Sächsisches Gewalthilfegesetz will männliche Gewaltopfer berücksichtigen
Sachsen hat einen Entwurf eines Landesgewalthilfegesetzes auf den Weg gebracht, das im Gegensatz zum Bundesgewalthilfegesetz auch männliche Opfer berücksichtigen will. Wir hoffen, dass der Anteil männerfeindlicher Abgeordnete nicht so hoch ist wie im Bundestag und Männer am Ende nicht noch herausgekickt werden.
Die Sächsische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 21.4.2026 den Entwurf eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Anhörung freigegeben. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau und die Absicherung der bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen. Das Gewalthilfesystem ist, gemäß den Anforderungen des Bundes, in der Fläche auszubauen, so dass in jedem Landkreis bzw. kreisfreier Stadt bedarfsgerechte Schutz- und Beratungskapazitäten eingerichtet werden.
Zwar ist das Gesetz immer noch geprägt von der väterfeindlichen Istanbul-Konvention. Doch das Gesetz bezieht dabei auch männliche Betroffene von häuslicher Gewalt in den Anwendungsbereich ein und will damit einen umfassenden Schutz aller Betroffenen sichern. Es unterscheidet sich damit grundlegend von dem Gesetz, das seinerzeit vom Deutschen Bundestag mit Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU/CSU und der Linken verabschiedet worden ist und das entgegen Artikel 2 und 3 des GG ein Gewaltschutzprivileg ausschließlich für Frauen auf den Weg gebracht hat. Nicht ein einziger der über 700 Abgeordneten im Deutschen Bundestag stimmte damals gegen den Antrag, der männliche Opfer von Gewalt von Schutzmaßnahmen gezielt und systematisch ausgrenzt.
Wir hoffen, dass aus dem Entwurf nicht in letzter Minute die männlichen Opfer von Gewalt noch herausgekickt werden. Wir werden es weiter verfolgen.
Quellen
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1096585
https://manndat.de/gewalt-gegen-maenner/bundestag-beschliesst-gewaltschutzprivileg-fuer-frauen.html
Quelle Beitragsbild: KI generiert mit Google Gemini
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