Wahlprüfsteine zur Europawahl und zu den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg, Thüringen

von Gastbeiträge

Die Interessengemeinschaft Jungen Männer Väter (IG-JMV) übersandte den zu den Europa- und Landtagswahlen antretenden Parteien Wahlprüfsteine mit der Bitte, die darin gestellten Fragen zu zwei aktuellen Themen im Familienrecht und im Abstammungsrecht zu beantworten.

Zur IG-JMV gehören:

– FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. www.fsi-gleichbehandlung.de
– MANNdat e.V. www.manndat.de
– Trennungsväter e.V. www.trennungsvaeter.de
– Väterbewegung (Förderverein) i. G. www.vaeterbewegung.org

Viele Wähler (m/w) richten ihr Abstimmverhalten nicht nach europa- oder länderpolitischen Gesichtspunkten aus, sondern eher daran, wie viel Vertrauen sie in die jeweilige Partei haben.

Deshalb sind die in den WPS gesellschaftspolitisch formulierten Fragen auch für Europa- und Landtagswahlen relevant.

Das Ziel ist: Europa soll zusammenwachsen. Da ist es von großem Interesse zu vergleichen, wie gehen die Länder mit den jeweiligen Herausforderungen um. So haben skandinavische und nordische Länder, ebenso Länder wie Belgien oder Frankreich das gleichberechtigte Betreuen der Kinder in Nachtrennungsfamilien gut gelöst (Wechselmodell). Deutschland sperrt sich immer noch gegen zeitgemäße Regelungen. Das deutsche Familienrecht – „eine(r) betreut – einer bezahlt“ – ist mitverantwortlich dafür, dass Frauen nicht die gleiche gesellschaftliche Teilhabe zeigen (können) wie Männer: Frauen arbeiten überwiegend Teilzeit, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert, haben geringere Rentenansprüche, arbeiten in schlechter bezahlten Branchen usf… Das hat negative Auswirkungen auf das Zusammenwachsen in Europa.

Daneben werden Männer und Väter in der (Nicht-) Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse durch die Politik deutlich diskriminiert.

Für die Länderebene gilt: Die Fragen berühren Familienpolitik und Abstammungsrecht. Familienpolitik wird häufig auf die Bundespolitik reduziert. Richtig ist: Familiengerichtliche Verfahren fallen in die Länderhoheit. Jedes Oberlandesgericht (OLG) erstellt seine eigenen und unabhängigen Richtlinien für seine Gerichte. Das führt zu Uneinheitlichkeit und Willkürlichkeit. Der oft defizitäre Umgang der Jugendämter mit Nachtrennungsfamilien und getrennt erziehenden Vätern ist ebenso Ländersache.

Es liegt an den Kandidaten, sich für Fortschritte einzusetzen.

Die Wahlprüfsteine:

Aufgeführt sind lediglich die thematischen Bereiche

A) Familienpolitik / Familienrecht
B) Zeitgemäßes Abstammungsrecht

A. Familienpolitik:

Die Familienpolitik in der Bundesrepublik stellt sich seit Jahren nicht den Anforderungen der heutigen Gesellschaft: Familie wird von ihr vielfach reduziert auf intakte Familien. Nachtrennungsfamilien werden von ihr fragmentiert verstanden – mit dem nahezu ausschließlichen Blick auf den Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist [„Alleinerziehende“]. Die zweiten Elternteile, die die Kinder zu 20 %, 30 %, 40 % oder zu 50 % betreuen, werden von der Politik nicht gewürdigt. Beides sind defizitäre Ansätze.

Alarmierend sind dabei folgende Phänomene:

  • 40 % der getrennt erziehenden Mütter sind gezwungen, von Leistungen nach Hartz IV zu leben.
  • 40 % der Kinder in Nachtrennungsfamilien erleiden vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil – in der Regel zu ihrem Vater.
  • 40 % der getrennt erziehenden Väter sind finanziell nicht in der Lage, den Barunterhalt für ihre Kinder zu leisten (Schätzung; belastbare Daten liegen nicht vor).

Für die ersten beiden Phänomene ist das überholte deutsche Familienrecht verantwortlich mit dem zwangsweisen Vorschreiben einer bestimmten Betreuungsform, dem Residenzmodell: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“.

Für den dritten Punkt ist eine verfehlte Steuer-, Ordnungs- und Sozialpolitik verantwortlich.

Viele westliche Länder gehen an diese Problemlagen anders heran.

Was ist Ihre Partei bereit zu ändern?

1) Prekäre Lage in Nachtrennungsfamilien / Vorhaltung zweier Haushalte:

Wird Ihre Partei sich einsetzen für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien, wie in anderen westlichen Ländern üblich, für:

a) steuerliche Entlastungen für beide Haushalte (gutverdienende getrennte Eltern)?

b) für Verbesserungen bei den Sozialleistungen in beiden Haushalten (gering verdienende getrennte Eltern)?

c) eine paritätische Aufteilung aller staatlichen Leistungen auf beide Haushalte gemäß dem Betreuungsschlüssel – für Kindergeld, Beamtenzulagen, Sozialleistungen etc.?

2) 40 % Kontaktabbrüche in Nachtrennungsfamilien:

a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche?

b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Anzahl der Kontaktabbrüche drastisch zu senken?

3) Getrennt erziehende Väter und Kindesunterhalt / (fehlende) Leistungsfähigkeit / Unterhaltsvorschussgesetz:

a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit von getrennt erziehenden Vätern?

-> Datenerhebung bezüglich „zahlungsunwillig“ vs. „zahlungsunfähig“.

b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit getrennt erziehender Väter zu erhöhen?

4) Erneuerung Familienrecht / Ablösung des Zwanges „Residenzmodell“ für Nachtrennungsfamilien:

a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung des gesetzlichen Regelfalls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“? (§ 1606 BGB).

b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?

5) Verpflichtende Mediation VOR Beginn des Familienverfahrens:

a) Wird sich Ihre Partei für eine verpflichtend vorgeschriebene Mediation einsetzen – vor Beginn des Familiengerichtsverfahrens?

b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zum Schutz der Trennungseltern vor den „gerichtsnahen Professionen“: Gutachter, Beistände, Stellungnahmen Jugendämter, KIB usf.?

B. Zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts:

Das deutsche Abstammungsrecht ist ein Anachronismus, ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten:

– Mutterschaft ist über die biologische Abstammung definiert (§ 1591 BGB).

– Vaterschaft ist über den Ehestand und den Vermutungsgedanken definiert.

Eine rechtliche Fiktion: Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“ (§ 1592 BGB).

Vor dem Hintergrund heutiger medizinisch-technischer und diagnostischer Möglichkeiten ist es an der Zeit, auch Vaterschaft über die biologische Abstammung zu definieren.

Gleichbehandlung für Mütter und Väter, Frauen und Männer.

6) Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung:

a) Wird sich Ihre Partei für eine Neuregelung des Abstammungsrechts einsetzen, in dem Vaterschaft über die biologische Abstammung definiert ist – analog zur Mutterschaft?

b) Wird sich Ihre Partei in Abgrenzung zum Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium dafür einsetzen, dass Mutterschaft und Vaterschaft nicht weiter marginalisiert / beliebig gemacht werden durch die Einführung von „Mitmutterschaft“ und „2. Elternteil“, eventuell sogar durch „Mehrelternschaft“?

Anmerkung:

Die paritätische Definition von Mutterschaft und Vaterschaft über die biologische Abstammung stellt keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren dar, sondern resultiert aus den Bedürfnissen des Kindes. Ein Kind entsteht durch die Weitergabe von weiblichen und männlichen Genen. Daraus ergeben sich Elternschaft und Kindschaft (Siehe auch: UN-Kinderrechtskonvention).

Ein wie auch immer organisiertes Zusammenleben mit Kindern wird allgemein üblich als Patchwork-Familie bezeichnet – mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Das gilt für heterosexuelle wie für gleichgeschlechtliche Paare.

Die Forderung nach zeitgemäßer Definition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft wird dadurch nicht berührt.

Bild: fotolia.com, Urheber:Rawpixel

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Lesermeinungen

  1. By Michael Kanellos

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    • By Mario

  2. By luttph

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    • By nico

  3. By Michael Kanellos

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