Die Rentenlücke zu Lasten von Männern
Frauen erhalten im Schnitt eine deutlich geringere Rente als Männer. Das liegt daran, dass sie weniger arbeiten als Männer und im Schnitt weniger verdienen. Letzteres hat, wie wir bereits verschiedentlich dargelegt haben (unter anderem hier), nichts mit Diskriminierung zu tun. Das gleiche gilt daher auch für die geringere Rentenhöhe von Frauen (englisch „Gender Pension Gap“). Sie wird gleichwohl von feministischen Kreisen gerne als vermeintlicher Beleg für eine auch hier gegebene Benachteiligung von Frauen herangezogen.
Dass das ein Trugschluss ist und in Wahrheit eine „Gender Pension Gap“ zu Lasten von Männern existiert, das hat Michael Klein in seinem Beitrag „Rentendiebstahl – Gender Pension Gap zu Ungunsten von Männern“ herausgearbeitet, der am 14. Januar 2012 in seinem Blog „Kritische Wissenschaft“ erschienen ist und den wir hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers wiedergeben.
Rentendiebstahl – Gender Pension Gap zu Ungunsten von Männern – Prolog
Im großen Handbuch der Manipulation der Öffentlichkeit steht geschrieben, dass die Manipulation der Öffentlichkeit am besten dann gelingt, wenn ein erfundenes Faktum mit Affekten verbunden wird. Die Verbindung irrationaler Angst mit Atomkraft macht den Ausstieg aus der Kernenergie leicht, die Verbindung deutscher Geburt mit positiven Affekten schafft eine Zuorden-Identität für diejenigen, die von alleine keine Identität zu Stande bringen, die positive Bewertung von Solidarität führt dazu, dass man Arbeitenden in die Tasche greifen kann, um von ihrem Lohn so wichtige Dinge wie in-vitro-Fertilisation, erlebnispädagogische Urlaube von Straftätern in Neuseeland, das DJI in München oder von Bundesministern in Auftrag gegebene Studien zu finanzieren.
Gemäß der Vorgaben im Buch der Manipulation der Öffentlichkeit hat sich das BMFSFJ seit einigen Jahren bemüht, das Gender-Pay-Gap zu etablieren. Wie immer, wenn etwas als Realität etabliert werden soll, das es nicht gibt, wurde mit viel emotionalem Tamtam gearbeitet. Aktivisten und Personen des öffentlichen Lebens rühren die Werbetrommel, deren gehämmerte Meldung eintönig und stumpfsinnig von morgens bis abends lautet: Frauen erhalten weniger Lohn als Männer, und das ist ungerecht, ist ungerecht, ist ungerecht. Wer das nicht glaubt, nach Belegen fragt oder einwirft, warum, wenn das Gender Pay Gap so weit verbreitet ist, es dem Ministerium bislang nicht gelungen ist, auch nur eine Frau zu finden, die öffentlich ihre ungerechte Arbeitsentlohnung anprangert, ist ein Häretiker, ein Ungläubiger, einer, den man früher an den Pfahl gebunden und verbrannt hätte; damals als noch Geistliche die Herren über das Buch der Manipulation der Öffentlichkeit waren und der Glaube ans Jenseits etabliert war, um das Elend im Diesseits und die Zahlung des Zehnten an die Geistlichen (man lebt bekanntlich nicht vom Geist allein) zu begründen.
Das Gender Pay Gap, ist es erst einmal im öffentlichen Bewusstsein verschraubt, dient – wie der Glaube an das Jenseits – als Mittel, um materielle Vorteile zu erheischen: Plätze in Aufsichtsräten, Vorteile bei der Besetzung von freien Positionen in Unternehmen, und es verschafft der Gender Pay Aktivisten Community ein lukratives Auskommen, als Zuarbeiter von ideologischen Inhalten aller Art an das BMFSFJ. Ein solcher Zuarbeiter, Judith Flory vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik, hat im Auftrag des Bundesministeriums für FSFJ nunmehr die Mär vom Gender Pay Gap genutzt, um eine weitere Mär aufzusetzen, nämlich die Mähr von Gender Pension Gap.
Das erfundene Gender Pension Gap
Renten, es sei vorweggeschickt, orientieren sich an Beiträgen, jedenfalls in der Theorie, in der Praxis erhalten Mütter Erziehungszeiten angerechnet, in denen sie keine Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, werden also von allen anderen Rentenbeitragszahlern mitfinanziert. Die Höhe der Rente ist eine Funktion der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Länge der Beitragszahlung (jedenfalls bei Normalbürgern, bei Ministern wie der Bundesfamilienministerin ist das anders, hier besteht schon nach zwei Jährchen ein üppiger Anspruch auf rund 2000 Euro Rente). Dies sei vorweggeschickt.
Der erfundene Gender Pension Gap ergibt sich nun daraus, dass Männer und Frauen, die eine Rente beziehen, die sich, wie gesagt, an der Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts orientiert, von Judith Flory miteinander verglichen werden. Ein Gender Pension Gap ergibt sich bei der Autorin dann, wenn Frauen weniger Rente erzielen als Männer. Diese, ich will einmal sagen, anachronistische Sicht, bei der die Vorleistungen einfach abgeschnitten werden und einzig die Ergebnisse unterschiedlicher Vorleistungen betrachtet werden (also die Rentenhöhe), führt zu einem erwartbaren Ergebnis, das sich wie folgt zusammen fassen lässt: Wer weniger gearbeitet und weniger verdient hat, erhält weniger Rente als derjenige, der viel gearbeitet und viel verdient hat. Eine solche Ungleichheit mag noch verkraftbar sein, wenn die Unterschiede sich zwischen Männern ergeben, es ist für Genderisten aber völlig intolerabel, wenn sich die Unterschiede zwischen Männern und Frauen ergeben, weshalb sie ein Gender Pension Gap erfinden. Dieses erfundene Gender Pension Gap, definiert als die Differenz der Rentenhöhe zwischen Männern und Frauen,
- ist in Westdeutschland deutlich größer als in Ostdeutschland;
- ist bei Verheirateten deutlich größer als bei Geschiedenen und bei Ledigen kaum vorhanden;
- wird mit der Höhe des Bildungsabschlusses geringer;
- ist bei Verheirateten mit Kindern in Westdeutschland am höchsten.
All die beschriebenen Unterschiede lassen sich darauf zurückführen, dass die Rentenhöhe mit der Arbeitszeit und dem Arbeitsentgelt kovariiert, und wer nicht oder nicht lange arbeitet, erhält eben eine geringere Rente als derjenige, der viel arbeitet – das gerade ist der Witz am Rentensystem. Dieser Zusammenhang fällt sogar der Autorin der Untersuchung auf, versucht sie doch zu erklären, warum verheiratete Frauen in Ostdeutschland, selbst wenn sie Kinder haben, eine höhere Rente beziehen als Frauen in Westdeutschland: „Das in den alten Ländern stark verbreitete Biografiemuster der Langzeit-Erziehenden findet sich in den neuen Ländern so gut wie nicht“ (21). Das Biografiemuster der Langzeit-Erziehenden führt dazu, dass es westdeutsche Frauen im Durchschnitt gerade einmal auf 27 Beitragsjahre bringen, während ostdeutsche Frauen durchschnittlich 39 Erwerbsjahre vorzuweisen haben.
Wer nun denkt, damit sei die Kuh vom Eis, denn es ist doch klar, dass jemand, der sich gegen Arbeit entscheidet, nicht die gleiche Rente für sich reklamieren kann wie jemand, der sich nicht gegen Arbeit entscheidet, sieht sich getäuscht, heißt es doch wenige Seiten weiter: „Die bis dato vorliegenden Ergebnisse deuten darauf hin, dass vor allem ungleiche Chancen zur Erwerbsarbeit und strukturelle Nachteile beim beruflichen Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung sowie eine fehlende Kultur des Respekts vor familiärer Verantwortung in der Arbeitswelt als Hauptursache des Gender Pension Gap anzunehmen sind. Hinzu kommt, dass die langfristigen Einkommensrisiken der Kombination von Familie und Beruf, die mit dem (weitgehenden) Verzicht auf eine existenzsicherende Erwerbstätigkeit von Müttern einhergeht, einseitig zulasten fairer Einkommensperspektiven der Frauen gehen“ (25).
Das schlägt dem Fass den Boden aus: Weil Mütter, die eigentlich viel lieber bei der Müllabfuhr einer geregelten Arbeit nachgingen, auf diese Tätigkeit selbstlos verzichten und sich für eine Langzeit-Erziehung von Kindern entscheiden, entsteht ein Gender Pension Gap, das wiederum dadurch beseitigt werden muss, dass den entsprechenden Müttern ihr Verzicht auf Arbeit hinreichend entlohnt wird – in Deutsch: Dass sie höhere Renten erhalten, auch wenn sie keine Beiträge leisten. Das ist Rentendiebstahl an den Beitragszahlern, und es ist der Gipfel des Zynismus, wie sich zeigt, wenn man einmal kurz die Realität des Rentenbezugs zur Hand nimmt:
Das wirkliche Gender Pension Gap
Männer zahlen mehr in die Rentenkasse als Frauen und haben eine deutlich geringere Rendite als Frauen. Ein 1960 geborener Mann wird noch 1,19 Euro für jeden Euro Rentenbeitrag erhalten. Bei einer 1960 geborenen Frau werden es 1,57 Euro pro eingezahltem Euro sein. Bereits hier schneiden Frauen besser ab als Männer, gemessen am Beitrag, den Frauen einzahlen, erhalten sie eine um 32% höhere Auszahlung als Männer. Ein im Jahre 2000 geborener Mann wird für jeden Euro Beitrag, den er in die Rentenkasse einzahlt, noch 94 Cent erhalten, während eine im Jahre 2000 geborene Frau immerhin 1,21 Euro erhalten wird. Gemessen am Beitrag erhalten Frauen, die im Jahre 2000 geboren wurden, somit 47% mehr Rente als Männer. Es gibt also in der Tat ein Gender Pension Gap.
Mehr noch: Ein im Jahre 1960 geborener Mann wird im Durchschnitt noch rund 15,8 Jahre Rente beziehen, eine im Jahre 1960 geborene Frau noch rund 20,6 Jahre. Der Rentenbezug der entsprechenden Frauen fällt somit um 30% länger aus, Witwenrente wird entsprechend die Rentenbezüge der meisten Frauen und nur weniger Männer aufstocken.
Wer angesichts dieser Zahlen von einem Gender Pension Gap zu Ungunsten von Frauen faselt, muss eigentlich wegen grobem Unfug aus dem Verkehr gezogen und weggesperrt werden. Da zudem das Gender Pension Gap zwischen der Bundesfamilienministerin (bereits nach kurzer Amtszeit rund 2000 Euro Rentenanspruch) und der durchschnittlichen Rente eines Mannes, der am Ende einer 45jährigen Erwerbstätigkeit 977 Euro erhält, bereits beträchtlich ist, fordere ich die Schließung des BMFSFJ und die Nutzung der freiwerdenden Mittel, um die durchschnittliche Rente von Männern, die trotz jahrzehntelanger Arbeit nicht über 1000 Euro Rente kommen, aufzustocken.
Falls man beim Fraunhofer Institut oder beim BMFSFJ etwas über die Wirklichkeit erfahren möchte, obwohl ich daran zweifle, die Rentenrealität kann auf Grundlage der Daten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge fast von jedem nachvollzogen werden.
Nachtrag
Was genau auf Männer zukommen wird, kann man einem Vortrag entnehmen, den Eva-Maria Welskop-Deffaa, Leiterin des Bereiches Gleichstellung im BMFSFJ, auf der EU-rentenpolitischen Tagung des BMFSFJ gehalten hat. Wie auf den Seiten von ver.di im Brustton der Überzeugung, man habe Moral und Recht auf seiner Seite, verkündet wird, geht es vornehmlich um Folgendes:
„In einem weiteren Projekt wird daran gearbeitet, das Rentensplitting als Regelfall zu etablieren. Derzeit steht dem jedoch noch das bundesdeutsche Ehegatten-Güterrecht entgegen, das dazu von der Zugewinn-Gemeinschaft in eine Errungenschafts-Gemeinschaft umgewandelt werden solle. In der Diskussion wird positiv hervor gehoben, dass damit den an der Familie beteiligten Männern nahe gebracht wird, dass auch sie Konsequenzen von Familiengründung und –pflege zu tragen haben, nicht nur die Frauen. In der Diskussion wird in Frage gestellt, dass hier wiederum die Folgen privat bzw. in der Familie zu tragen sind, obwohl Familie, Kindererziehung und Pflege doch gesellschaftliche und gesellschaftlich notwendige Aufgaben sind, die eigentlich (durch Ausgleiche) von allen zu tragen sind.
Als drittes Vorhaben werden Anrechnungen von Care-Zeiten überprüft. Beispiel 1: Wie kann die rentenrechtliche Anrechnung von Pflege erleichtert und ausgeweitet werden, etwa während des eigenen Rentenbezuges? Beispiel 2: Kinderberücksichtigungszeiten sind heute nur für Eltern zugänglich, die auch Elternzeit in Anspruch genommen haben. Dies soll gelockert werden.“
Wer sich vor diesem Hintergrund als Mann noch an Fortpflanzung beteiligt, ist selber schuld, denn dass ihm demnächst nicht nur Doppel-, sondern Vielmehr-fachbelastung ins Haus steht, ist offenkundig.
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