Dürfen behinderte Jungen diskriminiert werden?

von Dr. Bruno Köhler

Die Antidiskriminierungsstelle sieht keine Diskriminierung darin, dass behinderte Jungen und Männer bei der Nennung von gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Rehabilitierung auf Grund ihres Geschlechtes ausgeschlossen werden. Sie lehnte deshalb erneut das Anliegen des Vereins MANNdat ab, behinderte Jungen und Männer in der Rehabilitation behinderten Frauen und Mädchen gleichzustellen.

Selbstbehauptungskurse sind für behinderte Mitmenschen oft ein wichtiger Bestandteil ihrer Rehabilitation, egal ob männlich oder weiblich. In §44 Band IX Absatz 1 Sozialgesetzbuch wird im Maßnahmenkatalog aber strikt zwischen männlichen und weiblichen Behinderten unterschieden: Dort heißt es: „Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der […] Rehabilitationsträger werden ergänzt durch…ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen […], einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.“

Übungen für behinderte oder von der Behinderung bedrohten Jungen und Männer, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, werden nicht genannt.

Wieder einmal wagt sich MANNdat an ein Tabu-Thema deutscher Geschlechterpolitik. Und wieder einmal bleibt festzustellen, dass Gleichberechtigung dort endet, wo die Nachteile und Benachteiligungen von Jungen und Männern anfangen. Die Frage bleibt, weshalb der Gesetzgeber bei ärztlich verordneten Reha-Maßnahmen auf solch eine Geschlechterseparierung kommt.

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