EU-Männerbericht – Teil 1 Männerzwangsdienste

von Manndat

Geschlechterpolitik muss, wenn sie ihrem Namen gerecht werden will, auch die Benachteiligungen von Jungen, Vätern und Männern beseitigen. Um die EU und deren Mitgliedsländer bei ihrer Geschlechterpolitik dabei zu unterstützen, werden wir die Frauenberichte der EU um einen Männerbericht ergänzen, der insbesondere die deutschsprachigen Länder Schweiz, Österreich und Deutschland beleuchtet. Der Bericht besteht aus mehreren Teilen. Im ersten Teil geht es um Männerzwangsdienste.

„Wehrpflicht für Frauen wäre Gleichberechtigung“

Zitat Corina Gantenbein, Präsidentin der Offiziersgesellschaft Obwalden, Quelle: https://www.srf.ch/news/schweiz/militaer-karriere-als-frau-offizierin-wehrpflicht-fuer-frauen-waere-gleichberechtigung; Abruf 4.6.2021

Wer heute an Zwangsarbeit denkt, denkt an vergangene Zeiten oder Länder, in der Menschen in Unterdrückung leben. Dabei gibt es auch noch in Europa Zwangsarbeit. Aber sie ist so selbstverständlich, dass man sie gar nicht mehr als solche wahrnimmt.

„Wehr- oder Ersatzdienstpflicht ist definitionsgemäß Zwangsarbeit, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist. Sie gilt aber als Ausnahmetatbestand, ist aber unter Menschenrechtlern umstritten.“ (Quelle: Klaus Podirsky: „Der Eisberg des Gender Gap“, BoD, Norderstedt, 2021, S. 252)

Gleichberechtigung als Einbahnstraße

Anfang dieses Jahrtausends gab es in Deutschland zwei Urteile des EuGHs zur reinen Männerwehrpflicht und ein Privilegierungsgesetz, die die vier wesentlichen Charakterzüge heutiger Geschlechterpolitik aufzeigen.

1996 hatte die Bundeswehr die Bewerbung der Elektronikerin Tanja Kreil für den Instandsetzungsdienst der Bundeswehr abgelehnt, weil in Deutschland der Dienst an der Waffe für Frauen laut Grundgesetz verboten war. Tanja Kreil klagte dagegen. Im Jahr 2000 hat das EuGH der Klage stattgegeben und entschied, dass Frauen nicht vom Zugang zu militärischen Verwendungen in der Bundeswehr ausgeschlossen werden können, weil dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.

Kurz danach klagte der 20-jährige Jura-Student Alexander Dory aus Konstanz gegen seine Einberufung zur Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht. Der Grundwehrdienst schade seiner Karriere und verstoße damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Der EuGH lehnte die Klage ab. Es sei Sache der EU-Staaten, wie sie ihr Militär organisieren. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht für Männer, die der Sicherheit eines Landes dienen solle, habe Vorrang vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Deshalb sei militärischer Zwangsdienst ausschließlich anhängig vom (männlichen) Geschlecht rechtens.

Diese Argumentation ist natürlich sehr zweifelhaft, denn die Sicherheit eines Landes und Gleichberechtigung stehen nicht im Gegensatz. Man kann Wehrpflicht für alle oder ausschließlich freiwilligen Wehrdienst für alle einführen. Das archaische Männerrollenbild des Kriegers scheint aber sowohl in der Exekutive wie in der Legislative und auch in der Judikative noch in den Köpfen fest verankert.

Der Gerichtshof betonte aber nochmals, dass nicht jede Maßnahme, die der Sicherheit eines Staates dient, vom Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechtes ausgeschlossen ist. Die EU-Sozialvorschriften, somit auch der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, gelte auch für die Bundeswehr, also wie oben dargelegt, wenn es darum geht, Frauen gleiche Chancen einzuräumen.

(Vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/eu-gericht-bestaetigt-deutsche-wehrpflicht-klage-gegen-ungleichbehandlung-von-mann-und-frau-abgewiesen/397228.html, Abruf 5.5.2021)

Die Urteilsbegründung zeigt auch das Dilemma, an dem die Umsetzung von Menschenrechten krankt. Menschenrechte werden von den Verantwortlichen nur als Luxus gesehen, den man sich leistet, wenn der Staat dadurch auf nichts verzichten muss. Hier würde der Staat durch die Beseitigung des Rollenbildes von Männern als Krieger die Verfügbarkeit von Männerleben als Waffe und damit als billiges „Kriegsgerät“ verlieren.

Doppeldiskriminierung von Männern

Bei der einfachen Diskriminierung von Männern sollte es aber nicht bleiben. Durch die Zwangsverpflichtung von Männern blieb der Anteil der Frauen in der Bundeswehr sehr gering. Am 1.5.2005 wurde deswegen das Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz) in Kraft gesetzt, nach dem Frauen bei Unterrepräsentation aus Gründen der Gleichberechtigung beim beruflichen Aufstieg zu bevorzugen sind. Es sind dabei auch feste Frauenquoten festgesetzt, die in Führungspositionen erreicht werden müssen. Diese Quoten liegen weit über dem Frauenanteil in der Bundeswehr.

Das bedeutet, Männer wurden zum Wehrdienst zwangsverpflichtet und diese Benachteiligung wurde noch zur Frauenbenachteiligung umfirmiert, um gesetzliche Frauenprivilegien einzuführen.

Wehrpflicht ist repräsentativ für Geschlechterpolitik

Die Urteile und die Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Privilegierung von Frauen in der Bundeswehr sind charakteristisch für die aktuelle Geschlechterpolitik:

  1. Gleichberechtigung ist auch trotz Einführung eines Gender Mainstreaming eine Einbahnstraße nur für Frauen geblieben.
  2. Gleichberechtigung ist ein Luxusprivileg für Frauen. Der Nutzen, den Staat und Gesellschaft aus archaischen Rollenbildern von Männern zieht, nämlich die jederzeitige Verfügbarkeit von Männern (hier als Kriegsmaterial) hat Vorrang vor Gleichberechtigung und damit auch den Grundrechten von Männern.
  3. Dort, wo Männer Benachteiligungen haben (hier Männerzwangsdienste), werden sie von Politik und Medien in Frauenbenachteiligung (hier Frauenunterrepräsentanz, weil ja nur Männer zwangsverpflichtet werden) umdefiniert und zum „Ausgleich“ Frauenprivilegien eingeführt.
  4. Durch festgelegte Frauenquoten, die über dem tatsächlichen Frauenanteil liegen, wird die Benachteiligung von Männern bei Beförderungen gesetzlich verankert. In männerunterbesetzten Bereichen, wie z. B. in Erziehung und Bildung, lässt die Politik Gleichstellungspolitik ausfallen.
Männerzwangsdienste in den deutschsprachigen Ländern

Zwar wurde in Deutschland die Wehrpflicht 2010 ausgesetzt. Aber es ist keine wirkliche Gleichberechtigung, denn sie wurde nur ausgesetzt und nicht abgeschafft. Sie ist im Grundgesetz Art. 12a immer noch festgeschrieben, und zwar nicht als allgemeine Wehrpflicht, sondern als sexistische, archaisch rollenbildzementierende, reine Männerwehrpflicht.

In der Schweiz und in Österreich existiert aktuell noch die reine Männerwehrpflicht.

Der verschwiegene Gender Pay Gap

„Wenn in Österreich junge Männer ihre Wehrpflicht ableisten, bekommen sie als Entgeld, Zitat: ‚monatlich 321,22 Euro. Während eines Einsatzes erhöht sich dein Monatsgeld auf 492,67 Euro.‘ Wenn Frauen freiwillig zum Militär gehen, steigen sie in ihre militärische Grundausbildung mit einm Gehalt von 1.116,34 ein.“ (Quelle: Klaus Podirsky: „Der Eisberg des Gender Gap“, BoD, Norderstedt, 2021, S. 252f.) Ein enormer Gender Pay Gap zuungunsten von Männern, den die Genderpolitik verschweigt.

Männerzwangsdienste – ein Lackmustest für Gleichberechtigung

Ist es authentisch, wenn man Kriegsspielzeug für Jungen ablehnt, ihnen aber, wenn sie erwachsen geworden sind, ein echtes Gewehr in die Hand drückt und ihnen sagt, dass es nun ihre ureigenste Männerpflicht ist, auf Wunsch des Staates Menschen zu töten?

Wer von Gleichberechtigung oder gar von Gleichstellung der Geschlechter redet, aber an einer reinen Männerwehrpflicht festhält, ist unglaubwürdig. Nichts ist archaischer als das Männerrollenbild des Kriegers. Die Bereitschaft einer Regierung, eine reine Männerwehrpflicht zu beseitigen – entweder durch Abschaffen der Wehrpflicht insgesamt oder einführen einer allgemeinen Wehrpflicht für beide Geschlechter –, ist deshalb ein untrüglicher Lackmustest für die Authentizität der Regierung, Rollenbilder abbauen zu wollen.

Zwangsdienste in Europa

Tabelle Wehrpflicht (April 2021)

In 13 Ländern besteht noch die reine Männerwehrpflicht, in drei davon bei Bedarf bzw. im Kriegsfall, in 10 sogar noch in Friedenzeiten.

In 4 Ländern existiert Wehrpflicht für Frauen und Männer, in einem davon lediglich bei Bedarf.

In 9 Ländern existiert keine Wehrpflicht mehr.

Im Einzelnen

Soweit nicht anders angegeben basieren die Daten auf Wikipedia „Wehrpflicht“ Stand 5.4.2021.

Männerwehrpflicht noch voll aktiv

Österreich

In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für Männer.

Schweiz

In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäß Art. 59 Bundesverfassung die allgemeine Dienstpflicht; Frauen dürfen.

Dänemark

Jeder männliche dänische Staatsbürger ist nach § 81 des dänischen Grundgesetzes wehrpflichtig. Der Wehrdienst dauert in der Regel vier Monate. Es werden nur ca. 6.000 Personen (20 % der Wehrpflichtigen) eines Jahrgangs für die Armee benötigt. In den letzten Jahren haben sich dafür ausreichend Freiwillige gemeldet. Sonst würden zusätzliche Dienstpflichtige per Los bestimmt.

Finnland

In Finnland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Der Wehr- oder Zivildienst ist von Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren abzuleisten. Nach dem Wehrdienst befinden sich Männer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in der Reserve. Der Wehrdienst dauert 165, 255 oder 347 Tage, Zivildienst dauert 347 Tage. Männern, die sowohl die Ableistung des Wehrdienstes als auch des Zivildienstes verweigern (sogenannte Totalverweigerer), drohen Haftstrafen von bis zu 181 Tagen. Seit 1995 dürfen auch Frauen freiwillig Wehrdienst leisten, müssen aber nicht.

Griechenland

In Griechenland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die Wehrdienstdauer für Wehrpflichtige betrug im Februar 2021 noch neun Monate, wurde aber im Mai 2021 als Reaktion auf die zunehmende Konfliktlage mit der Türkei auf 12 Monate angehoben. Für Frauen gilt keine Wehrpflicht, sie können jedoch ohne Einschränkungen dem Militär beitreten.

Russland

Ab 1. Januar 2008 wurde die Dienstzeit für Wehrpflichtige in Russland auf 12 Monate reduziert. Zuvor hatte sie 24 Monate betragen. Seit 2004 existiert ein Zivildienstgesetz, wonach der Ersatzdienst allerdings mit 21 Monaten fast doppelt so lang ist wie der Militärdienst, grundsätzlich heimatfern und auch als unbewaffneter Dienst in den Streitkräften abgeleistet werden kann.

Ukraine

Der Wehrdienst ist in der Ukraine gesetzlich geregelt und setzt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein. Der Wehrdienst (gesetzliche Pflicht) dauert insgesamt neun Monate.

Zypern

In Zypern besteht Wehrpflicht für Männer. Die Dauer des Wehrdienstes in der Nationalgarde betrug früher 26 Monate. In der Armee der international nicht anerkannten Republik Nordzypern beträgt die Dauer des Wehrdienstes 24 Monate.

Litauen

In Litauen besteht eine reine Männerwehrpflicht.(https://cafebabel.com/de/article/wieder-wehrpflicht-in-litauen-zum-heulen-5ae00a17f723b35a145e5ded/)

Türkei

Wehrpflicht nur für Männer; ab 2021 Freikaufsmöglichkeit.

Männerwehrpflicht bei Bedarf/im Kriegsfall

Deutschland

Wehrpflicht nur für Männer; derzeit ausgesetzt, Frauen dürfen (Art. 12a GG der Bundesrepublik Deutschland).

Rumänien

Seit 2007 besteht in der rumänischen Armee keine Wehrpflicht in Friedenszeiten mehr. Rumänische Männer müssen sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres dennoch melden, da im Falle von Krieg oder Belagerung die Wehrpflicht im Alter von 20 bis 35 wieder eingeführt werden kann.

Polen

Volljährige Männer müssen bei der Militärkommission (Komisja wojskowa) erscheinen und sich registrieren lassen, damit diese im Falle eines Krieges einberufen werden können.

Wehrpflicht für alle bei Bedarf

Niederlande

In den Niederlanden wurde die Wehrpflicht zum 1. Mai 1997 ausgesetzt. Sie wurde nicht offiziell abgeschafft. Männer und Frauen können bei Bedarf wieder eingezogen werden. (https://adelswelt.de/aktuell/prinzessin-amalia-erhaelt-besondere-post/)

Wehrpflicht/Dienstpflicht für Männer und Frauen

Norwegen

In Norwegen besteht Wehrpflicht für Männer und Frauen ab 19 Jahren, die Dienstzeit beträgt zurzeit zwölf Monate. Jährlich werden etwa 10.000 Wehrpflichtige einberufen.

Schweden

Seit 2017 gibt es in Schweden eine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Die Wehrpflicht umfasst aber nur ca. 4 % eines Geburtenjahrgangs.

Frankreich

Im Jahr 2019 wurde der Service national universel (SNU) bzw. der Allgemeine Nationaldienst eingeführt, der ab 2021 als einmonatiger Pflichtdienst für alle Staatsbürger zu leisten sein wird. Der SNU kann zum Teil auch beim Militär abgeleistet werden. (siehe auch https://www.deutschlandfunk.de/dienstpflicht-in-frankreich-jugendliche-und-die-werte-der.795.de.html?dram:article_id=424832)

Wehrpflicht abgeschafft

Italien

In Italien existiert ein freiwilliger einjähriger Wehrdienst. Dieser ist Voraussetzung für Weiterverpflichtungen bei der Armee und für Bewerbungen bei Polizei, Carabinieri und anderen Sicherheitsbehörden. Das „Nationale Amt für den Zivildienst“ bietet daneben einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an.

Belgien

Der Wehrdienst wurde in Belgien im Jahr 1995 abgeschafft.

Bosnien und Herzegowina

Mit der Einführung einer einheitlichen Armee in Bosnien und Herzegowina wurde die allgemeine Wehrpflicht am 1. Januar 2006 aufgehoben.

Kosovo

Im Kosovo besteht keine Wehrpflicht.

Kroatien

Ab dem 1. Januar 2008 werden nur noch nur noch Freiwillige zur kroatischen Armee einberufen.

Luxemburg

Im Jahre 1967 wurde die Wehrpflicht abgeschafft und die großherzogliche Armee in eine Berufsarmee umgewandelt.

Slowakei

In der Slowakei wurde die allgemeine Wehrpflicht im Jahr 2005 abgeschafft.

Spanien

In Spanien wurde die Wehrpflicht 2001 abgeschafft.

Vereinigtes Königreich

Die Wehrpflicht wurde 1949 zum National Service umgeformt, der 1961 abgeschafft wurde.

zum Bericht Teil 2: Arbeitslosigkeit

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