Hate Speech mit GEZ-Gebühren?

von Manndat
Cartoon über Meinungsfreiheit

Urheber: cartoonresource, fotolia.com
Wie stark wird zukünftig die Meinungsfreiheit staatlich reguliert werden?

ARD und ZDF inszenieren sich in der Öffentlichkeit als Kämpfer gegen Hate Speech. Doch wie sieht es mit Hate Speech in den eigenen Formaten aus?

Hate Speech

Nicht erst seit Justizminister Heiko Maas ein Anti Hate Speech-Gesetz einführen will, fragt man sich, was unter Hate Speech zu verstehen ist. Eine offizielle Definition gibt es bis heute nicht. Durch diese Unbestimmtheit wird die Kontroverse zu Heiko Maas neuestem Vorstoß zusätzlich verschärft. Je weniger klare, eindeutig überprüfbare Kriterien es gib, desto größer ist der Einfluss von Willkür bei der Beurteilung eines Beitrages.

Der Europarat fasst den Begriff sehr weit: 

(…) der Begriff ‚Hate Speech‘ umfasst nach diesem Verständnis jegliche Ausdrucksformen, welche Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, unter anderem Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund ausdrückt.

Man kann annehmen, dass sich der Justizminister an der Definition der von der früheren Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane geleiteten Amadeu-Antonio-Stiftung orientiert, mit der er bei der Aufspürung von Hate Speech zusammenarbeitet. Nach deren Kriterien für Merkmale von Hate Speech fallen darunter

  • Gleichsetzung (z.B. Schwarze = Afrika)
  • Verschwörungstheorien
  • Derealisierung, d.h. eine verzerrte, realitätsfremde Konzeptionalisierung durch Ausblendung von Fakten oder in Form von Falschaussagen
  • Gegenüberstellung von Wir- und Ihr-Gruppe und das Konstruieren eines Handlungszwangs
  • Normalisierung von bestehenden Diskriminierungen

Die Ausdrucksweise ist dabei kein Kriterium. Also auch seriös wirkende Texte können Hate Speech darstellen. Diese „Merkmale“ sind natürlich sehr dehnbar.

Gesterkamp-Text als Beispiel für mögliche „Hate Speech“-Zuordnung

Nehmen wir den Beitrag „Für Männer aber nicht gegen Frauen“ von Thomas Gesterkamp für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) um ihn nach Hate Speech-Merkmalen zu untersuchen. Thomas Gesterkamp agiert im geschlechterpolitischen Establishment je nach Bedarf als Väterexperte, Jungenexperte, Rechtsextremismusexperte, Rassismusexperte, Genderexperte, Männerexperte u. ä. In Wirklichkeit ist er Journalist und Autor. Er macht aus seiner abgrundtiefen Abneigung gegen Menschen und Einrichtungen, die sich feminismuskritisch äußern, keinen Hehl und poltert gegen diese in diversen Artikeln und erfüllt damit schon einmal das Intoleranzkriterium aus der Europarat-Definition für Hate Speech.

In seinen Artikeln, wie dem hier betrachteten, subsummiert er alle Männerrechtsgruppen und Feminismuskritiker undifferenziert unter den Begriff „Antifeministen“, die er dem politisch rechten bis extrem rechten Spektrum zuordnet, was das Hate Speech-Merkmal der Gleichsetzung erfüllt. Dass sich auch immer mehr politisch Linke oder Liberale feminismuskritisch äußeren, ignoriert Gesterkamp. Das entspricht dem Merkmal der Derealisierung.

Weiterhin behauptet er im Artikel darüber, dass es den Akteuren „um die Stärkung oder zumindest den Erhalt männlicher Vorrechte“ ginge und schreibt von regelrechten antifeministischen Netzwerken, was zumindest teilweise auch in Vernichtungsphantasien gegen den Feminismus und auch gegen einzelne feministische Personen gipfeln würde. Diese Männerverschwörung gegen den Feminismus reiche schon zurück bis in die Weimarer Republik und stünde unter dem Motto „Dem Mann der Staat, der Frau die Familie“.

Hier haben wir typische Elemente einer Verschwörungstheorie:

Als wesentliches Merkmal einer Verschwörungstheorie gilt der Verschwörungsglaube. Als Verschwörungsglaube versteht man die Annahme, dass eine Personengruppe heimlich einen illegitimen Akt zur Durchsetzung der eigenen Interessen plant. Dazu ist auch immer die stärker ausgeprägte Verschwörungslegende ein Bestandteil einer Verschwörungstheorie. Hierbei werden bestimmte Ereignisse oder Entwicklungen auf einen geheimen Komplott zurückgeführt. Wobei ein schlüssiger Beweis für die These jedoch ausbleibt. Eine Verschwörungstheorie verbindet dabei die Legende mit dem Glauben und liefert somit eine feste Struktur. Verschwörungstheorien verbinden dabei einen wirklichen Sachverhalt oder ein reales Ereignis mit Mutmaßungen und Erfindungen, die sich nur schlecht beweisen lassen.

Gesterkamp nimmt es zudem bei seiner Entwicklung seines Feindbildes mit der Wahrheit nicht so genau und fantasiert z. B. gerne schon mal geschlechterpolitische Initiativen, wie MANNdat, als Redner in eine Antifeminismus-Veranstaltung hinein.

Weiterhin behauptet Gesterkamp allen Ernstes, dass sich „keine flächendeckende gesellschaftliche Diskriminierung des Mannes qua Geschlecht ableiten“ ließe.

Unabhängig davon, dass z. B. die Bildungsdiskriminierung von Jungen mittelbar durch Studien seit 1996 belegt wird, die zeigen, dass Jungen bei gleicher schulischer Leistung schlechtere Noten als Mädchen erhalten, gibt es immer mehr gesetzliche Festschreibungen mit denen Männer und Jungen unmittelbar per Gesetz benachteiligt werden. Beispiele hierfür sind schon im Grundgesetz zu finden, nachdem nur Männer zur Wehrpflicht, also zu einem Zwangsdienst“ verpflichtet werden können, Frauen jedoch nicht. Und nach Artikel 6 Abs. 4 hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, ein Vater jedoch nicht, was alles andere als gleiche Rollenbilder fördert und bis heute nachteilige Auswirkungen für Väter im Sorgerecht und der Umgangsrechtspraxis hat.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) Band IX § 33 Absatz 2 werden lediglich behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, behinderten Männern jedoch nicht. Und im SGB IX § 44 Absatz 1 wird lediglich für behinderte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als Sozialleistung in der Rehabilitation ausdrücklich zugestanden, behinderten Jungen und Männern nicht. Schließlich sei noch auf die unzähligen Frauenquotengesetze verwiesen, in denen Männer Beförderungen und Einstellungen per Gesetz vorenthalten werden müssen, ausschließlich weil sie männlichen Geschlechts sind.

Die Beispiele sollen reichen, um zu zeigen, dass hier eine sehr ausgeprägte Derealisierung, d. h. eine verzerrte, realitätsfremde Konzeptionalisierung durch Ausblendung von Fakten oder in Form von Falschaussagen, vorliegt. Zugleich suggeriert es, als wären diese Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes völlig normal und deshalb gar nicht erwähnenswert. Beides sind typische Merkmale für Hate Speech.

Schließlich konstruiert er auch noch das letzte Merkmal für Hate Speech, nämlich die Gegenüberstellung von Wir- und Ihr-Gruppe und das Konstruieren eines Handlungszwangs, in dem er darlegt, wie wichtig es sei, dass sich von der Frauenpolitik finanzierte „Männervertretungen“, wie das Bundesforum Männer von solchen Einrichtungen abgrenzen, die es wagen, Nachteile und Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern aufzuzeigen. Er selbst ist in dieser Hinsicht sogar sehr rabiat, verlangt er doch sogar einen „Cordon Sanitaire“ um solche Leute zu legen. Dass er hier einen Begriff aus der Seuchenbekämpfung verwendet, ist sicher kein Zufall. Vielmehr will er damit vermutlich zeigen, dass Menschen, die andere Meinungen wie Feministinnen haben, mit Krankheiten wie der Pest gleichzusetzen sind und dementsprechend ausgerottet werden müssten, wobei wir wieder bei der ursprünglichen Intoleranz als Hate Speech-Merkamal sind.

Man sieht also, es ist durchaus möglich, selbst Texten der bpb problemlos Merkmale von Hate Speech zuzuordnen.

„Jäger & Sammler“

„Jäger & Sammler“ ist ein Videoformat, das vom ZDF-Magazin Frontal 21 unterstützt und im Auftrag von funk vom UFA LAB produziert wird. Es soll ein investigatives Format sein, das Missstände suchen und aufdecken will. Dabei will man Themen auf den Grund gehen und angeblich die Konfrontation nicht scheuen. Funk wiederum ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Wie der Blogger Lucas Schoppe von mantau in einem Beitrag, auf den wir später noch detaillierter eingehen, darlegt, wird die Nähe zur Regierungspolitik dabei nicht geleugnet, sondern offen und provokant auf facebook zur Schau gestellt.

Der Youtuber „Andre Teilzeit“ ist Teil dieses Formats „Jäger & Sammler“. Als Feminist und selbsternannter Moralprediger schwadroniert er selbstgefällig über Sexismus und Rassismus anderer, indem er gleichzeitig eine Gruppe von Menschen mit einer Aneinanderreihung von Sophismen und teilweise unwahren Behauptungen diskreditiert und als „weiße heterosexuelle cis-boys“ aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts und ihrer Hautfarbe pauschalisiert, also das, was Sexismus und Rassismus im Grunde ausmachen. Und dies alles finanziert mit GEZ-Gebühren!

Analysiert man die Videobeiträge dieses Formats mit den oben aufgeführten Merkmalen von Hate Speech, sind diese Elemente durchaus zu finden. Die „Jäger & Sammler“-Youtuberin „Suzie Grime“ produziert sogar, auch mit GEZ-Gebühren finanziert, eine spezielle „Männerhass“-Reihe, also ein ausdrückliches Hate Speech-Format. Warum ARD und ZDF meinen, das Recht zu haben, Hate Speech von anderen zu verurteilen, aber eigenen Hate Speech mit GEZ-Gebühren zu finanzieren, bleibt verborgen. ARD und ZDF verharmlosen diesen „erlaubten“ Hate Speech mit der Argumentation:

Wir gehen Themen auf den Grund und scheuen die Konfrontation nicht. Dabei ecken unsere „Jäger & Sammler“ auch mal an – das gehört dazu.

Dass „Jäger & Sammler“ dabei auch die Grenze des guten Geschmacks überschreiten gehört also offenbar zum Konzept.

Eine Gruppe von Youtubern, die sogenannte „Skeptiker-Community“, hat das Versprechen von ARD und ZDF, die Konfrontation nicht scheuen zu wollen, ernst genommen und greift hin und wieder einen dieser provozierenden „Jäger & Sammler“-Beiträge auf und analysieren diesen eindrucksvoll, wie wir es an oben verlinkten Youtube-Beiträgen schon gezeigt haben. Lucas Schoppe beschreibt, was dies für Folgen hatte:

„Der Blogger und YouTuber Doktorant erlebte, was jemandem geschieht, der einige der von FUNK finanzierten Sendungen offen kritisiert. In mehreren Videos und einem vielfach geteilten Offenen Brief an ARD, ZDF und FUNK konzentriert er sich auf Sendungen der Feministin Suzie Grime, die FUNK in seinem YouTube-Kanal Jäger&Sammler produziert. Besonders ausführlich setzte er sich mit einer Sendung auseinander, in der Grime distanzlos und unkritisch die Position des Familienministeriums zum Gender Pay Gap wiedergibt.

Der Doktorant wirft der Sendung in seinem Brief vor, mit irreführenden Informationen Frauen und Männer gegeneinander auszuspielen,

eine eindimensionale, plakative und populistische Botschaft an ein junges Publikum vermitteln zu wollen, in der Frauen kollektiv als Opfer gesamtgesellschaftlicher Unterdrückung und Marginalisierung dargestellt werden, während das Kollektiv ‚Männer’ als vermeintlicher Nutznießer struktureller Vorteile und gesellschaftlicher Privilegien stilisiert wird.“

Er schließt mit der Bitte,

gründlich zu überdenken, ob die Arbeit von Suzie Grime und dem Youtube-Kanal „Jäger & Sammler“ tatsächlich mit dem Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Einklang steht“.

Er und andere, die seinen Brief unterstützen, erhalten lediglich eine standardisierte, nichtssagende Antwort. Doch dann schlägt der öffentlich-rechtliche Kanal plötzlich zu.

Das Video „Hass-Therapie gegen Hass im Netz“ sammelt heftige, verletzende Beschimpfungen gegen Grime und andere Akteure von Jäger&Sammler, lässt einen Paartherapeuten diagnostizieren, dass es den Hatern lediglich auf eine sehr schräge Weise um Aufmerksamkeit ginge – und schneidet dann einen Ausschnitt aus der Kritik des Doktoranten dazwischen, milde-herablassend kommentiert. „Da hat sich jemand richtig Mühe gegeben.“

Die ausführliche, sachliche Kritik wird in dieser manipulativen Sandwich-Darstellung zwischen mehrere Lagen heftiger Beschimpfungen verpackt und so ebenfalls als Form des Hasses präsentiert. Vom sachlichen Gehalt der Argumentation wird nichts erwähnt, es bleibt nur die persönliche Unterstellung, dass es dem Doktoranten offenbar darum ginge, Aufmerksamkeit zu bekommen.

Schließlich werden aus den Urhebern der Zitate „die drei ausgewählt, denen wir den größten Hass zu versnaken haben“, und vom Jäger&Sammler-Team zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen. Einer dieser drei ist der Doktorant. Womit er eigentlich Hass ausgedrückt habe, erläutern die öffentlich-rechtlichen Hassbekämpfer an keiner Stelle – die Behauptung, dass er ein Hater sei, ist allein Resultat seiner suggestiv-denunzierenden Darstellung im Video. Als Zahler der Rundfunkbeiträge ist der angegriffene Kritiker sogar noch gezwungen, seine eigene Diskreditierung mitzufinanzieren.

Natürlich ist das Gesprächsangebot damit vergiftet – schließlich geht es dabei nicht darum, auf sachliche Kritik einzugehen, sondern darum, diese Kritik zum Hass umzudefinieren und dann nach den Ursachen des Hasses zu fragen. Eine Fake-Therapie statt einer ernsthaften politischen Auseinandersetzung.“

Dieses Verhalten ist schon sehr fragwürdig. Erst versprechen ARD und ZDF die Konfrontation mit ihrem Format „Jäger & Sammler“ angeblich nicht scheuen zu wollen, aber wenn fähige Videoblogger dieses Angebot zu konfrontativer Auseinandersetzung annehmen, werden sie als „Hater“ verunglimpft. Ist diese „Offenheit“ zur Konfrontation tatsächlich nur ein Trick, um Kritiker aus der Deckung locken zu wollen? Das Ganze muss man immer auch vor dem Hintergrund des neuen Anti-Hate Speech-Gesetzes sehen, bei dem Verstöße gegen Hate Speech rigoros bestraft werden. Lucas Schoppe weiter:

Obwohl der Doktorant mit den beiden anderen Angesprochenen selbst zu diesen krummen Bedingungen zum Gespräch bereit gewesen wäre, scheitert es – aus Gründen, die er selbst in einem weiteren Video erklärt. Die Verantwortlichen von Jäger&Sammler weigern sich nämlich, eine Gesprächssituation zu ermöglichen, in der die Anonymität des Doktoranten und der anderen gewährleistet ist. Das wäre im Netz ohne Weiteres üblich und möglich, etwa in der vorgeschlagenen Form eines Hangouts.

Die Fadenscheinigkeit des Ablehnungsgrundes ist offensichtlich. Es ging offensichtlich nur um die Weigerung der Aufgabe der Anonymität, was ein Mailverkehr der Small Talkers mit den Verantwortlichen noch einmal belegt. Dabei ist Anonymität im Netz nichts, was irgendjemand rechtfertigen müsste, sondern schlicht weg rechtlich geboten. Der Landesdatenschutzbeauftragte von NRW klärt dazu auf:

§ 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz schreibt vor: „Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren“. § 18 Abs. 6 Mediendienstestaatsvertrag enthält eine gleich lautende Vorschrift für die Anbieter von Mediendiensten. Kein Provider darf aufzeichnen, wer was wann im Netz getan hat, wenn dies nicht ausnahmsweise für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Und dann dürfen die Daten auch nur für diesen Zweck verwendet werden.

Das sind gesetzliche Vorgaben, die ARD und ZDF sicher bekannt sein dürften.

Sag´s mir ins Gesicht

Doch damit nicht genug. Das, was bei vielen Menschen aus Gewohnheit immer noch als das Flaggschiff an Seriosität bei der ARD gesehen werden dürfte, die Tagesschau, veranstaltete ein Event „Sag´s mir in Gesicht“, mit dem die Macher vorgaben, mit den Verfassern von „Hasskommentaren“ ins Gespräch kommen zu wollen. Aber schon die Worte, mit denen die Tagesschau dieses Aktion ankündigte, zeigt deutlich, dass ein Gespräch auf Augenhöhe gar nicht Ziel dieser Veranstaltung war:

Wir fordern Verfasser von Hasskommentaren dazu auf, sich uns von Angesicht zu Angesicht zu stellen.

Die tagesschau wählt dabei sicher nicht unbewusst das Scheinargument der argumentativen Brunnenvergiftung indem Sie jeden Teilnehmer pauschal als Hasskommentator und gleichzeitig jeden Nichtteilnehmer als Feigling, der sich nicht zu einem Austausch von Angesicht zu Angesicht zu diskutieren getraut, diskreditiert. Auch hier wird wieder versucht, das Anonymitätsgebot zu umgehen. Damit machen die tagesschau von vorneherein klar, dass es weniger um eine Diskussion oder gar einen Diskurs mit dem Austausch von sachlichen Argumenten gehen soll, sondern um ein Tribunal, bei dem von vorneherein die Anrufer, ohne ihre Argumente überhaupt zu kennen, pauschal moralisch abgewertet und vorverurteilt werden. Ging es auch hier nur um die Dingfestmachung von „Hatern“?

Fazit

Das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit, die mit dem Begriff „Ausgewogenheit“ untrennbar zusammenhängen, können wir bei der „Sag´s mir ins Gesicht“-Aktion ebenso wie beim unausgewogenen von mit Hate Speech-Merkmalen durchtränktem Format der „Jäger & Sammler“ nicht erkennen.

Öffentlich-rechtliche Medien sollen die freie Meinungsbildung gewährleisten und sind deshalb zur Ausgewogenheit verpflichtet. Ausgewogenheit liegt aber im vorliegenden Fall sowohl qualitativ als auch quantitativ nicht vor. Sie liegt quantitativ nicht vor, weil Sie zwar Feministen, nicht aber Feminismuskritiker in ihrem Format eine Möglichkeit bieten, ihre Argumente darzustellen. Sie liegt qualitativ nicht vor, weil sie Hate Speech nicht generell verbieten, sondern im Gegenteil, Feministen Hate Speech und Formulierungen, die die Basis von Sexismus bilden, als Stilmittel ausdrücklich zulassen bzw. zumindest dulden.

Durch die unterschiedlichen Maßstäbe, die hier bei Hate Speech angelegt werden, lässt darauf schließen, dass Hate Speech nur ein vorgeschobenes Argument ist. In Wirklichkeit geht es vielleicht nicht gegen Hate Speech sondern um unbequeme Meinungen der Menschen, auf die diese Anti-Hate Speech-Aktionen abzielen. 

Ausblick

Die Einflussnahme der Politik in die Social Media wird zunehmen.

Im Entwurf ihres Wahlprogramms zur Bundestagswahl wollen die Sozialdemokraten Google und Facebook verpflichten, Inhalte von ARD und ZDF zu veröffentlichen. Eine Zwangsquote Rosamunde Pilcher und Musikantenstadl auf der eigenen Timeline? Claus Klebers „heute-journal“ als Pflichtmitteilung bei jeder Google-Suche? Die Zwangsinformation für alle Nachrichtenmuffel? Wenn immer weniger die Öffentlich-Rechtlichen regulär im TV schauen, müssen die Inhalte halt zu den Zwangsbeitragszahlern gebracht werden. Immerhin müssen ja alle dafür bezahlen, also sollen sie es auch alle sehen müssen. Wer nicht hören will, muss fühlen. So weit weg sind daher die Sozialdemokraten nicht vom Leitkulturgedanken der Union. Sie verstehen nur etwas anderes darunter.

Und nachdem Heiko Maas schon die Antonio-Amadeu-Stiftung auserkoren hat, nach eigenem Gutdünken als „Richterin“ über Hate Speech und Nicht Hate Speech zu entscheiden, wobei, wie wir gesehen haben, die Grenze dazwischen eher zwischen gewünschten und unerwünschten Meinungen anstatt an konkreten Hate Speech-Kriterien gezogen wird, ist das Anti Hate Speech-Gesetz kurz vor der Vollendung. Es wird vermutlich noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet. Ein weiteres Vermächtnis des SPD-Justizministers Heiko Maas. Dass die UN hier erhebliche Bedenken bezüglich der Einschränkung von Meinungsfreiheit sieht, wird die große Koalition nicht davon abhalten. Wer könnte es auch?

Der UN-Berichterstatter David Kaye kritisiert in seiner Erklärung vom 1. Juni 2017 das geplante Anti-Hate Speech-Gesetz. Laut UN-Zivilpakt (ICCPR), dem internationalem Pakt über bürgerliche und politische Rechte darf jeder Bürger seine Meinung frei äußern und sich Informationen und Ideen jeder Art beschaffen. Einschränkungen dieser müssen juristisch eindeutig formuliert und verhältnismäßig sein.

Die Hauptkritik wendet sich zum einen gegen den sehr schwammigen Begriff der Hate Speech, wie oben schon dargelegt. Dadurch sind die Kriterien für die Löschung von Inhalten unklar. Zum anderen könne die extrem kurze Frist und die sehr hohen Strafen, die dem Betreiber der sozialen Netzwerke bei Nichtlöschung drohen, dazu führen, dass ein Netzwerkbetreiber im Zweifelsfalle eher löscht als das Risiko der Strafe auf sich zu nehmen.

Die Entscheidung über zulässige Meinung wird damit in erster Instanz einem privaten Unternehmen, nämlich dem Netzwerksbetreiber überlassen. Löscht diese eine Äußerung wird faktisch eine Beweisumkehr geschaffen. Der Autor muss dann belegen, dass seine Äußerung zulässig ist und in einem aufwändigen Rechtsverfahren sein Recht durchsetzen.

Das ist eine erhebliche Einschränkung des Rechtes auf legitime Meinungsäußerung.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Gunther Herzlich

    Antworten

  2. By cubitus

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.