„Ehe für alle“ diskriminiert Schwulenehe

von Manndat
Homosexuelles Paar

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Homosexuelle Paare werden durch die „Ehe für alle“ diskriminiert

Mit der „Ehe für alle“ sollen homosexuelle Beziehungen der Ehe gleichgestellt werden. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es auch hierbei nicht männerdiskriminierend ablaufen würde. Wie wir derzeit erkennen können, werden zumindest in drei Bereichen durch die neue „Ehe für alle“ Männer diskriminiert:

1. Schwulenehe als Ehe dritter Klasse

Wie in „Geschlechterallerlei“ in Erfahrung gebracht, soll bei lesbischen Paaren bei Verpartnerung oder Heirat die Partnerin der Mutter automatisch „Mit-Mutter“ werden. D. h. die nicht gebärende Partnerin wird gleichgestellt mit der Mutter mit ihren vollen Sorge- und Umgangsrechten oder doch zumindest bessergestellt gegenüber dem Vater, der nach wie vor im Sorgerecht und im Umgang diskriminiert wird.

Laut Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, der Vater nicht. Diese geschlechterspezifische Diskriminierung wird so bleiben. Damit wird die Lesbenehe eine Ehe erster Klasse (zwei Partner mit besonderem Schutzanspruch), die heterosexuelle Ehe eine Ehe zweiter Klasse (ein Elternteil mit besonderem Schutzanspruch) und die Schwulenehe eine Ehe dritter Klasse (ohne besonderen Schutzanspruch).

Hier zeigt sich, wie verhaftet genau diejenigen in alten Rollenbildern sind, die vorgeben, diese aufbrechen zu wollen. Und es zeigt, wie hinderlich solche männerfeindlichen Relikte für eine moderne Gesellschaft sind.

2. Ehe für schwule Männer bei Nachwuchs diskriminiert

Dass es bei der „Ehe für alle“ vorrangig wieder nur um Fraueninteressen ging, zeigt schon allein das nachfolgende Beispiel. „Emannzer“ legt zum Gesetzentwurf dar, dass Samenspende weiterhin erlaubt ist, Leihmutterschaft jedoch weiterhin verboten bleibt. Damit werden natürlich Partnerschaften schwuler Männer, und damit schwule Männer selbst, diskriminiert. Denn durch eine Samenspende kann eine Lesbenehe insofern zumindest teilweise „eigene“ Kinder zeugen, als ein Elter sein eigenes Erbgut weitergeben kann. Ein Schwulenpaar könnte das nicht. Ohne Legalisierung von Leihmutterschaft und damit die Gleichstellung zur Samenspende bleibt die Ehe von schwulen Männern immer eine diskriminierte Ehe.

Kommission stiehlt sich aus der Verantwortung

Schon vor zwei Jahren hatte Heiko Maas eine Kommission dazu einberufen. Die Zeit führt dazu aus:

Manche heiklen Themen hat der Arbeitskreis laut SZ [Anm.: Süddeutsche Zeitung] indes ausgespart: Leihmutterschaft und Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind, gehörten nicht zum Arbeitsauftrag der Kommission.

Hier versucht die Kommission vor ihrer Verantwortung davonzulaufen. Laut Gender Mainstreaming ist nämlich bei allen Gesetzesänderungen dafür Sorge zu tragen, dass kein Geschlecht durch ein neues Gesetz benachteiligt wird. Und genau das geschieht eben, wenn Samenspende erlaubt ist, Leihmutterschaft jedoch nicht, wie oben ausgeführt wurde. Das hätte also mitbetrachtet werden müssen. Die Kommission wäre somit automatisch verpflichtet gewesen, Gleichberechtigung durch das neue Gesetz sicherzustellen.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Kommission aktiv aufgefordert wurde, Artikel 3 des Grundgesetzes nicht zu beachten. Jedenfalls hätte die Politik eine solche Betrachtung unter Vernachlässigung des Gender Mainstreaming nicht akzeptieren dürfen. Die Kommission, der dieser eklatante Fehler unterlief, stand unter dem Vorsitz der früheren Bundesrichterin Meo-Micaela Hahne. Ihr gehörten weitere acht Fachjuristen sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Christiane Woopen und der Münchner Psychologe Heinz Kindler an.

3. Vorsicht für Samenspender!

Die dritte Diskriminierung ist offiziell noch keine, wird aber sehr wahrscheinlich eine werden. Laut „Geschlechterallerlei“ darf Samenspende nicht mehr anonym erfolgen, damit Kinder ihre leiblichen Väter finden können. Der Vater hat dagegen nach wie vor kein Recht, ohne Zustimmung der Mutter einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen! Angeblich sollen im Gegenzug Samenspender zukünftig vor möglichen Vaterschaftsklagen sicher sein und demzufolge keine Unterhaltsforderungen befürchten müssen. Bei Letzterem ist außerordentliche Skepsis angebracht. Die Politik hat Männern schon oft etwas versprochen und nicht gehalten. Wir erinnern nur an das Frauenquotengesetz, bei dem man angeblich auch Männern dort fördern wollte, wo Männer unterrepräsentiert sind. Diese Forderung wurde dann beim konkreten Gesetzestext ersatzlos gestrichen. Und wir erinnern an Gender Mainstreaming, mit dem auch die Berücksichtigung der berechtigten Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern sichergestellt werden sollte. Wer als Mann Politikern noch etwas glaubt, ist deshalb zwar selber schuld. Wir möchten Samenspender oder möglichen Samenspendern aber vorab schon darauf hinweisen, dass sie da vermutlich reingelegt werden könnten.

Das vierte männerdiskriminierende Gesetz unter Heiko Maas?

Es wäre nach der Verschärfung des Sexualstrafrechtes, durch das Falschbeschuldigungen leichter sein könnten, dem Frauenquotengesetz und dem Anti-Hate-Speech-Gesetz, wobei Feminismuskritik als Hate Speech gilt, das vierte Gesetz unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), durch das Männer diskriminiert werden.

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Lesermeinungen

  1. By Mario

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    • By Jenny

  2. By Mario

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  3. By B_Bochum

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    • By Dr. Bruno Köhler

    • By Mario

  4. By Gassenreh

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