Frauenlobby in der Schweiz gegen Gleichstellung von Frauen

von Manndat

Es klingt erst einmal befremdlich, dass die Frauenlobby gegen die Gleichstellung von Frauen protestiert. Aber das Ganze löst sich schnell auf, wenn man erfährt, dass es um die Gleichstellung von Frauen und Männern bei Frauenprivilegien geht. Es geht nämlich um die Anhebung des Rentenalters von Frauen auf das der Männer. Obwohl Männer eine kürzere Lebenserwartung haben, müssen sie länger arbeiten – Männer bis 65, Frauen bis 64. Die Ungleichbehandlung bleibt den Gleichstellungsexperten dabei seltsamerweise verborgen.

Mit ihrem Appell „Hände weg von den Frauenrenten“ haben die Gewerkschaften deshalb eine Protestlawine gegen die beabsichtigte Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre losgetreten.

Es ist die übliche Rosinenpickerei der Frauenpolitik. Der Vorgang zeigt wieder: Es geht der Frauenpolitik nicht wirklich um Gleichstellung und schon gar nicht um Gleichberechtigung. Es geht ihr um Privilegierung von Frauen.

Wie ein Leser von Genderama dort berichtet, gibt es in der Schweiz zudem Diskriminierungen von Männern bei der Witwenrente.

Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder

  • wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder

  • wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

Und Männer?

Männer erhalten nur eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt ist, erlischt der Anspruch auf eine Witwerrente.

Verheiratete Männer erhielten demnach nur Witwerrente, wenn sie mindestens ein minderjähriges Kind haben, die dann allerdings erlischt, wenn das Kind erwachsen wird, selbst wenn dieses noch in Ausbildung oder im Studium ist.

Verheiratete Frauen erhalten aber Witwenrente, wenn sie mindestens ein Kind haben, egal wie alt dies ist, oder wenn sie insgesamt 5 Jahre verheiratet waren und mindestens 45 Jahre alt sind. Hier der Link für die Quelle.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das bereits kritisiert. Ein Mann hatte damals nach dem Tod seiner Ehefrau die beiden Kinder alleine erzogen und eine Witwerrente erhalten. Nach Volljährigkeit der Kinder wurde die Witwerrente gestrichen. Die Aufhebung der Rente wäre nicht erfolgt, hätte es sich bei dem Witwer um eine Frau gehandelt.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des damals klagenden Witwers 2012 mit der absurden Begründung ab, der Gesetzgeber habe explizit eine geschlechtsspezifische Unterscheidung vorgenommen, die sich weder wegen biologischer noch anderer Verschiedenheiten ergebe. Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch basierte auf der Überlegung, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt. Das sieht man mal wieder, wie viel rückständiges Rollenbild des Frauenversorgers die Gleichstellungspolitik der heutigen Zeit für Männer beinhaltet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah das 2020 anders als das Schweizer Bundesgericht und hat die Beschwerde eines Witwers befürwortet. Diese Sichtweise entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, hielt der EGMR fest. Die Konvention sei ein «lebendiges Instrument», mit dem die Umstände unter dem aktuellen Blickwinkel behandelt werden müssten.

Aber auch in der Schweiz bleibt die Politik untätig bei solchen Menschenrechtsverstößen gegen Väter, wie es die deutsche Politik ja auch bleibt.

Stattdessen sollen nach Information aus dem Leserbrief an Genderama künftig verwitwete Lesben diese Frauenprivilegien ebenfalls erhalten, während verwitweten Schwulen dieses Recht ebenfalls vorenthalten bleibt. Auch hier Parallelen zur deutschen Politik. Auch hier wurden lesbische Paare privilegiert und schwule Paare diskriminiert.

Man fördert damit das archaische Männerrollenbild des Frauenversorgers und das Frauenrollenbild des Versorgtwerdens.

Zum Gender Pension Gap in Deutschland haben wir übrigens schon 2012 in unserem Beitrag „Die Rentenlücke zu Lasten von Männern“ geschrieben.

 

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Lesermeinungen

  1. By Mathematiker

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  2. By Bernd Jenne

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    • By Mathematiker

    • By Matthias Enderle

  3. By Mathematiker

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  4. By Mathias Frost

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    • By Bruno

    • By Mathematiker

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