Schweizer Frauenlobby verhindert weiterhin Gleichberechtigung
Schweizer Frauenlobby verhindert weiterhin Gleichberechtigung
In der Schweiz dürfen Frauen früher als Männer in Rente gehen, obwohl diese eine längere Lebenserwartung haben. Wie üblich, wenn es um Privilegien von Frauen geht, ist die Geschlechterpolitik gegen Gleichberechtigung, denn Geschlechterpolitik ist auch in der Schweiz ein elitärer, männersteriler Frauenlobbyistinnenclub. Wir haben schon davon berichtet. In der Neuen Zürcher Zeitung kommentiert Katharina Fontana die Debatte über die Schweizer Rentenversicherung AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung):
Das Bundesgericht hat diese Offensichtlichkeit schon vor Jahrzehnten benannt und festgehalten, dass das Recht geschlechtsneutral sein muss. Frau und Mann hätten „für die ganze Rechtsordnung im Wesentlichen als gleich zu gelten“. Unterschiedliche Regelungen seien nur ausnahmsweise zulässig, wenn «auf dem Geschlecht beruhende biologische oder funktionale Unterschiede eine Gleichbehandlung absolut ausschliessen». Dass Frauen das schwächere Geschlecht seien und biologisch oder funktional weniger geeignet, wie die Männer bis 65 Jahre zu arbeiten, wird heute wohl niemand mehr ernsthaft behaupten. Wenn schon, dann müsste man sich diese Frage bei den Männern stellen, die im Schnitt ein paar Jahre vor den Frauen das Zeitliche segnen.
Nüchtern betrachtet gibt es keinen Grund, der das unterschiedliche Rentenalter rechtfertigen könnte. Die Lohndiskriminierung, mit der die Linke so routiniert wie unermüdlich argumentiert, ist schon lange untersagt. Verfassung und Gesetz halten fest, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Firmen müssen interne Lohnanalysen durchführen. Jede Arbeitnehmerin kann juristisch vorgehen, in einem erleichterten Verfahren, wenn sie den Eindruck hat, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts weniger Lohn.
(…)
Man muss schon reichlich unverfroren sein, die Dinge so durcheinanderzuwirbeln und gegeneinander auszuspielen, wie es SP, Grüne und Gewerkschaften bei der AHV-Abstimmung tun. Und es ist in höchstem Masse paradox: Ausgerechnet die Linke, die sich so gerne als Kämpferin für Gleichberechtigung inszeniert, macht sich für die gesetzliche Geschlechterdiskriminierung stark. Geht es nach ihr, soll der Staat das Recht brechen. Er soll sich nicht an den Gleichstellungsartikel in der Verfassung halten, sondern die Menschen nach ihrem Geschlecht bevorzugen oder benachteiligen. Müssten wir nicht endlich weiter sein?
Ja, müssten wir eigentlich. Gleichberechtigung ist nämlich eine gute Sache. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
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Ich verstehe nicht: was machen die Femis in der Schweiz jetzt?
Das schöne an der schweizerischen Volksabstimmung ist, dass, wenn sie mal durch ist, dann die Diskussion beendet ist. Hier die Ausnahme: Die Femis wettern weiterhin gegen das Ergebnis und zeigen auf, was sie von einer direkten Demokratie halten.
Der Trend in der Welt geht ganz klar in Richtung Angleichung bzw. Abbau der Frauenprivilegien durch das Renteneintrittsalter. Damit ist es freilich noch nicht gleichberechtigt, denn es findet weiterhin noch eine massive Umverteilung von Mann zur Frau wie in allen Sozialsystemen statt: alle schon dadurch, dass Frauen eine längere Entnahmephase haben und statistisch auch am meisten von der Witwenrente profitieren. So zahlt z.B. die zweite Säule in der Schweiz der Ehefrau oder Partnerin noch weiterhin 40% seiner Rente aus, bis an ihr Lebensende, obwohl sie nie einen Rappen einbezahlt hat. Kombiniert man das mit der Hypergamie der Frau, die ältere Männer mit größerem Pensionskassenkapital bevorzugt, mit dem Fakt, dass Frauen länger leben, dann sollte klar sein, dass Frauen von der Witwen-Regelung am meisten profitieren.