Luise Pusch konstruiert aus Schwulendiskriminierung weibliche Opfer
Luise Pusch konstruiert aus Schwulendiskriminierung weibliche Opfer
Luise Pusch demonstriert, wie man aus der Diskriminierung von Männern weibliche Opfer konstruiert.
Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexueller
Die Quellen zu den nachfolgenden Informationen zur Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexueller stammt von dem Beitrag des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD „PARAGRAPH 175 STGB: VERBOT VON HOMOSEXUALITÄT IN DEUTSCHLAND
Das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870, ab 1871 das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB), setzte Homosexualität zwischen Männern (und ausschließlich zwischen Männern) in § 175 unter Strafe.
Unter den Nationalsozialisten wurde das Strafmaß deutlich verschärft. Tausende homosexueller Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Nur Wenige überlebten die KZ-Zeit.
In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Die Justiz verurteilte in dieser Zeit nochmals ca. 50.000 Männer wegen gleichgeschlechtlicher „Unzucht“. Religionsphilosoph und Historiker Hans-Joachim Schoeps kommentierte 1963: „Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende“.3
1951 befand der Bundesgerichtshof § 175 für verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sah 1957 in der Bestrafung männlicher und der Straffreiheit weiblicher Homosexualität zudem keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG). „So gelingt der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter, während der homosexuelle Mann dazu neigt, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen.“ Das BVerfG war der Ansicht „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz“ und schränkte männlichen Homosexuellen ihr Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Dabei sei von Gewicht, „daß die öffentlichen Religionsgemeinschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen.“
Zwar brachte 1969 das 1. Strafrechtsänderungsgesetz eine Entkriminalisierung der „einfachen Homosexualität“. Es trat am 1. September 1969 in Kraft, aber gestrichen wurde § 175 nicht.
Am 2. Oktober 1973 erklärte das BVerfG erneut eine Sondervorschrift gegen männliche Homosexualität für verfassungskonform.
In der DDR war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen schon 1968 beseitigt worden. Homosexualität blieb aber weiterhin stark tabuisiert. Homosexuelle Selbstorganisation wurde vom Staat misstrauisch bespitzelt.
Im Einigungsvertrag wurde § 175 StGB von der Übertragung des bundesdeutschen Strafrechts auf die „neuen Länder“ ausgenommen, so dass ab dem 3. Oktober 1990 in Deutschland gespaltenes Recht herrschte.
Erst ab 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag schließlich die Streichung des § 175, wobei im Vorfeld das Kommissariat der katholischen Bischöfe Deutschlands von der Bundesregierung „mit Nachdruck“ forderte, § 175 StGB beizubehalten.
123 Jahre lang kriminalisierte somit § 175 Jahre lang die Homosexualität und legitimierte staatliche Verfolgung von schwulen und bisexuellen Männern, Homosexualität von Frauen jedoch nicht.
Und nun kommt die Feministin Luise Pusch daher und will die Geschichte auf den Kopf stellen und konstruiert aus der Unterdrückung, Verfolgung und KZ-Toten von männlichen Homosexuellen kurzerhand eine Diskriminierung von Frauen.
Quelle: https://twitter.com/zeitonline/status/1595053257931776000; Abruf 18.1.2023
Zur Person
Die Feministin Luise F. Pusch, Mitbegründerin der sogenannten „geschlechtergerechten“ Sprache, die in Wirklichkeit aber nur ein verkapptes generisches Femininum ist, fordert seit 40 Jahren, nur die weibliche Form zu verwenden, weil es lästig sei, die Männer immer mitzuerwähnen. Auf einer Kindergärtnerinnensynode in Winterthur 1991 empfahl Luise Pusch einer Teilnehmerin, die Bedenken geäußert hatte, Jungen im Kindergarten zu brüskieren oder bloßzustellen den Jungen sogar „Wunden“ zuzufügen. „Diese Verletzungen würden sowieso zu schnell wieder verheilen“ (Quelle: MENSCHENKENNTNIS, Zürich, Heft 7-8/1991, Artikel „Zum gesellschafts- und wertezersetzenden Charakter des Feminismus“)
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Unerhört! Schließlich haben lesbische Frauen dasselbe Recht auf Diskriminierung und Kriminalisierung wie schwule Männer!
Jetzt mal im Ernst:
Wird Frauen etwas verboten ist es nicht recht.
Wird Frauen etwas nicht verboten ist es auch nicht recht, denn dann fühlen sie sich nicht wichtig genug genommen.
Zu Leuten, denen man es nicht recht machen kann, kann man letztendlich nur noch eines sagen:
Sie können mich mal.
Ach, Luise…
Ach, Luise, predige auf der grünen Wiese,
am besten von Januar bis hin Dezember,
mach`s Dir im Selbstgespräch zur Devise.
Dir möchte ich sagen, I don`t like remember.
Mit dem Gerede fügst in der Tat Wunden zu,
wie gesagt einmal, lass die Männer in Ruh`.
Die Pause in Gender, deren Erfinderin bist,
könnte länger sein, eine, die ohne Ende ist.
Ach, Luise, ich erspare mir liebe Grüße,
Deine Linguistik? Forget it! Ich schließe !
Das ist dermaßen ecklig das es mir fast hochkommt. Die Grausamkeit ist kaum steigerbar.
Das Zitat von F.Pusch ist einfach nur Pfusch.
Schwul oder lesbisch sein war nie strafbar. Nur die Auslebung der Orientierung.
Man konnte also als schwuler Abstinenzler durchaus unbehelligt leben. Oder sich nicht erwischen lassen. Lesben hatte diese Lebenseinschränkung nicht. Also klare Diskriminierung von Männern. Gut, dass wir heute eine andere Einstellung dazu haben und der Paragraph Geschichte ist.
Und Frauen als Opfer zu sehen, weil sie explizit nicht kriminalisiert wurden, ist schon ein starkes Stück. Demnach wäre sie gegen die sexistische Wehrpflicht. Oder nicht?
Wenn es Diskriminierung von Frauen ist, diese nicht mitzudenken, weil sie so unwichtig sind, warum regt sich Frau Luise Pusch nicht darüber auf, das es keine Wehrpflicht für Frauen gibt. Schließlich zeigt das Ausklammern der Frauen in diesem Bereich doch auch, wie unwichtig Frauen sind. Ihrer Logik zufolge muß sie also für die Wehrpflicht sein.
Und so eine Person meint, Männer sollten sich für ihr Geschlecht schämen…