Luise Pusch konstruiert aus Schwulendiskriminierung weibliche Opfer

von Dr. Bruno Köhler

Luise Pusch konstruiert aus Schwulendiskriminierung weibliche Opfer

Luise Pusch demonstriert, wie man aus der Diskriminierung von Männern weibliche Opfer konstruiert.

Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexueller

Die Quellen zu den nachfolgenden Informationen zur Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexueller stammt von dem Beitrag des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD „PARAGRAPH 175 STGB: VERBOT VON HOMOSEXUALITÄT IN DEUTSCHLAND

Das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870, ab 1871 das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB), setzte Homosexualität zwischen Männern (und ausschließlich zwischen Männern) in § 175 unter Strafe.

Unter den Nationalsozialisten wurde das Strafmaß deutlich verschärft. Tausende homosexueller Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Nur Wenige überlebten die KZ-Zeit.

In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Die Justiz verurteilte in dieser Zeit nochmals ca. 50.000 Männer wegen gleichgeschlechtlicher „Unzucht“. Religionsphilosoph und Historiker Hans-Joachim Schoeps kommentierte 1963: „Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende“.3

1951 befand der Bundesgerichtshof § 175 für verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sah 1957 in der Bestrafung männlicher und der Straffreiheit weiblicher Homosexualität zudem keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG). „So gelingt der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter, während der homosexuelle Mann dazu neigt, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen.“ Das BVerfG war der Ansicht „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz“ und schränkte männlichen Homosexuellen ihr Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Dabei sei von Gewicht, „daß die öffentlichen Religionsgemeinschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen.“

Zwar brachte 1969 das 1. Strafrechtsänderungsgesetz eine Entkriminalisierung der „einfachen Homosexualität“. Es trat am 1. September 1969 in Kraft, aber gestrichen wurde § 175 nicht.

Am 2. Oktober 1973 erklärte das BVerfG erneut eine Sondervorschrift gegen männliche Homosexualität für verfassungskonform.

In der DDR war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen schon 1968 beseitigt worden. Homosexualität blieb aber weiterhin stark tabuisiert. Homosexuelle Selbstorganisation wurde vom Staat misstrauisch bespitzelt.

Im Einigungsvertrag wurde § 175 StGB von der Übertragung des bundesdeutschen Strafrechts auf die „neuen Länder“ ausgenommen, so dass ab dem 3. Oktober 1990 in Deutschland gespaltenes Recht herrschte.

Erst ab 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag schließlich die Streichung des § 175, wobei im Vorfeld das Kommissariat der katholischen Bischöfe Deutschlands von der Bundesregierung „mit Nachdruck“ forderte, § 175 StGB beizubehalten.

123 Jahre lang kriminalisierte somit § 175 Jahre lang die Homosexualität und legitimierte staatliche Verfolgung von schwulen und bisexuellen Männern, Homosexualität von Frauen jedoch nicht.

Und nun kommt die Feministin Luise Pusch daher und will die Geschichte auf den Kopf stellen und konstruiert aus der Unterdrückung, Verfolgung und KZ-Toten von männlichen Homosexuellen kurzerhand eine Diskriminierung von Frauen.

Quelle: https://twitter.com/zeitonline/status/1595053257931776000; Abruf 18.1.2023

Zur Person

Die Feministin Luise F. Pusch, Mitbegründerin der sogenannten „geschlechtergerechten“ Sprache, die in Wirklichkeit aber nur ein verkapptes generisches Femininum ist, fordert seit 40 Jahren, nur die weibliche Form zu verwenden, weil es lästig sei, die Männer immer mitzuerwähnen. Auf einer Kindergärtnerinnensynode in Winterthur 1991 empfahl Luise Pusch einer Teilnehmerin, die Bedenken geäußert hatte, Jungen im Kindergarten zu brüskieren oder bloßzustellen den Jungen sogar „Wunden“ zuzufügen. „Diese Verletzungen würden sowieso zu schnell wieder verheilen“ (Quelle: MENSCHENKENNTNIS, Zürich, Heft 7-8/1991, Artikel „Zum gesellschafts- und wertezersetzenden Charakter des Feminismus“)

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Stephan

    Antworten

  2. By wolf

    Antworten

  3. By Riva

    Antworten

  4. By Mathematiker

    Antworten

  5. By Martin

    Antworten

  6. By uepsilonniks

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.