Expertise von MANNdat zum Antrag der FDP zur Gleichstellungspolitik (Drucksache 16/7402)

von Manndat

Expertise zum Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 16/7402)

Ganzheitliche und moderne Gleichstellungspolitik – Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen vorantreiben

erstellt

von Dr. Andreas Kraußer, Vorsitzender der geschlechterpolitischen NGO Manndat e.V.

und Arne Hoffmann, Autor zahlreicher männerpolitischer Bücher und des Blogs Genderama.

Bereits mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 sowie mit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon 2008 hat man sich auf EU-Ebene dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Die rot-grüne Bundesregierung Schröder-Fischer hat mit Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2000 Gender Mainstreaming für die Bundesebene als obligatorisch erklärt, indem sie die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) dahingehend novellierte. Die nachfolgenden Bundesregierungen rührten daran nicht mehr. Auch einzelne Bundesgesetze, beispielsweise das Sozialgesetzbuch bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe, enthalten ähnliche Regelungen.

Gender Mainstreaming bedeutet seinem Anspruch nach, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben gleichberechtigt zu berücksichtigen. Regierungsamtlichen Darstellungen zufolge grenzt es sich von Frauenpolitik und Frauenförderung dadurch ab, dass es auch die Anliegen und Diskriminierungen von Männern angehen soll. Bislang bleibt dies ein bloßes Lippenbekenntnis: Geschlechterpolitik bedeutet hierzulande wie vor einem halben Jahrhundert noch immer Frauenpolitik; die Anliegen der männlichen Hälfte der Bevölkerung wird nach wie vor systematisch vernachlässigt. An der Stelle einer eigenständigen Jungen- und Männerpolitik auf sowohl personeller als auch finanzieller Augenhöhe mit der seit Jahren institutionell etablierten Mädchen- und Frauenpolitik klafft eine gewaltige Lücke.

Diese Benachteiligung von Männern nehmen Bürger und Bürgerinnen erfreulicherweise immer stärker wahr. Beispielsweise ist laut einer am 23. Januar 2014 von der „Zeit“ veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov eine große Mehrheit von 72 Prozent der Meinung, dass in der Sexismus-Diskussion die Männer zu kurz kommen. Frauen sehen dies mit 75 Prozent sogar noch häufiger als Männer (68 Prozent).

Zu den Lebensbereichen, in denen Männer benachteiligt sind, gehören Gleichstellungspolitik und Frauenförderung, die Bildungssituation von Jungen, Arbeits- und Wohnungslosigkeit, die Rechtsprechung insbesondere bei Scheidung und Sorgerecht, Gesundheit und Lebenserwartung sowie Gewaltschutz.

Zu den einzelnen Punkten:

* Die Nichtbeachtung des Gender-Mainstreaming-Grundsatzes trifft schon auf die Gleichstellungsgesetze zu. Sie ermöglichen ausschließlich Frauenförderpläne, sofern der Frauenanteil in einem Bereich unter 50 % liegt. Wenn dies der Fall ist und, so muss man hinzufügen, der betreffende Bereich ein attraktives Feld darstellt, ist die Gleichstellungsmaschinerie zum Eingreifen legitimiert. Es gibt keine entsprechende Regelung in Bezug auf Männer. So kann der Frauenanteil bis zu 100 % betragen, ohne dass dies zum Gegenstand einer gleichstellungspolitischen Betrachtung oder gar zu ergreifender Maßnahmen wird. Erwartungsgemäß legten über 150 Gleichstellungsbeauftragte so auch gegen die ursprünglich geschlechtsneutrale Formulierung des Gesetzes zur Frauenquote massiven Protest ein: Dass es auch für Männer dort, wo sie eine Minderheit darstellen, eine Quotierung geben müsse, brandmarkten sie als unzumutbar. Es scheint diesen Gleichstellungsbeauftragten nicht aufzufallen, dass ihre daraus erkennbare Verweigerungshaltung gegenüber einer neutralen Geschlechterpolitik sie für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit disqualifiziert.

Diesem Sexismus wurde durch einen andere Form von Sexismus der Weg bereitet: Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist durch entsprechende Regelungen in den Gleichstellungsgesetzen von Bund, Ländern und den meisten Kommunen ausschließlich für Frauen reserviert und nur von Frauen wählbar. Gleichstellungsbeauftragte nehmen innerhalb des öffentlichen Dienstes die Funktion eines Personalrats, vergleichbar einem Betriebsrat, speziell für Frauen wahr. In Kommunalverwaltungen sind sie häufig auch für entsprechende Anliegen der Bürger zuständig und werden im politischen Prozess bestimmt. In der praktischen Ausgestaltung ihrer Tätigkeit sind sie jedoch darüber hinaus häufig auch Akteurinnen der Geschlechterpolitik. Sie bilden machtvolle, steuerfinanzierte Netzwerke im teils politischen, teils gewerkschaftlichen Raum, die die Programmformulierung der politischen Parteien mitprägen und die Umsetzung von Politik begleiten. Solange dieses Amt allein Frauen vorbehalten ist, wird sich an der strukturellen Schieflage der Geschlechterpolitik in Deutschland nur schwer etwas ändern können. Im Sinne einer Orientierung am Gender Mainstreaming sollte deshalb Männern sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht zur Wahl des oder der Gleichstellungsbeauftragten eingeräumt werden.

Innovativ sind die Vertreter der einseitigen Geschlechterpolitik hingegen, wenn es darum geht, die negativen Folgen ihres Tuns zu kaschieren. So haben sie den Euphemismus „positive Diskriminierung“ in den Sprachgebrauch eingeführt. Dies soll nichts anderes bedeuten, als eine Benachteiligung oder Diskriminierung als moralisch gut zu bewerten, wenn sie der Zielerreichung dient. Die dahinter liegende Denkweise ist reiner Machiavellismus: Der Zweck heiligt die Mittel.

Dem gegenüber gilt es, eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik zu entwickeln und zu institutionalisieren. Dabei sind die aktuellen Mittel für die Gleichstellungspolitik gemäß dem Grundsatz des Gender-Budgeting-Ansatzes gleichberechtigt auf die Jungen- und Männerprojekte aufzuteilen.

Eine solche eigenständige Jungen- und Männerpolitik würde sexistische Maßnahmen wie die Frauenquote indes nicht legitimieren, da es sich dabei, wie der der renommierte Menschenrechtler Aaron Rhodes am 28.12.2014 in der „Zeit“ darlegte, um einen Menschenrechtsverstoß handelt: „Denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten. Dazu gehört die Gleichheit vor dem Gesetz, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter.“ Menschenrechtsverstöße können auch durch politische Mehrheiten niemals legitimiert sein, zumal diese Mehrheiten die deutsche Bevölkerung in keiner Weise repräsentieren, bei der die Frauenquote nur zu 18 Prozent Anklang findet. Hier ist im Sinne von Menschenrechten und Demokratie eine Revidierung notwendig.

* „Junge, hoch qualifizierte Frauen unter 30 Jahren verdienen mehr als ihre männlichen Pendants“, berichtete die Financial Times bereits 2006 mit Bezug auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Dem unbenommen richtet eine einseitige Frauenförderung inzwischen einen massiven Flurschaden zwischen den Geschlechtern an. Eine ganze Generation junger Männer werde in den Firmen ausgebremst, berichtete Bettina Weiguny 2012 in der FAZ und zitierte Personalberater und Headhunter, für die es zum Problem geworden ist, qualifizierte Männer unterzubringen. „Resignation, Angst und Zynismus der Männer am Arbeitsplatz werden ein Riesenthema“, prophezeit Anette Wahl-Wachendorf, Chefin des Verbands der Betriebs- und Werksärzte. Viele Männer flüchten schon jetzt in die innerliche Kündigung. Dass sich die Karrierechancen für Männer unter der Frauenförderpolitik vieler Konzerne auf Jahrzehnte hinaus verschlechtern prognostiziert der Managementberater Reinhard Sprenger: „Männer sind schon heute bei vielen Bewerberrunden nur noch Sättigungsbeilage. Niemand kann absehen, ob das wirtschaftliche Kollateralschäden haben wird.“ Auch Manfred Gentz, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Börse AG, spricht inzwischen von Männerdiskriminierung: „Man gibt immer einer Frau den Vorzug vor einem Mann, der gleichermaßen qualifiziert ist – der Mann scheidet von vornherein aus.“ Es werde „ganz sicher massive neue Ungerechtigkeiten geben“ sagt angesichts dieser Situation der Karriereberater Heiko Mell voraus. „Da werden Lebensentwürfe zerstört, Hoffnungen enttäuscht, tiefgreifende Frustrationen begründet. Und die Betroffenen waren schuld- und sind chancenlos.“

* Die Ursachen für das geschlechterspezifische Bildungsgefälle zu Ungunsten der Jungen sind bis heute noch nicht abschließend untersucht worden. Einige Ursachen sind jedoch schon lange bekannt. Eine wichtige Rolle spielt, dass Mädchen seit 30 Jahren gezielt gefördert und gestärkt, Jungen dagegen sanktioniert und ausgegrenzt werden. Darüber hinaus belegen inzwischen eine ganze Reihe von Studien sogar Diskriminierung bei der Notengebung, welche nicht nur, wie seit Jahrzehnten im Bildungsdiskurs thematisiert, schichtenspezifisch, sondern auch geschlechtsspezifisch stattfindet. Sinnvoll wäre eine deutlich reichhaltigere Umsetzung von Jungenzukunftstagen („Boys Days“), bei denen Jungen nicht nur unattraktive, schlecht bezahlte „Frauenberufe“ schmackhaft gemacht werden, sondern auch interessante und gut bezahlte weibliche Berufsfelder.

* Das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit ist ein wichtiger Indikator für mangelnde Zukunftsperspektiven junger Menschen. Weitgehend von der Politik ignoriert, hat sich ein systematischer Überhang von Arbeitslosigkeit bei Jungerwachsenen zu Lasten der Männer aufgebaut. So lag die Zahl der arbeitslosen männlichen Jungerwachsenen 2011 ca. 45 % über der Zahl jungerwachsener arbeitsloser Frauen. Zudem reagieren die Arbeitslosenquoten männlicher Jugendlicher viel sensibler auf wirtschaftliche Schocks, wie das Jahr 2008 gezeigt hat. Infolge der Immobilienkrise in den USA ging die Arbeitslosenquote männlicher Jungerwachsener sehr viel deutlicher nach oben als die der weibliche Pendants. Dies zeigt auch, dass prekäre Beschäftigung männlich dominiert ist. Dieses Ungleichgewicht muss klar benannt und entsprechend angegangen werden. „Bald haben wir 15 bis 20 Prozent abgehängte junge Männer, die benachteiligt sind“, erklärte der Sozialwissenschaftler Klaus Hurrelmann bereits 2006. In Großbritannien werden junge Männer inzwischen als benachteiligte Gruppe erkannt und man diskutiert Programme, dies zu beheben. Diese Debatte tut auch in Deutschland Not.

* Was Sozialhilfe für hilfebedürftige Personen zur Gewährleistung eines Mindestlebensstandards betrifft, hat sich von 2008 bis 2010 die Kluft zwischen den Geschlechtern weiter vertieft. 2008 überstieg die Zahl der männlichen Hilfeempfänger die der weiblichen um nur 2,6 %. Im Jahr 2010 betrug diese Differenz jedoch 9,3 %. Diese Zunahme der relativen Sozialhilfebedürftigkeit von Männern deutet darauf hin, dass Männer zunehmend nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Während geschätzte 75 bis 90 Prozent aller Wohnungslosen in Deutschland männlich sind, werden die Gründe dafür kaum erforscht und überdurchschnittlich viele Hilfsangebote richten sich gezielt an Frauen.

* Gleichberechtigte Partnerschaft in allen Lebensgemeinschaften mit Kind und unabhängig vom Ehestand ist wesentlich für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrfach die Benachteiligungen von Vätern im Umgangs- und Sorgerecht in Deutschland kritisiert. Im Zeitraum knapp eines Jahrzehnts hat sich das Ungleichgewicht bei den gerichtlichen Sorgerechtszuweisungen leicht abgeschwächt. Im Jahr 2002 wurden noch ca. 78 % weniger Sorgerechtsfälle zu Gunsten des Vaters als zu Gunsten der Mutter entschieden. Im Jahr 2010 gab es noch ca. 69 % weniger Sorgerechtszuweisungen an Väter. Diesem allmählichen, leicht positiven Trend folgen alle Bundesländer mit Ausnahme Nordrhein-Westfalens, wo sich im Vergleichszeitraum der Überhang von Sorgerechtsentscheidungen zu Gunsten der Mütter von ca. 54 auf ca. 69 % deutlich gesteigert hat.

* Dabei sind Sorgerechtsurteile nur ein Teilbereich einer insgesamt männerfeindlichen Rechtsprechung. Internationale Untersuchungen (z.B. von Revital Ludewig in der Schweiz und von Marc Angelucci in den USA) kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein „Frauenrabatt“ vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin, bestätigt („Zeitschrift für Rechtspolitik“ 3/2008 vom 11. April 2008). Hier ist eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung geboten.

* Der Ende 2014 vom Robert-Koch-Institut vorgelegte Männergesundheitsbericht gelangt zu dem Fazit, dass in diesem Bereich „die Mehrheit der Angebote nicht geschlechtersensibel ausgerichtet ist. Männer werden durch Präventionsangebote schlechter erreicht und nehmen diese wesentlich seltener in Anspruch als Frauen.“ Zu dieser Problematik muss die Politik einen Diskurs anstoßen, der, so wie bei Frauen, keine abwertenden Schuldzuweisungen an die individuell Betroffenen richtet („Männer sind Gesundheitsmuffel“ etc.) , sondern dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt. Zudem fehlt es bislang noch immer an einer (regierungs-) amtlichen Gesundheitsberichterstattung zu Männern. Ein erster Frauengesundheitsbericht wurde bereits vor über zehn Jahren vorgelegt.

* Kaum ein anderer Themenbereich wird derart einseitig frauenzentriert betrachtet wie das Thema Gewaltopfer. Dies ist nicht gerechtfertigt, da Jungen und Männer im öffentlichen Raum weitaus häufiger von Gewalt betroffen sind als Mädchen und Frauen. Wenn es um häusliche Gewalt geht, weist der internationale Forschungsstand auf eine annähernde Gleichverteilung der Täterschaft zwischen den Geschlechtern aus. So gelangt das 2014 von dem renommierten Gewaltforscher John Hamel und der Psychologie-Professorin Tonia L. Nicholls herausgegebene Fachbuch „Familiäre Gewalt im Fokus“, das über zwei Dutzend Beiträge von Experten im Bereich der häuslichen Gewalt umfasst, zu der klaren Erkenntnis, dass der sexistische Mythos von einer vermeintlich weit überwiegenden Verteilung „Täter Mann – Opfer Frau“ nicht mehr zu halten ist. Damit baut dieses Fachbuch auf mehreren hundert kriminologischen und soziologischen Studien mit derselben Erkenntnis auf.

In einem offenen Brief, den die Opferhilfe Hamburg in diesem Zusammenhang 2012 der damaligen Frauenministerin Schröder sandte, heißt es: „Wir begrüßen, dass es endlich ein bundesweites, rund um die Uhr erreichbares Hilfetelefon für Opfer von Gewalt gibt. Bedauerlich ist nur, dass sich dieses Angebot ausschließlich an Frauen richtet.“ An die vom Frauenministerium im Jahr 2004 vorgelegte Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ anknüpfend fordert die Opferhilfe Hamburg „Erweiterung der Zielgruppe des Unterstützungstelefons auch auf betroffene Männer“, spezielle Forschungen darüber, „welche Unterstützung sie brauchen, wie sie erreicht werden können und wie die Angebote ausgestaltet werden müssen, damit sie wirklich zur Bewältigung beitragen“, die „Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für Ausmaß und Folgen der Gewalt gegen Männer“ sowie ein „kompetentes Hilfesystem für gewaltbetroffene Männer und Jungen“. Diese Forderungen zu erfüllen ist überfällig.

Da eine Geschlechterpolitik zugunsten von Männern komplett brachliegt, konnten in dieser Expertise nur beispielhaft einige wenige Problemfelder herausgegriffen werden. Für eine umfassendere Darstellung dieser und zahlreicher weiterer Formen von Männerdiskriminierung verweisen wir auf

* den Jungen- und Männer-Genderindex 2012 von Manndat sowie die 31 Punkte umfassende Auflistung „Was wir wollen

sowie auf

* Arne Hoffmanns „Plädoyer für eine linke Männerpolitik“ (2014), wo eigene Kapitel auch die Situation von männlichen Migranten, von Schwulen sowie die internationale Menschenrechtssituation behandeln.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.