Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes

von Manndat

Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes

Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken wurde ein Gewalthilfegesetz verabschiedet und verkündet, welches viele Kinder sowie alle nicht-weiblichen Gewaltbetroffenen systematisch ausschließt. Das Gesetz definiert Gewalt explizit nur als Gewalt gegen »Frauen und ihre Kinder«. Die Verbände kritisieren diesen offenkundigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und fordern einen umfassenden Schutz für alle Betroffenen von Gewalt.

Die Ausgrenzung von Kindern, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie von Männern, nicht-binären und queeren Personen stellt nach Ansicht der Verbände eine untragbare Ungleichbehandlung dar. Zudem widerspricht sie der EU-Richtlinie 2024/1385, die einen geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

In einer Antwort auf einen Offenen Brief an den Bundespräsidenten teilte das Bundespräsidialamt mit: »Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.« Jedoch sei er – »wie auch der Gesetzgeber« – zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorschriften des Grundgesetzes einer Ausfertigung dieses Gewalthilfegesetzes nicht entgegenstehen. Dieses Gewalthilfegesetz wurde im BGBl. 2025 I Nr. 57 vom 27.02.2025 verkündet.

»Gewalt kennt kein Geschlecht. Der Schutz des Staates darf nicht selektiv sein«, betonen die Verbände. »Wir können den Missstand – verursacht durch ein allenfalls halbfertiges Gewalthilfegesetz, gesetzgeberisches Unterlassen und staatliches Versagen – nicht hinnehmen.«

Beispielsweise wurden im Jahr 2023 über 75.000 Männer Opfer häuslicher Gewalt; allein im Hellfeld (Bundeskriminalamt, Häusliche Gewalt, Bundeslagebild 2023, 7. Juni 2024, S. 4).

Die Verbände fordern eine unverzügliche Reparatur des Gewalthilfegesetzes:

  1. Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten.
  2. Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Gleichstellung von Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer.
  3. Aufarbeitung des Gesetzgebungsverfahrens hin zu diesem halbfertigen Gewalthilfegesetz.
  4. Einbindung aller Fachverbände in die Gesetzesüberarbeitung.

Die Verbände fassen zusammen: »Dieses unzureichende Gewalthilfegesetz widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Es verstärkt Politikverdrossenheit, schürt den Geschlechterkonflikt und birgt die Gefahr einer zunehmenden gesellschaftlichen Radikalisierung.«

Die unterzeichnenden Verbände sind (Erstunterzeichnende):

Presseanfragen bitte an Christoph Köpernick: koepernick@vafk.de, 0171 – 45 27 999.

Jetzt unterzeichnen: Sie möchten diesen Appell auch unterzeichnen? Dann schreiben Sie an koepernick@vafk.de und wir nehmen Sie in die Liste unter „Weitere Unterzeichnende” auf.

Verteiler:

  • Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD im Zuge der Koalitionsverhandlungen.
  • Alle Bundestagsparteien gemäß Neuwahl vom 23.02.2025.
  • Geschäftsführende Bundesregierung.
  • Geschäftsführender Bundestag, alle MdB.
  • Alle Mitglieder des Bundesrates.
  • Bundespräsident.
  • Presseverteiler.

 

Weitergehende Infos:  Das Sondierungspapier zwischen CDU/CSU und SPD nimmt Gestalt an. Es kommt noch schlimmer. Nach der Gewalthilfe sollen Männer auch aus dem Gewaltschutz ausgegrenzt werden. Im Sondierungspapier heißt es unter Randnummer 384 – 391:

„Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen schaffen: Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben – im Beruf, in der Familie und in der Politik. Dazu gehört gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Gesetzliche Schritte, um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir prüfen. Mit dem Gewalthilfegesetz haben ab 2032 alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder bundesweit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das war ein wichtiger Schritt. Um Frauen noch weiter vor Gewalt zu schützen, wollen wir schnellstmöglich das Gewaltschutzgesetz verabschieden.“

Quelle Beitragsbild: adobestock-140432298

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