück und sieht es schon als tollen Erfolg, dass die für diese Zustände verantwortlichen Politiker sich zumindest schon so weit herablassen, das Wechselmodell im Bundestag zu debattieren, traut sich aber nicht, eine weniger väterdiskriminierende Regelung konkret zu fordern.
Deshalb machen MANNdat e.V., das Forum Soziale Inklusion e.V., Trennungsväter e.V., der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. und die IG Jungen, Männer, Väter das, wofür das Bundesform Männer mit Steuergeldern bezahlt wird, aber nichts tut.
MANNdat e.V., das Forum Soziale Inklusion e.V., Trennungsväter e.V., der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. und die IG Jungen, Männer, Väter fordern eine grundlegende Gesetzesänderung, um diese menschenverachtenden Zustände zu beenden. Sie fordern, das Wechselmodell, bei dem sich Vater und Mutter die Betreuung jeweils zur Hälfte teilen, als Regelfall vorzusehen.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Ich hatte aufgrund von Umgangsverweigerungen seitens der Mutter eine Umgangspflegerin, am Ende stand dann halt sie vor verschlossener Türe. Ordnungshaft gegen die umgangsverweigerernde Mutter wurde verhängt, allerdings von insgesamt 59 Ordnungshafttagen bislang nur 2 vollstreckt. Wo in der Zeit mein Kind war, weiß ich bis heute nicht. Die restlichen 57 Ordnungshafttage wurden bis zur „endgültigen Enscheidung“ dem OLG vorgelegt. Anscheinend wurde jeweils innerhalb der 2-wöchigen Notfrist Beschwerde eingelegt. Die Beschwerden sind mir bis heute nicht zugestellt worden. Nun hat man sogar einen Umgangsauschluss per e. A. verhängt, angeblich zum … na? … Richtig! Zum Wohle des Kindes.
Danke für das Berichten – so etwas muss an die Öffentlichkeit.
Eines funktionierenden Rechtsstaats nicht würdig.
Dir viel Kraft und viel Erfolg – denn auch DAS geht in Richtung Kindeswohl.
Ich habe mir einige dieser Reden auf Youtube angesehen und muss schon sagen dass ich Überrascht war mit welcher Vehemenz hier gegen die Väter gewettert wurde. Und dass von den anwesenden einfach so hingenommen wurde schockierte mich fast noch mehr. Eines des beliebtesten Argument war ja dass die Väter sich nur vor dem Unterhalt drücken wollen mit dem Wechselmodell. Nun muss ich mir natürlich die Frage stellen: Selbst wenn dass so wäre, kann in dieser Konstellation nicht funktionieren. Denn für dass Wechselmodell muss ausreichend Platz für das Kind vorhanden sein. Bedeutet also ein zusätzliches Zimmer oder allgemein eine größere Wohnung. Nun muss ich niemanden auf die gestiegenen Mieten der letzten Jahre hinweisen. Und nur die wenigstens aus der Mittelschicht werden sich eine Wohnung mit einem „überflüssigen“ Zimmer leisten nur weil Sie gerade nicht wissen wohin mit dem ganzen Geld dass Sie beim Unterhalt einsparen. Leider haben unsere Politiker hier mal wieder bewiesen dass lieber an der Realität vorbei um das feministische Klientel nicht zu verärgern.
Zumal das Wechselmodell viele Verfahren vor Gericht gar nicht erst aufkommen lassen würde. Aber wer will schon die Gerichte entlasten und Steuergelder sparen?!
Das „Bundesforum Männer“ ist ja auch nur ein feministisches Alibi, damit der Staatsfeminismus so tun kann, als würden sie AUCH was für Männer tun. Mit Männer- oder Jungeninteressen hat das nichts zu tun.
In diesem Artikel befindet sich leider eine falsche Behauptung! Auch ein Vater mit gemeinsamen Sorgerecht darf nicht über den Wohnort seiner Kinder mitbestimmen, wenn diese bei der Mutter leben. Die Mutter kann mit den gemeinsamen Kindern hinziehen wo sie möchte, selbst ins Ausland! Die Mutter braucht dafür keine Erlaubnis vom Vater! Darüber gibt es auch bereits Gerichtsurteile. Ich muss es am besten wissen, da ich selbst davon betroffen bin. Ich war dagegen, das meine Ex mit unseren Kindern nach Großbritannien zieht. Dem Familiengericht in Kassel war es egal ob ich dagegen war. Die Richterin gab meiner Ex recht, dass sie sich mit den Kindern niederlassen könne wo sie wolle. Es gab lediglich eine Vereinbarung über die Gewährleistung des gemeinsamen Sorgerechts im Ausland. Natürlich hatte sich meine Ex nicht an diese Vereinbarung gehalten und von da an hatte ich meine Kinder mehrere Jahre nicht mehr gesehen und wusste auch nicht wo sie wohnten. Das war Kindesentführung mit Hilfe des Familiengerichts. Schade dass man Richter (m/w) nicht wegen ihrere Fehlurteile belangen kann, zumal das Ganze absehbar war.
Hallo Michael,
vielen Dank für die Information. Die Behauptung stammt aus der FAZ. Dein Kommentar zeigt, dass es noch schlimmer ist als wir befürchtet haben. Selbst ein Vater, der Sorgerecht hat, hat es faktisch nicht wirklich.
Gruß
Bruno