Täterinnen Teil 4: Der Realitätscheck – Wie Gesetze und Hilfssysteme Kinder und Männer im Stich lassen
Täterinnen Teil 4: Der Realitätscheck – Wie Gesetze und Hilfssysteme Kinder und Männer im Stich lassen
Die systematische Verharmlosung weiblicher Gewalt ist kein rein mediales oder sprachliches Problem mehr. Sie hat längst die Realität unserer Institutionen, Behörden und Gesetzbücher erreicht. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz als Mann Opfer von partnerschaftlichem Terror wird oder als Kind unter einer gewalttätigen Mutter leidet, stößt auf ein staatliches Hilfesystem, das auf dem linken Auge praktisch blind ist. Ein Realitätscheck über die institutionelle Ausgrenzung und die verheerende Schieflage in unserem Rechtssystem.
Wenn Ideologie die Gesetzgebung diktiert, bleibt die Gerechtigkeit auf der Strecke. In den letzten Jahren wurden politische Leitlinien und Infrastrukturen im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) so einseitig auf das Dogma „Mann = Täter, Frau = Opfer“ zugeschnitten, dass schutzbedürftige Menschen rein aufgrund ihres biologischen Geschlechts im Stich gelassen werden.
Das eklatante Gefälle bei den Schutzräumen
Die offensichtlichste Bankrotterklärung des staatlichen Schutzauftrages zeigt sich beim Blick auf die Zufluchtsstätten. In Deutschland existieren derzeit über 7.700 Plätze in Frauenhäusern. [Statista]
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ein Mann nachts vor den brutalen physischen Angriffen oder dem massiven psychischen Terror seiner Partnerin fliehen muss – und womöglich noch die gemeinsamen Kinder schützen will –, steht er vor verschlossenen Türen. Frauenhäuser dürfen ihn aus Satzungsgründen nicht aufnehmen, und die wenigen Männerplätze sind chronisch überlastet und unterfinanziert. Männliche Opfer werden vom Staat schlicht in der Gewaltstruktur zurückgelassen.
Die juristische Zementierung: Das Gewalthilfegesetz (GewHG)
Dass diese Schieflage kein Versehen, sondern politischer Wille ist, zeigt die jüngste Gesetzgebung. Mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes (GewHG) wurde in Deutschland ein historischer Meilenstein gefeiert: Erstmals wurde ein bundesweiter, einklagbarer Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt verankert.
Doch der Blick in den Gesetzestext offenbart die institutionelle Diskriminierung: Dieser Rechtsanspruch wurde explizit nur für Frauen und deren Kinder formuliert. Männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt tauchen als eigenständig schutzberechtigte Gruppe im Kern dieses Gesetzes nicht auf. Ein betroffener Vater hat somit weiterhin keinen vergleichbaren, rechtlichen Anspruch auf staatliche Soforthilfe. Das Gesetz orientiert sich nicht am erlebten Unrecht oder der Verletzlichkeit des Opfers, sondern einzig und allein an den Chromosomen.
Das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG): Das Ende der Symmetrie
Auch im Bereich der Gleichstellungsgesetze auf Länderebene lässt sich eine systematische Zurückdrängung von Männerbelangen beobachten. Bestes Beispiel ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) [NGG]. In seiner novellierten Fassung wurde die ehemals geschlechtsoffene Symmetrie komplett gestrichen.
Fassten ältere Versionen des Gesetzes noch den logischen Entschluss, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu fördern (was Männern in typischen Care-Berufen wie Kitas, Grundschulen oder der Pflege zugutegekommen wäre), wurde diese „Männerförderung“ nun juristisch abgeschafft. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bleibt per Gesetz fast ausnahmslos Frauen vorbehalten, was dazu führt, dass spezifische Benachteiligungen von Jungen im Bildungssystem oder der mangelnde Schutz von Vätern im Familienrecht in den Ministerien überhaupt keine administrative Stimme mehr besitzen.
Der blinde Fleck im Kinderschutz
Diese einseitige Brille der Behörden hat im Bereich des Kinderschutzes oft tödliche Konsequenzen. Da Mütter in den Köpfen vieler Mitarbeiter von Jugendämtern und Familiengerichten als die naturgegebene, primäre Schutzinstanz abgespeichert sind, werden Warnsignale für mütterliche Gewalt (wie emotionale Misshandlung, schwere Vernachlässigung oder das psychische Krankheitsbild des Münchhausen-Stellvertretersyndroms) extrem spät erkannt.
Wird ein Familienkonflikt gemeldet, fokussieren sich Behörden oft reflexhaft auf den Vater als potenziellen Aggressor. Die systematische, psychische Zerstörung eines Kindes durch die Mutter – etwa durch die gezielte, bösartige Entfremdung vom Vater (Parental Alienation) – wird von Jugendämtern erschreckend oft als bloßer „Paarkonflikt“ verharmlost, anstatt es als das zu benennen, was es ist: schwerer psychischer Kindesmissbrauch.
Fazit: Die Vertiefung der Geschlechtergräben
Diese institutionelle Ungerechtigkeit bleibt nicht ohne Folgen für den gesellschaftlichen Frieden. Wenn junge Männer in einem System aufwachsen, das sie in den Medien pauschal als Täter brandmarkt, ihnen aber im Falle eigener Betroffenheit jede rechtliche und infrastrukturelle Hilfe verweigert, zerstört das den Glauben an die Fairness des Rechtsstaats.
Anstatt Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches, menschliches Problem zu bekämpfen, treibt diese einseitige Politik Keile zwischen die Geschlechter, erzeugt berechtigte Frustration und vertieft die gesellschaftlichen Gräben nachhaltig.
Im nächsten Teil unserer Reihe „Die Bremsklötze von oben – Welche Rolle EU und UN spielen“ blicken wir über die Landesgrenzen hinaus. Wir analysieren, wie internationale Verträge wie die Istanbul-Konvention und europäische Richtlinien den nationalen Gewaltschutz in dieser ideologischen Sackgasse gefangen halten.
Quellen
Deutscher Bundestag (2025): Gesetz zur zivilrechtlichen und finanziellen Absicherung des Schutzes gegen partnerschaftliche und häusliche Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG). Berlin.
[NGG] Niedersächsischer Landtag (2024): Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) und anderer Gesetze. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt.
Bundeskriminalamt (BKA) (2026): Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024. Wiesbaden: Bundeskriminalamt [BKA].
Döge, Jens (2019): Frauen als Täterinnen bei Gewalt in der Familie. Kölner Schriften zur Kriminologie.
BFKM: Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) (2025): Männerschutzeinrichtungen in Deutschland – Nutzungsstatistik 2024, Dresden.
statista: – https://de.statista.com/infografik/33562/ausgewaehlte-ergebnisse-der-bundesweiten-frauenhaus-statistik/, 2024, Abruf 29.7.2026.
Quelle Beitragsbild: KI-generiert mit Google KI
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