Ist die Antidiskriminierungsstelle diskriminierend?

von Dr. Bruno Köhler

Mehrfach hat MANNdat schon Eingaben bezüglich der Diskriminierung von Jungen im Bildungswesen an die Antidiskriminierungsstelle geschickt. Diese wurden jedoch nie abschließend bearbeitet, sondern durchweg abgeblockt. Eine fragwürdige Aussage der Leiterin der Antidiskriminerungsstelle, Frau Lüders, zur geschlechterspezifischen Berufswahlsituation hat uns bewogen, diese Fälle nochmals aufzugreifen. Vorab in einem offenen Brief.

Die einseitige Berichterstattung zur Gleichstellung von Frauen führt zwangsläufig zu Fehleinschätzungen der Lebenssituation von Männern und Frauen. Eine Leitung der Antidiskriminierungsstelle sollte allerdings die Fakten kennen. Frau Lüders hat da offensichtlich einige Probleme. MANNdat mit seinen einzigartigen Daten und Fakten zur Situation von Jungen und Männern hilft Frau Lüders, ihre Kenntnisse der Arbeitsmarktsituation auf den neuesten Stand zu bringen. Zudem wollen wir die Blockade der ADS gegenüber unserer Anliegen zur Diskriminierung von Jungen wieder aufgreifen.

Hamburg, 26.08.2013

Sehr geehrte Frau Lüders,

wir beziehen uns auf Ihre Aussage auf der Seite „Wer braucht Feminismus“. Sie behaupten dort in Ihrem Bekenntnis zum Feminismus, dass es Frauen schwerer hätten, einen Job zu finden.

Diese Behauptung ist in dieser pauschalen Form nicht richtig. Fakt ist, dass die Männerarbeitslosenquote bundesweit heute etwa 10% höher ist als die Frauenarbeitslosenquote und die männliche Jugendarbeitslosigkeit ist bundesweit gar um über 20%, in manchen Bundesländern sogar über 40%, höher als die weibliche. In Anlage haben wir Ihnen Graphiken zur aktuellen Arbeitslosensituation beigefügt. Die Geschlechterpolitik betrachtet die Arbeitslosenzahlen als ein Indikator für Gleichbehandlung der Geschlechter:

„Die Differenz zwischen Frauen- und Männerarbeitslosigkeit ist ein Indikator für die Gleichbehandlung der Geschlechter. Dieser Indikator wurde gewählt, weil im Rahmen der Agenda21 auch Chancengleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern im Nachhaltigkeitsbegriff enthalten sind.“

Hier liegt also nach dieser Definition eine eindeutige Diskriminierung von männlichen Jugendlichen und Männern vor.

Negative Erfahrungen mit der ADS

Dies ist aber nicht unsere erste negative Erfahrung mit Ihrer Einrichtung. 2007 hat Ihre Antidiskriminierungsstelle (ADS) einen Antrag von MANNdat zur Beseitigung der Diskriminierung von behinderten Jungen bei der gesetzlichen Rehabilitation in §44 SGB IX Sozialgesetzbuch (SGB) aus Gründen der „positiven Diskriminierung“ abgelehnt. Wir halten es für fragwürdig, dass selbst die Erschwerung der Rehabilitation behinderter Jungen als „positive Maßnahme“ – hier als berechtigte Frauenfördermaßnahme – angesehen wird.

2008 haben wir bei der ADS eine Eingabe bezüglich der Bildungsdiskriminierung von Jungen gemacht. Die Studie des Bundesbildungsministeriums „Bildungs(Miss)erfolge von Jungen und Berufswahlverhalten bei Jungen/männlichen Jugendlichen“ belegt, „dass Jungen nicht nur generell seltener eine Gymnasialempfehlung erhalten, auch bei gleichen Noten werden sie seltener von den Lehrkräften für gymnasialgeeignet angesehen als Mädchen.“ Weiterhin wurde festgestellt: „In allen Fächern erhalten Jungen auch bei gleichen Kompetenzen schlechtere Noten.“

Nachdem wir die Antidiskriminierungsstelle dreimal schriftlich bezüglich unseres Anliegens kontaktieren mussten, hat uns Ihre ADS telefonisch mitteilen lassen, dass sich die Antidiskriminierungsstelle bezüglich dieser Benachteiligung von Jungen weder in der Verantwortung noch einen Handlungsbedarf ihrerseits sieht. Unsere mehrfache Bitte, unser Anliegen schriftlich zu beantworten, wurde kategorisch abgelehnt. Man berief sich auf das Recht, nicht schriftlich antworten zu müssen. Das halten wir für bürgerfeindlich. Für jede kleine kommunale Behörde gehört es zum bürgerorientierten Leitbild, schriftliche Eingaben auch noch so ungerechtfertigter Anliegen schriftlich zu beantworten. Nicht so bei Ihrer ADS. Wir sind außerdem davon überzeugt, dass man Anträge bezüglich Diskriminierung von Mädchen und Frauen nicht nur mit einem lapidaren Telefonanruf abschmettert.

2012 haben wir erneut einen Antrag wegen Diskriminierung von Jungen im Bildungswesen durch schlechtere Noten bei gleichen Leistungen gestellt. Dazu haben wir auf vier offizielle Studien verweisen, die dies belegen. Dieser Antrag wurde erneut blockiert mit der Aussage, dass dazu erst eigene Studien gemacht werden müssten.

Diese ausgeprägt ambivalente Einstellung Ihrer Antidiskriminierungsstelle zum Artikel 3 des Grundgesetzes zuungunsten von Jungen und männlichen Jugendlichen betrachten wir selbst schon als Diskriminierung.

Mit freundlichen Grüßen                              

Dr. Bruno Köhler

Anlage

Daten zur geschlechterspezifischen Arbeitslosensituation  

Jugendarbeitslosigkeit1

Jugendarbeitslosigkeit2

Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit

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Lesermeinungen

  1. By Uwe Meier

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