Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken wurde ein Gewalthilfegesetz verabschiedet und verkündet, welches viele Kinder sowie alle nicht-weiblichen Gewaltbetroffenen systematisch ausschließt. Das Gesetz definiert Gewalt explizit nur als Gewalt gegen »Frauen und ihre Kinder«. Die Verbände kritisieren diesen offenkundigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und fordern einen umfassenden Schutz für alle Betroffenen von Gewalt.