„Ehe für alle“ diskriminiert Schwulenehe
Mit der „Ehe für alle“ sollen homosexuelle Beziehungen der Ehe gleichgestellt werden. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es auch hierbei nicht männerdiskriminierend ablaufen würde. Wie wir derzeit erkennen können, werden zumindest in drei Bereichen durch die neue „Ehe für alle“ Männer diskriminiert:
1. Schwulenehe als Ehe dritter Klasse
Wie in „Geschlechterallerlei“ in Erfahrung gebracht, soll bei lesbischen Paaren bei Verpartnerung oder Heirat die Partnerin der Mutter automatisch „Mit-Mutter“ werden. D. h. die nicht gebärende Partnerin wird gleichgestellt mit der Mutter mit ihren vollen Sorge- und Umgangsrechten oder doch zumindest bessergestellt gegenüber dem Vater, der nach wie vor im Sorgerecht und im Umgang diskriminiert wird.
Laut Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, der Vater nicht. Diese geschlechterspezifische Diskriminierung wird so bleiben. Damit wird die Lesbenehe eine Ehe erster Klasse (zwei Partner mit besonderem Schutzanspruch), die heterosexuelle Ehe eine Ehe zweiter Klasse (ein Elternteil mit besonderem Schutzanspruch) und die Schwulenehe eine Ehe dritter Klasse (ohne besonderen Schutzanspruch).
Hier zeigt sich, wie verhaftet genau diejenigen in alten Rollenbildern sind, die vorgeben, diese aufbrechen zu wollen. Und es zeigt, wie hinderlich solche männerfeindlichen Relikte für eine moderne Gesellschaft sind.
2. Ehe für schwule Männer bei Nachwuchs diskriminiert
Dass es bei der „Ehe für alle“ vorrangig wieder nur um Fraueninteressen ging, zeigt schon allein das nachfolgende Beispiel. „Emannzer“ legt zum Gesetzentwurf dar, dass Samenspende weiterhin erlaubt ist, Leihmutterschaft jedoch weiterhin verboten bleibt. Damit werden natürlich Partnerschaften schwuler Männer, und damit schwule Männer selbst, diskriminiert. Denn durch eine Samenspende kann eine Lesbenehe insofern zumindest teilweise „eigene“ Kinder zeugen, als ein Elter sein eigenes Erbgut weitergeben kann. Ein Schwulenpaar könnte das nicht. Ohne Legalisierung von Leihmutterschaft und damit die Gleichstellung zur Samenspende bleibt die Ehe von schwulen Männern immer eine diskriminierte Ehe.
Kommission stiehlt sich aus der Verantwortung
Schon vor zwei Jahren hatte Heiko Maas eine Kommission dazu einberufen. Die Zeit führt dazu aus:
Manche heiklen Themen hat der Arbeitskreis laut SZ [Anm.: Süddeutsche Zeitung] indes ausgespart: Leihmutterschaft und Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind, gehörten nicht zum Arbeitsauftrag der Kommission.
Hier versucht die Kommission vor ihrer Verantwortung davonzulaufen. Laut Gender Mainstreaming ist nämlich bei allen Gesetzesänderungen dafür Sorge zu tragen, dass kein Geschlecht durch ein neues Gesetz benachteiligt wird. Und genau das geschieht eben, wenn Samenspende erlaubt ist, Leihmutterschaft jedoch nicht, wie oben ausgeführt wurde. Das hätte also mitbetrachtet werden müssen. Die Kommission wäre somit automatisch verpflichtet gewesen, Gleichberechtigung durch das neue Gesetz sicherzustellen.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Kommission aktiv aufgefordert wurde, Artikel 3 des Grundgesetzes nicht zu beachten. Jedenfalls hätte die Politik eine solche Betrachtung unter Vernachlässigung des Gender Mainstreaming nicht akzeptieren dürfen. Die Kommission, der dieser eklatante Fehler unterlief, stand unter dem Vorsitz der früheren Bundesrichterin Meo-Micaela Hahne. Ihr gehörten weitere acht Fachjuristen sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Christiane Woopen und der Münchner Psychologe Heinz Kindler an.
3. Vorsicht für Samenspender!
Die dritte Diskriminierung ist offiziell noch keine, wird aber sehr wahrscheinlich eine werden. Laut „Geschlechterallerlei“ darf Samenspende nicht mehr anonym erfolgen, damit Kinder ihre leiblichen Väter finden können. Der Vater hat dagegen nach wie vor kein Recht, ohne Zustimmung der Mutter einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen! Angeblich sollen im Gegenzug Samenspender zukünftig vor möglichen Vaterschaftsklagen sicher sein und demzufolge keine Unterhaltsforderungen befürchten müssen. Bei Letzterem ist außerordentliche Skepsis angebracht. Die Politik hat Männern schon oft etwas versprochen und nicht gehalten. Wir erinnern nur an das Frauenquotengesetz, bei dem man angeblich auch Männern dort fördern wollte, wo Männer unterrepräsentiert sind. Diese Forderung wurde dann beim konkreten Gesetzestext ersatzlos gestrichen. Und wir erinnern an Gender Mainstreaming, mit dem auch die Berücksichtigung der berechtigten Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern sichergestellt werden sollte. Wer als Mann Politikern noch etwas glaubt, ist deshalb zwar selber schuld. Wir möchten Samenspender oder möglichen Samenspendern aber vorab schon darauf hinweisen, dass sie da vermutlich reingelegt werden könnten.
Das vierte männerdiskriminierende Gesetz unter Heiko Maas?
Es wäre nach der Verschärfung des Sexualstrafrechtes, durch das Falschbeschuldigungen leichter sein könnten, dem Frauenquotengesetz und dem Anti-Hate-Speech-Gesetz, wobei Feminismuskritik als Hate Speech gilt, das vierte Gesetz unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), durch das Männer diskriminiert werden.
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Lesermeinungen
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https://uepsilonniks.wordpress.com/2017/09/03/kosten-fuer-fremdbetreuung-an-eltern-auszahlen/
Nicht nur Trennung und Alleinerziehung sollte verboten werden, auch die Tagesbetreuung in einer Kita oder ähnlichen Einrichtung oder durch Tagesmütter.
Denn auch dort fehlt die Gegengeschlechtlichkeit, da Männer dort aus gutem Grund (Pädophilieverdacht) ausgesprochen selten vertreten sind. In der Regel werden Kinder also über den größten Teil des Tages ausschließlich von Frauen betreut, was dann wohl auch zur fehlenden Aktivierung von wichtigen Spiegelneuronen führen dürfte.
Das ist völliger quatsch.
Dass gerade Homosexuelle, die selbst für sich Toleranz einfordern, selber auch gerne mal sehr intolerant sind, habe ich auch schon festgestellt. Das ist jetzt eine Sache.
Die andere Sache ist die fehlende Gegengeschlechtlichkeit. Die mag es bei der Homo-Adoption tatsächlich geben, gibt es aber auch bei Scheidungen bzw. Alleinerziehenden – wobei ja meistens dem Kin der männliche Geschlechtsgegenpart vorenthalten wird.
Demnach müssten wir also Scheidung, Trennung und Alleinerziehung verbieten.
Wie praxisfremd das ist, weißt du sicher selbst.
„Dass gerade Homosexuelle, die selbst für sich Toleranz einfordern, selber auch gerne mal sehr intolerant sind, habe ich auch schon festgestellt“
https://i.redd.it/xyp3pmhux9gz.jpg
https://i.pinimg.com/originals/10/05/8b/10058b3eb89d796aa1c9863eec8729df.jpg
So paradox es klingen mag, aber die Toleranz gegenüber der Intoleranz wäre das Ende der Toleranz und damit auch das Verschwinden der Toleranten.
Eine Frau, die für einen schwulen Mann ein Kind austrägt, ist die Mutter dieses Kindes, nicht die Leihmutter. Die Ehe von Schwulen hat mit Leihmutterschaft nichts zu tun.
Durch die Zulässigkeit von Samenspende kann zumindest eine der beiden Mütter einer Lesbenehe ein eigenes Kind zeugen, durch das Verbot von Leihmutterschaft ist für keinen der beiden Väter einer Schulwenehe dies möglich. Also sind Schwule benachteiligt.
Ach herrjeh…
Frauen wollen Männern die Welt erklären.
Selbst das feministisch angehauchte Wikipedia kennt den Begriff „Leihmutter“ .
Wobei der Begriff natürlich falsch ist, wenn man dem Artikel folgt.
Denn Zitat: „Tatsächlich wird in vielen Fällen die sogenannte Leihmutter nur aufgrund eines Vertrages, gegen eine häufig nicht unerhebliche Geldleistung, mit den sogenannten Bestelleltern tätig.“
Somit wäre der ohnehin nicht ganz korrekte Begriff des „Verleihens der Gebärmutter“ schon allein deshalb falsch, weil eine zeitweilige Überlassung gegen Entgelt keine Leihe (§ 598 BGB), sondern eine Miete ist.
Ehe für alle bringt generell eine Diskriminierungsgefahr von Kleinkindern: Das eigentlichen Problem ist die Homo-Adoption von Kleinkindern: Sicher wird das volle Adoptionsrecht hinzukommen. Aber das eigentliche Kindeswohl steht nur bedingt im Mittelpunkt der gleichgeschlechtlichen Adoptionswünsche und ist auch durch sicher in vielen Fällen gegebene, beachtliche Liebeszuwendung nicht zu garantieren. Denn eigentümlicherweise wird durch diejenigen, welche Freiheit in jeder Beziehung fordern, eine Beschneidung der Freiheit der Kinder billigend in Kauf genommen.
Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation bzw. Diskriminierung, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt (Fehlende Aktivierung von wichtigen Spiegelneuronen).
Die Frage nach dem Wohl des Kindes wird hier bei der versuchten Verwirklichung abstrakter Gleichheitsideen oder dem Versuch der Beseitigung eines auszuhaltenden, vielleicht unangenehmen Defizits, in der Regel gar nicht erst gestellt.
[Einzelheiten über „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ sind in dem Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 6. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4 nachzulesen]