Postkartenaktion zu Karneval: Gute Partnerwahl ist das A und O

von Manndat

Bald ist wieder Fastnacht, und dabei ist wie immer jede Menge Spaß, Alkohol und Freizügigkeit mit im Spiel. Doch schnell wird aus Spaß Ernst. Einerseits in Bezug auf Geschlechtskrankheiten wie Tripper und Syphilis, die in den letzten Jahren wieder stärker aufgetreten sind – und nicht zuletzt in Bezug auf AIDS, eine Krankheit, die das Leben der Betroffenen gravierend verändert.

Andererseits wird das eigene Leben auch grundlegend verändert, wenn man ein Kind mit jemandem zeugt, den man nicht oder nicht richtig kennt. Dieser schwerwiegenden Konsequenzen müssen sich gerade junge Männer in närrischer Zeit bewusst werden.

Kinder sind mit Geld nicht aufzuwiegen. Wenn man sie aufwachsen sieht, an ihrer Entwicklung teilnimmt und kindliche Dankbarkeit erfährt, spielen finanzielle Dinge nur eine untergeordnete Rolle. Anders ist das jedoch, wenn Vätern der Kontakt zu den eigenen Kindern vorenthalten bleibt und sich ihre Vaterschaft ausschließlich auf monatliche Zahlungen beschränkt. Das ist bei Kindern, die aus einer Kurzzeitaffäre entstehen, noch weit häufiger der Fall als bei Kindern, die in einer langjährigen Beziehung gezeugt werden. Auch da sind die Konsequenzen häufig dramatisch: Es fehlt diesen jungen Männern der finanzielle Spielraum, um in einer weiteren, auf Dauer angelegten Partnerschaft Vaterfreuden zu erleben.

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Das ist schon schlimm genug, aber nur die Hälfte der Wahrheit, denn mit einer Vaterschaft und den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen verliert man auch an Entscheidungsfreiheit. Väter erhalten den Status der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB). In der Praxis heißt das, dass man gerichtlich zu einem Wechsel von Arbeitsort, Beruf/Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitstätigkeit gezwungen werden kann – natürlich in „zumutbaren Grenzen“, wie es so schön heißt, die aber bei unterhaltspflichtigen Vätern in der Regel sehr, sehr weit gesteckt sind. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen sie alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und sogar berufsfremde Tätigkeiten unterhalb der gewohnten Lebensstellung aufnehmen (BGH, FamRZ 1994, 372). Unterbleibt das, können und werden vom Gericht für die Unterhaltsberechnung fiktive Einkünfte zugrunde gelegt – Einkünfte, von denen das Gericht glaubt, dass sie der Unterhaltsverpflichtete erzielen könnte(!). Die Konsequenzen dieser Regelung kann sich jeder ausmalen.

Weiterhin führt diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei manchen Vätern, insbesondere solchen mit geringem Einkommen, dazu, dass sie zur Aufnahme einer Zusatztätigkeit verpflichtet werden – bis zu insgesamt 48 Wochenstunden und selbst dann, wenn die Männer bereits in Schichten arbeiten (OLG Köln, Urteil v. 26.09.2006; NJW 6/2007; OLG Naumburg, 3 WF 121/09).

Damit ist klar: Ein Wechsel der Arbeit ist nur unkritisch, wenn man mehr verdient. Eine zusätzliche Ausbildung, die Verringerung der Arbeitszeit oder gar den Gedanken der Selbstverwirklichung, wie er bei nicht wenigen Frauen ansteht, können diese Väter für zwei Jahrzehnte und länger begraben – ohne auf eine „Entschädigung“ durch die eingangs erwähnten Vaterfreuden hoffen zu dürfen.

Inflation: Doppelt zu Kasse gebeten

Erwähnenswert ist an dieser Stelle auch, dass Väter durch die Inflation doppelt zur Kasse gebeten werden. Zwar richtet sich die Höhe der Unterhaltsbeträge nicht mehr nach der Inflation direkt. Indirekt jedoch schon: Nämlich durch die in größeren zeitlichen Abständen erfolgende Anhebung des Existenzminimums.  So führt die Inflation einerseits zur Erhöhung der Unterhaltsbeträge in den einzelnen Nettolohngruppen. Andererseits erhalten die Beschäftigten im Durchschnitt einen Inflationsausgleich auf ihren Lohn. Dadurch steigt der nominelle Nettolohn, was zusätzlich zu den gesteigerten Unterhaltsbeträgen in den einzelnen Gruppen auch noch dazu führt, dass die Väter – ohne einen Kaufkraftgewinn – in eine höhere Unterhaltsgruppe kommen.

Was so abstrakt und sperrig klingt, hat gravierende Auswirkungen in der Realität: Man ist nicht mehr Herr seines Lebens und seiner Entscheidungen, sondern wird fremdbestimmt.

Insofern ist das verwendete Kartenmotiv kein Plädoyer gegen Kinder oder gar eine „Materialisierung“ von Kindern, sondern ein dringender Aufruf gerade an junge Männer für eine sorgfältige Wahl der Partnerin, mit der sie Kinder in die Welt setzen.

Schlussbemerkung

Wir möchten an dieser Stelle unserem Sympathisanten Herrn N. danken, der die ursprüngliche Vorlage in eine druckfähige Postkartenversion überführen hat.

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