Täterinnen Teil 6: Der Ausweg – Das skandinavische Modell und die paritätische Zukunft
Täterinnen Teil 6: Der Ausweg – Das skandinavische Modell und die paritätische Zukunft
Wir haben in dieser Reihe die nackten Zahlen analysiert, mediale Zerrbilder seziert und die institutionelle sowie internationale Schieflage im Gewaltschutz offengelegt. Die Bilanz ist ernüchternd: Das aktuelle System im DACH-Raum lässt zehntausende Opfer im Stich – rein aufgrund ihres Geschlechts. Doch Resignation ist keine Option. Dass ein unvoreingenommener, gerechter und rein opferorientierter Gewaltschutz in der Praxis funktioniert, beweisen unsere skandinavischen Nachbarn. Wie der Ausweg aus der ideologischen Sackgasse aussieht und welche Reformen jetzt zwingend notwendig sind.
Wer den Gewaltschutz reformieren will, muss das Rad nicht neu erfinden. Ein Blick nach Nordeuropa zeigt, wie ein moderner Wohlfahrtsstaat die universellen Menschenrechte über Geschlechterdogmen stellt.
Zwar sind Schweden und Norwegen Vorreiter feministischer Theorien. Dennoch gehen sie mit der Frage zu weiblichen Gewalttätern und männlichen Opfern heute deutlich differenzierter, datenbasierter und geschlechtsneutraler um als die EU, die UN oder z. B. Deutschland. Nach wie vor gehen Schweden und Norwegen von struktureller Gewalt gegen Frauen aus, praktizieren aber zunehmend eine geschlechtsunabhängige Rechtspraxis und Forschung. Sie haben erkannt, dass eine Doppelmoral bei Gewaltopfertum und Gewalttäterschaft nicht nachhaltig sein kann.
Statistische Erfassung (die Aufdeckung des Dunkelfelds)
Im Gegensatz zu Ländern wie die DACH-Staaten (Deutschland, Österreich und Schweiz), die weibliche Täterschaft weitgehend ignorieren, erheben die skandinavischen Behörden detaillierte Daten, die auch Männer als Opfer sichtbar machen:
Schweden: Der schwedische Kriminalpräventionsrat [Brå] stellte in umfassenden Dunkelfeldstudien fest, dass rund 11,7 % der Männer und 15,2 % der Frauen im Laufe eines Jahres psychische oder physische Gewalt in einer Partnerschaft erleben. Bei leichterer physischer Gewalt weisen die Statistiken oft sogar ein fast ausgewogenes Verhältnis auf.
Norwegen: Eine großangelegte Studie des Norwegischen Zentrums für Gewalt- und traumatische Stressstudien [NKVTS] zeigte, dass Männer etwa gleich häufig wie Frauen von kontrollierendem Verhalten durch Partnerinnen betroffen sind. Bei schwerer physischer Gewalt und sexuellen Übergriffen verbleiben Frauen als Opfer jedoch statistisch in der großen Mehrheit.
Gesetzgebung und Justiz: Geschlechtsneutrale Gesetze
Sowohl in Schweden als auch in Norwegen sind die Strafgesetze bezüglich häuslicher Gewalt strikt geschlechtsneutral formuliert:
Der schwedische Straftatbestand des „groben Bruchs des Friedens“ (grov fridskränkning) schützt alle Personen, die in einer engen Beziehung systematisch erniedrigt oder kontrolliert werden.
Wenn die Polizei gerufen wird, gilt das Prinzip, den tatsächlichen Aggressor zu ermitteln, anstatt standardmäßig (wie im Duluth-Modell) den Mann zu beschuldigen. Dennoch berichten Opferverbände in Skandinavien, dass männliche Opfer bei der Polizei teilweise noch immer auf Vorurteile stoßen, da die gesellschaftliche Wahrnehmung weiterhin stark vom Bild des männlichen Täters geprägt ist.
Täterprogramme auch für Frauen
In Skandinavien gibt es ein gut ausgebautes System an Interventionsprogrammen für gewalttätige Personen. Das bekannteste Modell ist ATV (Alternative til Vold – Alternative zur Gewalt), das 1987 in Norwegen gegründet wurde.
ATV arbeitet explizit mit dem therapeutischen Ansatz, dass Gewalt eine bewusste Handlung ist, für die der Täter die Verantwortung übernehmen muss.
Dieses Programm wurde schrittweise für weibliche Täter geöffnet. Frauen, die Gewalt gegen ihre Partner oder Kinder ausüben, erhalten dort spezielle therapeutische Unterstützung, um ihr Aggressionsverhalten zu stoppen.
Ausbau von Hilfsangeboten für Männer
Obwohl die Frauenhausbewegung (Kvinnojourer) in Schweden historisch gewachsen und extrem einflussreich ist, hat der Staat die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, Schutz und Hilfe für alle Opfer von häuslicher Gewalt anzubieten:
In Norwegen und Schweden wurden die Krisenzentrengesetze so angepasst, dass Kommunen auch adäquate Schutzunterkünfte für Männer und deren Kinder bereitstellen müssen.
Spezielle Organisationen wie Reform (ein norwegisches Ressourcenzentrum für Männer) bieten gezielte Beratung und Krisenhilfe für Männer an, die Opfer von weiblicher (oder gleichgeschlechtlicher) Gewalt geworden sind.
Feminismus, weibliche Täter und männliche Gewaltopfer
Schweden und Norwegen halten politisch am Grundsatz fest, dass schwere und tödliche Partnerschaftsgewalt überwiegend von Männern an Frauen verübt wird. Gleichzeitig haben sie sich jedoch von der ideologischen Verengung des Duluth-Modells gelöst. Sie erkennen weibliche Gewalt strukturell an, erforschen sie wissenschaftlich und bieten geschlechtsunabhängige Gesetze sowie spezialisierte Hilfsangebote für männliche Opfer und weibliche Täter an. In den DACH-Staaten derzeit noch völlig undenkbar.
Wie gehen die Länder mit den „einseitigen“ Vorgaben von EU und UN um?
Die Istanbul-Konvention des Europarats und UN-Richtlinien (wie CEDAW) fokussieren weiterhin ideologisch auf Gewalt gegen Frauen. Schweden und Norwegen lösen diesen Konflikt durch eine integrierte, zweigleisige Strategie, zum einen durch die Nutzung von Öffnungsklauseln und zum anderen durch die neue EU-Gewaltschutzrichtlinie von 2024. Im Gegensatz dazu nutzen Staaten wie Deutschland die Einseitigkeit der Istanbul-Konvention gezielt und systematisch um männliche Opfer häuslicher Gewalt aus der Gewalthilfe gesetzlich auszugrenzen, wie im Gewalthilfe-Gesetz geschehen.
Nutzung der rechtlichen Öffnungsklauseln
Die Istanbul-Konvention verbietet den Schutz von Männern nicht. Artikel 2 Absatz 2 der Konvention stellt es den Staaten ausdrücklich frei, das Abkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt (einschließlich Männer und Kinder) anzuwenden. Skandinavische Länder setzen dies konsequent um, indem sie ihre nationalen Gesetze komplett geschlechtsneutral formulieren, während sie die Berichterstattung an die UN/EU parallel geschlechtsspezifisch bedienen.
Die neue EU-Gewaltschutzrichtlinie (2024)
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Auch hier setzten sich wieder die üblichen Männertäter-Frauenopfer-Stereotype durch. Allerdings wurde nach zähem Kampf durchgesetzt, dass Artikel 30 dieser Richtlinie für alle Opfer häuslicher Gewalt gilt.
Die Vorgabe: Mitgliedstaaten müssen bis Juni 2027 Schutzunterkünfte (Shelter) bereitstellen, die den Bedarf aller Opfer – also ausdrücklich auch von Männern und deren Kindern – abdecken.
Inklusion aller Opfer: Schutzunterkünfte dürfen nicht mehr exklusiv nur Frauen vorbehalten sein, sondern müssen offenstehen für alle Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt (unabhängig vom Geschlecht).
Keine Diskriminierung: Unterkünfte und Unterstützung müssen Betroffenen ohne Ansehen ihres Aufenthaltsstatus gewährt werden.
Barrierefreiheit & Spezifischer Bedarf: Die Einrichtungen müssen leicht zugänglich sein, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen und den Schutz von Kindern gewährleisten.
Opferzentrierte Hilfe: Die Unterkünfte sollen sichere und angemessene Lebensbedingungen bieten, die den Opfern bei ihrer physischen und psychischen Erholung helfen.
Fazit: Istanbul-Konvention ist kein Hindernis für einen inklusiven Gewaltschutz
Schweden und Norwegen beweisen, dass internationale Verträge wie die Istanbul-Konvention kein Hindernis für einen inklusiven Gewaltschutz sind. Sie nutzen den rechtlichen Spielraum, um sowohl feministischen Ansprüchen als auch der Realität männlicher Opfer gerecht zu werden. Die neue EU-Richtlinie zwingt nun auch Deutschland dazu, diesen Weg beim Ausbau von Schutzplätzen für Männer verbindlich mitzugehen
Der konkrete Forderungskatalog von MANNdat für den DACH-Raum
Um dieses Niveau an Fairness, Empathie und Effizienz auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu erreichen, muss auf allen politischen Ebenen ein radikaler Paradigmenwechsel stattfinden. Das Fundament hierfür bilden die folgenden vier Kernforderungen:
1. Juristische Gleichbehandlung
Novellierung des Gewalthilfegesetzes (GewHG): Der bundesweite Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss im Gesetzestext dringend von „Frauen“ auf „alle von partnerschaftlicher und häuslicher Gewalt betroffenen Personen“ ausgeweitet werden.
Reform der Gleichstellungsgesetze: Die gesetzliche Verpflichtung aller Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene muss konsequent auf die paritätische Berücksichtigung beider Geschlechter umgestellt werden [NGG]. Das Amt muss von einer reinen Frauenförderinstitution in einen symmetrischen Schutzauftrag transformiert werden [NGG].
Einführung einer EU-„Dual-Gender-Prüfung“: Die Europäische Kommission muss verpflichtet werden, jeden neuen Richtlinienentwurf zum Gewaltschutz einer Vorabprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Schutzansprüche von Männern, Frauen und Kindern gleichermaßen gesichert sind.
2. Infrastruktur und praktische Hilfe
Finanzierung integrierter Krisenzentren: Das starre, getrennte Vereinsmodell muss durch staatlich finanzierte, interdisziplinäre Krisenzentren ersetzt werden. Diese müssen über baulich getrennte, aber qualitativ absolut gleichwertige Trakte für schutzbedürftige Frauen und schutzbedürftige Männer (jeweils mitsamt ihren Kindern) verfügen.
Ausbau von Täterinnenprogrammen: Es müssen flächendeckend staatlich geförderte Therapie- und Interventionsangebote für gewalttätige, übergriffige oder emotional missbräuchliche Frauen geschaffen werden.
3. Behörden, Justiz und Kinderschutz
Einführung objektiver Screening-Tools: Polizei, Jugendämter und Familiengerichte müssen standardisierte Diagnoseraster zur Gefährdungsanalyse nutzen, die das konkrete Verhalten der Beteiligten bewerten – völlig losgelöst von Geschlechterstereotypen.
Auflösung des Begriffsmonopols „Frauen und Kinder“: In amtlichen Berichten und politischen Debatten muss diese sprachliche Kopplung beendet werden. Kinder müssen als eigenständige Opfergruppe ausgewiesen werden, die vor Gewalthandlungen beider Elternteile geschützt werden muss.
4. Wissenschaft und Medien
Erforschung des psychischen Dunkelfelds: Gezielte Vergabe von Forschungsgeldern für geschlechtsübergreifende Studien, die subtile, relationale und psychische Gewaltformen (wie elterliche Entfremdung und Gaslighting) wissenschaftlich valide erfassen.
Individualisierung in der Berichterstattung: Journalistische Standards müssen eingehalten werden, die Straftaten präzise als Taten von Individuen benennen, anstatt sie durch pauschalisierende Narrative (wie „immer Männer“) für ideologische Geschlechterdebatten zu missbrauchen.
Fazit: Für eine humane Zukunft
Eine zivilisierte, humane Gesellschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, welche Gruppe sie im politischen Diskurs zur moralisch „besseren“ deklariert. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie jedes Individuum unvoreingenommen vor Unrecht schützt.
Erst wenn ein misshandelter Mann im DACH-Raum ohne Scham und eine misshandelte Frau ohne ideologische Vereinnahmung dieselbe empathische und professionelle Hilfe erhalten, haben wir das Ziel eines echten, gerechten Schutzes vor Gewalt erreicht. Es ist an der Zeit, die Gräben zuzuschütten und den Gewaltschutz endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Quellen
Brå (Brottsförebyggande rådet) – Kriminalstatistiken: Der schwedische Kriminalpräventionsrat (Brå – Brottsförebyggande rådet) schlüsselt Partnerschaftsgewalt differenziert nach Geschlechtern auf. In seinen Dunkelfelduntersuchungen wird die Betroffenheit von Männern explizit mitberücksichtigt.
NKVTS – Prevalence of violence and abuse in Norway (Umfassende nationale Dunkelfeldstudie zur Gewaltprävalenz). Das Norwegische Zentrum für Gewalt- und traumatische Stressstudien (NKVTS) führt repräsentative Prävalenzstudien durch, die zeigen, dass Männer und Frauen gleichermaßen von psychischer und kontrollierender Gewalt in Partnerschaften betroffen sind.
Stiftelsen Alternativ til Vold (ATV) – English Profile & Dinutvei.no – Treatment Offer for Men and Women.: Die norwegische Stiftung Alternative til Vold (ATV) war europaweit Pionier bei Täterprogrammen und hat diese konsequent für Frauen geöffnet, die Gewalt anwenden.
Lovdata (Norwegen) (2009): Lov om kommunale krisesenteret (Krisesenterlova) [Krisenzentrumsgesetz]. Lov-2009-06-19-44. Oslo: Barne- og familiedepartementet.
Regeringen och Riksdagen (Schweden) (1980, i.d.F. 2024): Socialtjänstlag (2001:453) [Social Services Act]. Stockholm: Justitiedepartementet.
Niedersächsischer Landtag (2024): Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) und anderer Gesetze. Hannover [NGG].
Lenz, Hans-Joachim (2018): Intersektionaler Individualschutz im Gewaltschutzsystem. Neue Wege jenseits des Gender-Mainstreamings. In: Zeitschrift für Kriminologie und Sozialpädagogik, Jg. 12, Heft 2, S. 104–121.
Quelle Beitragsbild: KI-generiert mit Google Gemini
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