Jungen als minderwertige Opfer – Teil1 „Bei Jungen ist es ja nicht so schlimm“
In der modernen Debatte um Gleichstellung und Opferschutz dominiert oft ein binäres Narrativ: Das Mädchen als schutzbedürftiges Opfer und der Junge als privilegierter, künftiger Täter. Doch ein Blick auf die Realität in Recht, Bildung und Geschichte offenbart eine tiefgreifende Schieflage. Während der Schutz von Mädchen und Frauen politisch und gesellschaftlich höchste Priorität genießt, existiert für Jungen und junge Männer eine auffällige Leerstelle.
Das „minderwertige“ Opfer
Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch an männlichen Jugendlichen werden bis heute oft mit dem Vorurteil abgetan, es sei „ja nicht so schlimm“ oder Jungen müssten solche Erfahrungen im Rahmen ihrer „Abhärtung“ einfach wegstecken.
Gewalt und Missbrauch an Jungen und männlichen Jugendlichen und in Folge auch Männern werden oft durch tief verwurzelte gesellschaftliche Mythen und Geschlechterstereotype verharmlost. Diese Mechanismen dienen dazu, das Leid der Betroffenen unsichtbar zu machen oder die Verantwortung der Täter abzumildern. Beispiele:
Körperliche Züchtigung: In der Erziehung wurde Gewalt gegen Jungen historisch oft als „abhärtend“ toleriert, während Mädchen früher ein Recht auf Schutz vor körperlicher Einwirkung zugestanden wurde.
Kinderarbeit: Jungen stellen heute weltweit den wachsenden Großteil der Kinderarbeiter dar, insbesondere in gefährlichen Industrien, da ihre Ausbeutung oft weniger öffentliche Empörung auslöst als die von Mädchen.
Genitale Unversehrtheit: Während jede Form der weiblichen Genitalmanipulation streng bestraft wird, erlaubt der § 1631d BGB die Beschneidung minderjähriger Jungen in einem erschreckend weiten Rahmen. Der Eingriff ist nicht nur aus religiösen, sondern explizit auch aus kulturellen, modischen oder rein ästhetischen Beweggründen der Eltern zulässig. Besonders prekär: Das Gesetz entzieht Jungen den üblichen medizinischen Standard, indem es sogar medizinischen Laien gestattet, diese irreversible Operation an Säuglingen durchzuführen. Hier verzichtet der Rechtsstaat aktiv auf seine Schutzpflicht und opfert das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) der elterlichen Willkür – eine Ungleichbehandlung, die allein am Geschlecht festgemacht wird.
Wehrpflicht: Auch die jahrzehntelange einseitige Wehrpflicht für Männer verdeutlicht, wie selbstverständlich der Staat über die Freiheit und Lebenszeit nur eines Geschlechts verfügte. Bis heute werden in der Schweiz, Österreich und Deutschland Jungen und männliche Jugendliche dazu erzogen, dass sie als Mann dem Staat verfügbar sein müssen und unter Androhung von Zwang zur Wehrpflicht (in Deutschland Art. 12a GG) verpflichtet sind, was einen massiven einseitigen Eingriff in die Freiheit der Person darstellt. Heute kehrt man auch in Deutschland ohne Umschweife zu dieser einseitigen, ausschließlich Männern aufgebürdeten Pflicht der Landesverteidigung zurück. Vorerst nur durch Auskunftspflicht zu persönlichen Daten (Wehrpflichtfragebogen), Ausreisebeschränkungen und Zwangsmusterung, optional aber auch wieder die reine Männerwehrpflicht. In der Schweiz und in Österreich war dieser Wehrpflichtsexismus nie ausgesetzt.
Schutzlücken bei häuslicher Gewalt: Hilfesysteme und Schutzräume (wie Jungen- oder Männerhäuser) sind im Vergleich zu Angeboten für Frauen und Mädchen eklatant unterfinanziert und kaum vorhanden.
Einseitige MINT- vs. Leseförderung: Jahrzehntelange massive Programme fördern Mädchen in MINT-Berufen, während für die drastische Leseschwäche von Jungen kaum vergleichbare, jungenexklusive staatliche Gegenmaßnahmen existieren, mit dem Ergebnis, dass heute ein Drittel bis die Hälfte der männlichen Jugendlichen, die die 9. Klasse verlassen, eine Lesekompetenz besitzt, die eine hohe Gefahr des funktionellen Analphabetismus birgt. Der Gender Education Gap wird von den politisch Verantwortlichen und den Gleichstellungsfunktionären lediglich als positive Rückmeldung der einseitigen reinen Mädchenförderung wahrgenommen und die Jungen werden einfach im Stich gelassen.
Der Kentler-Skandal: Über 30 Jahre lang vermittelte das Berliner Jugendamt – unter der wissenschaftlichen Leitung des Psychologen Helmut Kentler – Kinder und Jugendliche gezielt in die Obhut von pädophilen Pflegevätern. Kentlers Theorie besagte, dass pädophile Männer besonders fürsorgliche Pflegeeltern seien und der sexuelle Kontakt den Kindern nicht schade. Die Opfer waren fast ausschließlich Jungen, oft aus sozial schwierigen Verhältnissen, deren Grundrechte auf Schutz und körperliche Unversehrtheit vom Staat zugunsten eines grausamen „Experiments“ geopfert wurden.
Pädophilie-Debatte bei den Grünen: In der Gründungsphase der Partei (insbesondere in den 1980er Jahren) gab es starke Strömungen, die eine Entkriminalisierung von „gewaltfreien“ sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern forderten. Berichte von Untersuchungskommissionen bestätigen, dass es in diesem Umfeld zu massivem Missbrauch kam. Auch hier waren Jungen besonders betroffen, da die damalige Argumentation oft eine vermeintliche „sexuelle Selbstbestimmung“ von Jungen vorschob, um pädosexuelle Übergriffe zu verharmlosen.
Missbrauch in der Kirche (strukturelles Versagen): Große Studien wie die MHG-Studie (katholisch) oder die Forum-Studie (evangelisch) belegen das enorme Ausmaß sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen. In der katholischen Kirche waren laut Aktenlage die Mehrheit der Opfer männlich (oft Messdiener oder Heimkinder). In der evangelischen Kirche zeigt die neuere Forschung, dass Missbrauch ebenso systematisch stattfand und oft durch ein falsches Harmoniestreben und mangelnde Kontrolle in Heimen oder Jugendgruppen begünstigt wurde. In beiden Fällen wurden Jungen oft gezielt ausgewählt, indem das enge Vertrauensverhältnis zu männlichen Autoritätspersonen missbraucht wurde und man davon ausging, dass Jungen über solche Erlebnisse eher schweigen würden.
Beispiele für die Rechtfertigung und Bagatellisierung
Der Mythos der „Männlichen Unverletzlichkeit“: Jungen wird oft unterstellt, sie seien von Natur aus „robuster“ oder „härter“ als Mädchen. Körperliche Gewalt wird dann als notwendige „Härtung“ für das spätere Leben oder als Teil einer normalen männlichen Sozialisation (z. B. „Jungs raufen halt“) missverstanden.
Sexualisierung als „positives“ Erlebnis: Bei sexuellem Missbrauch durch Frauen wird oft fälschlicherweise behauptet, der Junge habe davon „profitiert“ oder es sei eine Art „Initiation“ gewesen. Formulierungen wie „Er war der perfekte Geliebte“ in alten Medienberichten illustrieren diesen gefährlichen Mythos, der das traumatische Machtgefälle ignoriert.
Selbstbagatellisierung als Schutzstrategie: Betroffene Jungen nutzen Aussagen wie „Es war ja gar nicht so schlimm“ oft selbst als Bewältigungsstrategie, um ihre männliche Identität und ihr Selbstbild vor dem Gefühl der totalen Ohnmacht zu schützen. Die Umwelt nimmt dies fälschlicherweise als Bestätigung für die Harmlosigkeit der Tat wahr.
Bagatellisierung im sozialen Umfeld: Gewalt wird häufig als „Spaß“ oder „Neckerei“ abgetan, besonders im schulischen Kontext oder in Peer-Groups, um nicht intervenieren zu müssen.
Kritische Replik
Die Behauptung, Gewalt gegen Jungen sei „weniger schlimm“, ist nicht nur sachlich falsch, sondern ein aktiver Gewaltakt der Entmenschlichung.
Traumata kennen kein Geschlecht: Psychische und physische Folgen wie Depressionen, Angsterkrankungen oder ein massiv erhöhtes Suizidrisiko sind bei Jungen ebenso gravierend wie bei Mädchen. Schmerz und Ohnmacht sind universell menschliche Erfahrungen. Psychologie und Medizin belegen, dass die traumatischen Folgen von Gewalt (posttraumatische Belastungsstörungen, Angstzustände, Bindungsstörungen) bei Jungen identisch schwerwiegend sind wie bei Mädchen. Das Nervensystem und die menschliche Psyche reagieren auf Schmerz und Ohnmacht nicht „männlich“ oder „weiblich“, sondern schlicht menschlich.
Machtmissbrauch bleibt Machtmissbrauch: Jeder Übergriff ist eine Verletzung der menschlichen Würde und der körperlichen Unversehrtheit. Die Verharmlosung schützt ausschließlich die Täter und zementiert Strukturen, die Missbrauch erst ermöglichen. Das universelle Gewissen macht keinen Unterschied beim Geschlecht. Jedes Kind hat das unveräußerliche Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Die toxische Falle der „Stärke“: Wer Jungen Leid abspricht, verwehrt ihnen den Zugang zu Heilung. Die gesellschaftliche Erwartung, „stark“ sein zu müssen, führt dazu, dass Jungen seltener Hilfe suchen und Traumata tief verinnerlichen, was Gewaltspiralen oft erst in Gang setzt. Das Wissen der Menschheit hat erkannt, dass Narrative wie „Jungs weinen nicht“ oder „Männer sind biologisch unantastbar“ soziale Konstrukte sind. Diese Mythen dienen nicht dem Schutz der Kinder, sondern der Aufrechterhaltung von Machtstrukturen und der Entlastung von Tätern.
Fazit
Eine Gesellschaft, wie die unsrige, die Leid nach Geschlecht hierarchisiert, handelt zutiefst unethisch. Gewalt ist niemals „nicht so schlimm“ – sie ist ein Bruch mit der Menschlichkeit, der bei jedem Kind gleichermaßen scharf verurteilt und geahndet werden muss.
Jede Rechtfertigung, die Gewalt gegen Jungen als „weniger schlimm“ darstellt, ist ein Rückfall in eine gefährliche Ignoranz. Sie ignoriert Fakten, bricht ethische Grundsätze und verlängert das Leid der Betroffenen, indem sie ihnen die Anerkennung ihres Schmerzes verweigert. Wahre Menschlichkeit zeigt sich darin, Verletzlichkeit dort anzuerkennen, wo sie existiert – ohne Vorurteile.
Gewalt gegen und Missbrauch an Jungen ist ein schwerwiegendes Unrecht, das durch keinerlei Geschlechterstereotype relativiert werden kann.
Trotzdem tun wir es bis heute immer wieder. Warum ist das so? Dieser Frage werden wir im zweiten Teil nachgehen.
Quellenverzeichnis
Genitale Unversehrtheit: Informationen zum § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) im Bundesgesetzblatt.
Wehrpflicht: Art. 12a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland via Gesetze im Internet.
Kinderarbeit: Bericht „Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward“ von ILO und UNICEF.
Kentler-Skandal: Abschlussbericht „Die Rolle des Landesjugendamtes im Kontext der Kentler-Pflegestellen“ der Universität Hildesheim (Zusammenfassung via Tagesschau).
Pädophilie bei den Grünen: Zwischenbericht des Forschungsprojekts „Die Pädophiliedebatte bei den Grünen“ des Instituts für Demokratieforschung Göttingen.
Kirchlicher Missbrauch: MHG-Studie (Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester) der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Forum-Studie der EKD.
Bildungsunterschiede: Ergebnisse der PISA-Studien (Lesekompetenz nach Geschlecht) der OECD.
Häusliche Gewalt: Informationen zum Hilfesystem für Männer der Bundesfachberatungsstelle Männergewaltschutz.
Quelle Beitragsbild: weinender-junge-in-truemmern-adobestock_265131626-von-hanna-
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