Das neue Sexualstrafrecht – ja heißt nein!
Am 7. Juli 2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Reform des Sexualstrafrechts. Familienministerin Schwesig nutzte die von Gina-Lisa Lohfink erfundene Vergewaltigung, um das Prinzip „Nein-heißt-Nein“ binnen weniger Monate zu geltendem Recht zu machen.
Schwesig hatte sich während des laufenden Verfahrens auf die Seite von #TeamGinaLisa geschlagen. Lohfink ist inzwischen rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Der Richterbund kritisierte Schwesig scharf für ihre Parteinahme. Der Vorsitzende Jens Gnisa forderte „mehr Sachkenntnis“ und „weniger Emotionen“.
Abgeordnete applaudieren, Rechtsexperten sind entsetzt
Im Bundestag gab es Standing Ovations für das Gesetz, Rechtsexperten jedoch waren entsetzt. Der Strafrechtler und Richter Tonio Walter sprach von durchgebrannten Sicherungen. Im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen in Berlin schreibt er:
Hätten die Berliner Raser keinen Menschen getötet, sondern einer Frau an den Hintern gefasst und dabei von der Arbeit noch einen Schraubenzieher in der Tasche gehabt, könnte man sie tatsächlich für 15 Jahre ins Gefängnis stecken. Das ist ein Ergebnis der Reform des Sexualstrafrechts. Wirklich. Dieses Ergebnis zeigt allerdings vor allem, dass bei jener Reform den Akteuren in der öffentlichen Hysterie nach der Kölner Silvesternacht eine Sicherung durchgebrannt ist, und wenn man ihr Gesetz vollständig liest, war es leider nicht nur eine.
Selbst die ZEIT, sonst straff auf feministischem Kurs, sprach von einer „unnötigen und verhängnisvollen Verschärfung des Sexualstrafrechts“. In der Kriminalpolitischen Zeitschrift begrüßt die Autorin grundsätzlich die Reform, weist aber auf mögliche Probleme hin:
Diese neue Regelung könnte theoretisch dazu führen, dass jede Frau in einem überfüllten Bus oder einer überfüllten U-Bahn alle paar Minuten „Nein“ rufen müsste, um ihren entgegenstehenden Willen erkennbar zu machen.
Strafrechtler sprechen von einem Paradigmenwechsel
Was ändert sich nach der Reform, und welche Konsequenzen hat sie? Strafrechtler sprechen beim geänderten § 177 StGB von einem Paradigmenwechsel. Bei der neuen „Nein-heißt-Nein“-Regelung ist der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht mehr an die Ausübung von Gewalt oder den Einsatz von Nötigungsmitteln gebunden. Es reicht jetzt der Wille des Opfers. Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, sieht hier einen „radikalen Wechsel“ mit „gravierenden Konsequenzen“.
Kommt es zwischen zwei Personen zunächst zu einverständlichen sexuellen Handlungen und überlegt es sich eine der beiden – aus welchen Gründen auch immer – dann anders und tut dies kund, macht sich der andere ab diesem Zeitpunkt – wenn er also nicht unverzüglich seine Handlungen unterbricht, was nicht jedem in dieser Situation gleich leicht fallen dürfte – eines Sexualdelikts strafbar, zumal bereits der bloße Versuch, gegen den Willen des Opfers fortzufahren, strafbar ist (§ 177 Abs. 3 StGB). Wird zu diesem Zeitpunkt der Geschlechtsverkehr bereits vollzogen, handelt es sich nach dem reformierten § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB um eine Vergewaltigung, die mit Freiheitsstrafe von zwei bis fünfzehn Jahren (!) bedroht ist.
Die Motive des Opfers spielen dabei keine Rolle, sie müssen nicht einmal „redlich“ sein. Sollte die Frau etwa während der Intimitäten mit den sexuellen Leistungen ihres Partners unzufrieden werden, kann sie ihn zum Vergewaltiger machen und abstrafen.
Das geänderte Sexualstrafrecht greift tief in das Privatleben der Menschen ein
Nicht durchsetzen konnten sich die Kritiker der Reform mit ihrem Einwand, die „Nein-heißt-Nein“-Lösung greife unangemessen in das Privatleben der Menschen ein. In der Rechtspsychologie spricht man von Pönalisierung, wenn juristisch unerhebliche Handlungen unter Strafe gestellt werden. Löffelmann:
Wer gelegentlich seine Partnerin, wenn diese schläft, liebevoll küsst oder streichelt, sollte sich künftig fragen, ob er nicht in die Gefahr gerät, sich strafbar gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB-E zu machen. Denn dass diese schlafend „nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern“, dürfte unstreitig sein, und ein „Missbrauchen“, wie noch in § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB a. F. vorausgesetzt, ist künftig nicht mehr erforderlich.
Wegen der Beweisschwierigkeiten rechnen Experten nicht damit, dass es in Zukunft viel mehr Verurteilungen geben wird. In einem Klima der Angst können aber bloße Behauptungen reichen, um das Leben eines Menschen zu vernichten.
Im neuen Sexualstrafrecht können Behauptungen für die Verurteilung reichen
Ein Beispiel dafür ist die Entlassung des Pianisten Siegfried Mauser, vormals Rektor des Salzburger Mozarteums und der Münchener Musikhochschule. Eine Kollegin hatte nach sechs Jahren Anzeige erstattet. Das hat gereicht, Mauser wegen sexueller Nötigung schuldig zu sprechen.
Der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger hatte Mauser verteidigt und zurückgewiesene Damen mit tückischen Tellerminen verglichen. Die ZEIT kümmerte das Prinzip In dubio pro reo nicht. Sie kommentierte im Jargon feministischer Wutjournalisten:
Manchmal wünscht man sich mehr als eine tückische Tellermine, um die Spezlwirtschaft der bayerischen Intellektuellen in die Luft zu jagen.
Was bedeutet die Reform für Männer konkret? Friedrich Nietzsche durfte noch ungestüm formulieren: „Du gehst zu Frauen? Vergiss die Peitsche nicht!“ Heute wären wir mit einem Vertrag zum einvernehmlichen Sex besser beraten. Ein Exemplar dürfte aber nicht reichen. Die Zustimmung der Frau könnte sich im Laufe des amourösen Tête-à-tête ändern. Findige Entwickler werden dafür sicher bald eine App anbieten. Mit Fingerabdruckscanner. Schöne, neue Welt!
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Lesermeinungen
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„…die Zeit – sonst stramm auf feministischem Kurs“ – Ich weiß nicht, welche „Zeit“ ihr in den letzten vier Jahrzehnten gelesen habt, aber das halte ich für’n Scherz. Kaum irgendwo anders wurden speziell Justizirrtümer gegenüber falsch beschuldigten Männern so umfassend dargestellt und über alle Spielarten von Erregungspolitik so süffisant glossiert.
@Alex Bark
Bei einer spontanen Google Suche finde ich 2 Artikel aus 5 Jahren zum Stichwort „Zeit“ und „Justizirrtum“. Immerhin behandelt einer den Fall Horst Arnold, geht aber nur auf das in diesem Fall besonders absurde Fehlverhalten von Justiz und Polizei ein.
Die eigentlichen Probleme werden nicht aufgeworfen:
Einseitige mediale Stimmungsmache, die die „Blindheit“ der Justiz völlig aufhebt
De Facto Aufhebung von de jure gültigen Regeln, hier zu nennen vor allem: Mann als Angeklagter muss seine Unschuld beweisen.
Die völlig überzogenen Reaktionen der Polizei, welche selbst bei Freispruch den Mann öffentlich ruinieren
Die Quasi-Immunität der Falschbeschuldigerin
Darin zeigt sich die feministische Ausrichtung, denn alle diese Dinge rühren aus der Dauersicht der benachteiligen Opferfrau und dem Tätermann. Jedem dieser Punkte auf den Grund zu gehen, würde bedeuten, Frauen zumindest nicht immer blind zu vertrauen und pauschal als Opfer anzunehmen.
Und genau das steht diametral gegen die feministische Weltsicht
Keine Karten für´s Kino ?
Keine Karten für`s Kino
kein Treff irgendwo
wg. § 177 StGB vor der Tür
das ist halt so ein Tag
wie man(n) nicht mag
vielen Dank an Schwesig dafür
Kein Streicheln der Hände
das spricht echt Bände
man(n) sagt sich bloß oh je
wie gut, auch zu wissen
als Mann mal gehen müssen
nicht allein, auch SIE, okay !
frei nach
Song und Text
„Zwei Karten für`s Kino“
Das Strafrecht ist verkommen zu einem primitiven, einfach anzuwendenden Rachewerkzeug, welches zu Gewalt (Freiheitsstrafe ist Gewalt in meinen Augen und zwar nicht zu knapp) und Gegengewalt anstachelt. Genau das Gegenteil dessen, wozu das Strafrecht gedacht ist.
Tja, es werden dann wohl bald (bezahlte) ‚Dienste‘ entstehen, welche darauf ’spezialisiert‘ sind ‚moralisch verwirrte‘ Menschen wieder auf den rechten Weg zu bringen. Fuer ein paar EUR mehr vermutlich auch mit der Vorgabe, dass der rechte Weg in Richtung des Erdkerns zeigt…
Toll gemacht, liebe Gutmenschen!
jetzt kann Jede Frau einen Mann mit Leichtigkeit ruinieren.Das ging vorher auch schon, jetzt wurde nur das Lügen und damit die „Beweis“lage gegen ihn erleichtert.
Das ist mittlerweile alles so abartig, daß man meinen könnte, auch hier steckt ein großer Plan zur Abschaffung der „Weißen Rasse“ dahinter, denn seltsamerweise gibt es diese irren Regelungen nur in der sogenannten „westlichen WERTE-Gemeinschaft“. Da wundert man sich noch über Bevölkerungsrückgang…? Hat ja keiner mehr Lust oder Courage, mit so einer Kampftussi ins Bett zu steigen.
Die Änderungen des Sexualstrafrechts stehen schon lange auf der politischen Agenda der Feministen.
Bereits im November 2014 hat FAKTUM (damals noch NICHT-Feminist) über die geplanten Änderungen berichtet. Der Fall Gina-Lisa Lohnfink wurde nur negaitv populistisch ausgenutzt.
Defintionsmacht
mit JustizministerIn Heiko Maas
http://www.faktum-magazin.de/2014/11/defintionsmacht-mit-justizministerin-heiko-maas/
„Wegen der Beweisschwierigkeiten rechnen Experten nicht damit, dass es in Zukunft viel mehr Verurteilungen geben wird. In einem Klima der Angst können aber bloße Behauptungen reichen, um das Leben eines Menschen zu vernichten.“
Leider wird gerade das öffentliche, extrem einseitige und männerfeindliche Klima dafür sorgen, dass die Verurteilungen stark steigen. Beweisschwierigkeiten sind doch heute bei entsprechender öffentlicher Bearbeitung kein Thema mehr (Beispiel Horst Arnold!). Wenn nun die Hürde für zu erbringende Beweise praktisch auf 0 abgesenkt wird (Wer kann ernsthaft eine Aussage beweisen?) wird es nur noch auf die so genannte Glaubwürdigkeit der Parteien ankommen. Und wie da das Urteil angesichts der einseiten Stimmungsmache aussieht, das haben wir in der Vergangenheit immer wieder gesehen.
Insofern leider Tür und Tor geöffnet für viel mehr Verurteilungen und Gefängnisaufenthalte für Männer.
Diandra:
Beim Arzttermin kann der Patient die Behandlung jederzeit abbrechen.
Ich weiß nicht, was du mit deinen Kindern machst (will ich vielleicht auch gar nicht wissen), normalerweise stellt sich die Frage nach dem Recht am eigenen Körper aber nicht.
Völlig falsch liegst du aber mit deiner Beurteilung zur ärztlichen Behandlung. Denn wer zur Operation in Narkose liegt, ist weder dazu in der Lage, sein Einverständnis zu widerrufen, geschweige denn, seinen geänderten Willen kundzutun.
In der Praxis kommt es übrigens durchaus vor, dass gegen den augenblicklichen Willen eines Patienten agiert wird, z.B. weil eine notwendige Behandlung zu Ende geführt werden muss.
So erinnere ich mich an ein kleines Mädchen mit ausgekugelter Schulter, das mit lautstarkem Gebrüll gegen Betäubungsspritze und Behandlung protestierte.
Hier zeigt sich dann wohl ein Problem der feministischen Ideologie. Aus weiblich-feministischer Sicht mag die Welt vielleicht schwarz-weiß erscheinen, ist sie aber nicht.
Warum nur ist es für einige Leute komplett absurd, dass man JEDE Handlung, an der mehrere Personen beteiligt sind, sofort unterbricht, wenn einer der Beteiligten sein Einverständnis zurückzieht? Im Umgang mit Kindern beispielsweise ist diese Vorgehensweise inzwischen beinahe selbstverständlich – das Kind hat Entscheidungsgewalt über den eigenen Körper. Beim Arzttermin kann der Patient die Behandlung jederzeit abbrechen. Aber ausgerechnet beim Geschlechtsverkehr, der idealerweise einvernehmlich von vernünftigen, mündigen Erwachsenen ausgeübt wird, die sich geeinigt haben, kann man gegenseitige Rücksichtnahme auf einmal niemandem mehr zumuten. Das ist doch eine (geschlechts)verkehrte Welt! Bleibt nur zu hoffen, dass diese absurde Einstellung im Lauf der kommenden Jahre ausstirbt, wenn die Kinder, die mit Entscheidungsgewalt über den eigenen Körper aufgewachsen sind, zu Erwachsenen werden.
@ Diandra,
Also wenn man mit 130 auf der Autobahn fährt, muss man sofort eine Vollbremsung machen wenn jemand sagt sie will nicht mehr. Oder er sie zum Schlafzimmer trägt und sie sagt „lass mich runter“ soll er sie sofort fallen lassen. Auf dem Papier kann man schön gerade Linien zeichnen. In der echten Welt ist das nicht so einfach.
Was ist wenn „nein“ zu sagen, Teil des Spiels ist? Das ist oft der Fall. Gesetzlich sind jetzt solche Spiele strafbar. Oder was ist wenn er sie einfach nicht gehört hat? Dan vergewaltigt er sie ausversehen nur weil er eine Sekunde nicht mitbekommen hat, dass sie ihre Meinung geändert hat. Und wie schnell muss er reagieren bevor er zum Vergewaltiger wird? Eine Sekunde? Fünf? Und bedeutet das, dass er diese X Sekunden machen kann was er will da er erst danach die Grenze überschritten hat?
Und was für eine herabwertende Haltung gegenüber Frauen es ist, wenn lediglich keine Lust mehr zu haben, sie sofort zum Vergewaltigungsopfer macht.
Noch besser: jetzt kann Jede Frau einen Mann mit Leichtigkeit ruinieren.
„Nein heißt nein“ – ein Schlagwort, das die Frauen schützen soll und doch vielleicht demnächst besonders rigorosen Männern entgegenkommen könnte. In Berlin zeigte der Imam Kerim Ucar eine Lehrerin der Platanus-Schule an, weil diese ihn dazu zwingen wollte, ihr die Hand zu reichen. Der Imam war zu einem Elterngespräch über seinen Sohn in der Schule erschienen, dort weigerte sich der strenggläubige Muslim, der weiblichen Lehrkraft die Hand zu geben. Viermal soll die Lehrerin den Mann vergeblich aufgefordert haben, ihre Hand zu nehmen, dann brach sie das Gespräch ab. Der Imam soll sich in seiner Anzeige auf „Beleidigung“ und „Verletzung der Religionswürde“ berufen haben. Nach der neuen Sexualstrafrechtsreform käme womöglich eine Anzeige wegen des Straftatbestandes der „Nötigung“ infrage, wenn der Imam – und auf seine subjektive Sicht als Opfer kommt es künftig an – sich von der Lehrerin sexuell belästigt fühlt: Immerhin wollte sie, die er aufgrund ihres Geschlechtes nicht anfassen mochte, seine Berührung erzwingen. Eine Illustration für die Absurdität der „Nein heißt nein“-Reform.
Auch andere Fallkonstellationen sind denkbar, in denen das „Nein heißt nein“ den Frauen keine Vorteile bringen, sondern Probleme bereiten könnte. Der Vorsitzende des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Rolf Raum, stellte kürzlich in einer Tagung Überlegungen an, was strafrechtlich auf eine zärtlichkeitsbedürftige Frau zukommen könnte, die ihren Mann durch sexuelle Avancen etwa beharrlich beim Fußballgucken stört. Fasse sie ihm dabei zum Beispiel gegen seinen erkennbaren Willen – und sein „Nein“ überhörend – in den Schritt, könnte dies (nach Paragraf 177 Abs. 1: Sexueller Übergriff) künftig zu einer empfindlichen Strafe führen.
http://www.zeit.de/2016/28/sexualstrafrecht-verschaerfung-kritik/seite-3
Warum nur sollte man Probleme mit diesem Gesetz haben?
Ob bei der Beziehungsanbahnung oder dem Sex: Vom Mann wird erwartet die Initiative zu übernehmen, den ersten Schritt zu machen. Deswegen haben Frauen auch weniger Probleme mit diesem Gesetz. Nur wer aktiv ist, kann Grenzen verletzen.
Dieses Gesetz ist genau auf diesen Verhalten von Männern und Frauen ausgelegt.
Zudem:
Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt seinen Penis, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat?
Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?
https://www.taz.de/!5315782/
Ganz genau, welcher Mann zeigt eine Frau wegen sowas an? Geglaubt wird ihm sowieso nicht, wenn er überhaupt ernst genommen wird. Aber wenn eine Frau nach einer Trennung die Kinder alleine haben will, ist das für sie der richtige Hebel um das auch zu erreichen. Dieses Gesetz eignet sich leicht zum Missbrauch.