Wahlprüfsteine zur Europawahl und zu den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg, Thüringen
Die Interessengemeinschaft Jungen Männer Väter (IG-JMV) übersandte den zu den Europa- und Landtagswahlen antretenden Parteien Wahlprüfsteine mit der Bitte, die darin gestellten Fragen zu zwei aktuellen Themen im Familienrecht und im Abstammungsrecht zu beantworten.
Zur IG-JMV gehören:
– FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. www.fsi-gleichbehandlung.de
– MANNdat e.V. www.manndat.de
– Trennungsväter e.V. www.trennungsvaeter.de
– Väterbewegung (Förderverein) i. G. www.vaeterbewegung.org
Viele Wähler (m/w) richten ihr Abstimmverhalten nicht nach europa- oder länderpolitischen Gesichtspunkten aus, sondern eher daran, wie viel Vertrauen sie in die jeweilige Partei haben.
Deshalb sind die in den WPS gesellschaftspolitisch formulierten Fragen auch für Europa- und Landtagswahlen relevant.
Das Ziel ist: Europa soll zusammenwachsen. Da ist es von großem Interesse zu vergleichen, wie gehen die Länder mit den jeweiligen Herausforderungen um. So haben skandinavische und nordische Länder, ebenso Länder wie Belgien oder Frankreich das gleichberechtigte Betreuen der Kinder in Nachtrennungsfamilien gut gelöst (Wechselmodell). Deutschland sperrt sich immer noch gegen zeitgemäße Regelungen. Das deutsche Familienrecht – „eine(r) betreut – einer bezahlt“ – ist mitverantwortlich dafür, dass Frauen nicht die gleiche gesellschaftliche Teilhabe zeigen (können) wie Männer: Frauen arbeiten überwiegend Teilzeit, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert, haben geringere Rentenansprüche, arbeiten in schlechter bezahlten Branchen usf… Das hat negative Auswirkungen auf das Zusammenwachsen in Europa.
Daneben werden Männer und Väter in der (Nicht-) Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse durch die Politik deutlich diskriminiert.
Für die Länderebene gilt: Die Fragen berühren Familienpolitik und Abstammungsrecht. Familienpolitik wird häufig auf die Bundespolitik reduziert. Richtig ist: Familiengerichtliche Verfahren fallen in die Länderhoheit. Jedes Oberlandesgericht (OLG) erstellt seine eigenen und unabhängigen Richtlinien für seine Gerichte. Das führt zu Uneinheitlichkeit und Willkürlichkeit. Der oft defizitäre Umgang der Jugendämter mit Nachtrennungsfamilien und getrennt erziehenden Vätern ist ebenso Ländersache.
Es liegt an den Kandidaten, sich für Fortschritte einzusetzen.
Die Wahlprüfsteine:
Aufgeführt sind lediglich die thematischen Bereiche
A) Familienpolitik / Familienrecht
B) Zeitgemäßes Abstammungsrecht
A. Familienpolitik:
Die Familienpolitik in der Bundesrepublik stellt sich seit Jahren nicht den Anforderungen der heutigen Gesellschaft: Familie wird von ihr vielfach reduziert auf intakte Familien. Nachtrennungsfamilien werden von ihr fragmentiert verstanden – mit dem nahezu ausschließlichen Blick auf den Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist [„Alleinerziehende“]. Die zweiten Elternteile, die die Kinder zu 20 %, 30 %, 40 % oder zu 50 % betreuen, werden von der Politik nicht gewürdigt. Beides sind defizitäre Ansätze.
Alarmierend sind dabei folgende Phänomene:
- 40 % der getrennt erziehenden Mütter sind gezwungen, von Leistungen nach Hartz IV zu leben.
- 40 % der Kinder in Nachtrennungsfamilien erleiden vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil – in der Regel zu ihrem Vater.
- 40 % der getrennt erziehenden Väter sind finanziell nicht in der Lage, den Barunterhalt für ihre Kinder zu leisten (Schätzung; belastbare Daten liegen nicht vor).
Für die ersten beiden Phänomene ist das überholte deutsche Familienrecht verantwortlich mit dem zwangsweisen Vorschreiben einer bestimmten Betreuungsform, dem Residenzmodell: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“.
Für den dritten Punkt ist eine verfehlte Steuer-, Ordnungs- und Sozialpolitik verantwortlich.
Viele westliche Länder gehen an diese Problemlagen anders heran.
Was ist Ihre Partei bereit zu ändern?
1) Prekäre Lage in Nachtrennungsfamilien / Vorhaltung zweier Haushalte:
Wird Ihre Partei sich einsetzen für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien, wie in anderen westlichen Ländern üblich, für:
a) steuerliche Entlastungen für beide Haushalte (gutverdienende getrennte Eltern)?
b) für Verbesserungen bei den Sozialleistungen in beiden Haushalten (gering verdienende getrennte Eltern)?
c) eine paritätische Aufteilung aller staatlichen Leistungen auf beide Haushalte gemäß dem Betreuungsschlüssel – für Kindergeld, Beamtenzulagen, Sozialleistungen etc.?
2) 40 % Kontaktabbrüche in Nachtrennungsfamilien:
a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche?
b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Anzahl der Kontaktabbrüche drastisch zu senken?
3) Getrennt erziehende Väter und Kindesunterhalt / (fehlende) Leistungsfähigkeit / Unterhaltsvorschussgesetz:
a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit von getrennt erziehenden Vätern?
-> Datenerhebung bezüglich „zahlungsunwillig“ vs. „zahlungsunfähig“.
b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit getrennt erziehender Väter zu erhöhen?
4) Erneuerung Familienrecht / Ablösung des Zwanges „Residenzmodell“ für Nachtrennungsfamilien:
a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung des gesetzlichen Regelfalls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“? (§ 1606 BGB).
b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
5) Verpflichtende Mediation VOR Beginn des Familienverfahrens:
a) Wird sich Ihre Partei für eine verpflichtend vorgeschriebene Mediation einsetzen – vor Beginn des Familiengerichtsverfahrens?
b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zum Schutz der Trennungseltern vor den „gerichtsnahen Professionen“: Gutachter, Beistände, Stellungnahmen Jugendämter, KIB usf.?
B. Zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts:
Das deutsche Abstammungsrecht ist ein Anachronismus, ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten:
– Mutterschaft ist über die biologische Abstammung definiert (§ 1591 BGB).
– Vaterschaft ist über den Ehestand und den Vermutungsgedanken definiert.
Eine rechtliche Fiktion: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“ (§ 1592 BGB).
Vor dem Hintergrund heutiger medizinisch-technischer und diagnostischer Möglichkeiten ist es an der Zeit, auch Vaterschaft über die biologische Abstammung zu definieren.
Gleichbehandlung für Mütter und Väter, Frauen und Männer.
6) Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung:
a) Wird sich Ihre Partei für eine Neuregelung des Abstammungsrechts einsetzen, in dem Vaterschaft über die biologische Abstammung definiert ist – analog zur Mutterschaft?
b) Wird sich Ihre Partei in Abgrenzung zum Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium dafür einsetzen, dass Mutterschaft und Vaterschaft nicht weiter marginalisiert / beliebig gemacht werden durch die Einführung von „Mitmutterschaft“ und „2. Elternteil“, eventuell sogar durch „Mehrelternschaft“?
Anmerkung:
Die paritätische Definition von Mutterschaft und Vaterschaft über die biologische Abstammung stellt keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren dar, sondern resultiert aus den Bedürfnissen des Kindes. Ein Kind entsteht durch die Weitergabe von weiblichen und männlichen Genen. Daraus ergeben sich Elternschaft und Kindschaft (Siehe auch: UN-Kinderrechtskonvention).
Ein wie auch immer organisiertes Zusammenleben mit Kindern wird allgemein üblich als Patchwork-Familie bezeichnet – mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Das gilt für heterosexuelle wie für gleichgeschlechtliche Paare.
Die Forderung nach zeitgemäßer Definition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft wird dadurch nicht berührt.
Bild: fotolia.com, Urheber:Rawpixel
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Lesermeinungen
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@Mario
Bei der Freizügigkeit handelt es sich wie bei der freien Berufswahl nicht um „alle erdenklichen Rechte“, sondern um absolute Grundrechte. Und ich finde es wichtig, dass diese Rechte für Unterhaltspflichtige gewahrt werden. Das ist in der angeblich so „freiheitlichen“ westlichen Welt nicht selbstverständlich. Und natürlich bin ich auch dafür, dass betreuende Väter und Mütter diese Rechte auch haben!
Sollen getrennte Mütter sich freuen, wenn der Ex stirbt, weil sie dann umziehen dürfen?? Lehne ich klar ab.
Außerdem ist es sogar einfach, Fahrtkosten zu übernehmen – und Eltern ziehen selten um. Die „Allgemeinheit“ hat das in einem Sozialstaat zu tragen. Aggressive Feministinnen sind sich des Sozialstaats bewusst und versuchen bisweilen, ihn den Männern zu verweigern!
Gegenüber dem Mann (ohne Kind) kann sie ihre Rechte haben und nutzen, wie sie will.
Gegenüber ihrem Kind nicht! Allein der Umstand, dass das Kind niemals darum gebeten hat, geboren zu werden, ergibt sich hier eine besondere Verpflichtung, hinter der auch ein „absolutes Grundrecht“ zurückzustehen hat. Im Gegensatz zum Vater und insbesondere dem Kind, ist die Mutter der einzige Mensch, der sich wirklich aus freiem Willen für oder gegen ein Baby entscheiden kann/konnte.
Absolute Grundrechte interessieren übrigens auch sonst häufig nicht. Man nehme einfach mal die Fleischbeschau bei der Musterung von Männern in den letzten 50-60 Jahren. Die Würde ist auch als absolutes Grundrecht geschützt, kräht(e) trotzdem kein Hahn nach.
Ich muss zugeben, ich bin etwas über den hier und dort durchscheinenden Gynozentrismus verwirrt.
Beispiel: Frauen arbeiten überwiegend Teilzeit, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert, haben geringere Rentenansprüche, arbeiten in schlechter bezahlten Branchen“
Teilzeit: Wahrscheinlich eher auf eine persönliche Entscheidung einer Frau zurückzuführen. Vollzeitarbeit ist innerhalb der Position eines Alleinerziehenden durchaus möglich.
Führungspositionen: Ich verstehe die Relevanz nicht. Frauen sind genauso wenig in anderen Feldern wie zum Beispiel IT, Produktion, Handwerk unterrepräsentiert, die durchaus auch eine guten Lebensunterhalt bieten. Dies ist wieder eine persönliche Entscheidung einer Frau, die auch bereits viele Male in Studien sichtbar gemacht wurden.
Rentenansprüche: Basierend auf Berufstätigkeit. Dies fällt wieder mal auf eine persönliche Entscheidung einer Frau zurück.
Arbeit in schlechter bezahlten Branchen: Persönliche Entscheidung einer Frau.
Das wirkliche Problem hinter diesen Symptomen ist die Gleicherberechtigung der Frau. Was wir hier erleben sind weibliche Privilegien in Aktion. Frau kann und darf alles, Männer sind wegwerf- und austauschbare Werkzeuge die jederzeit durch Sozialstaat und Unterhalts-/Kindergelder (sprich Männer verlieren Rechte, müssen dennoch weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen) ersetzt werden können.
Arbeit in schlechter bezahlten Branchen: Persönliche Entscheidung einer Frau.
Wieso gilt das nicht für jeden Leiharbeiter auch? Da ist komischerweise auch wieder der Staat schuld.
Es gibt hier ganz offensichtlich nur ein Problem: Zu niedrige Löhne und zu hohe Unterhaltssätze für Geringverdiener/innen.
Außerdem muss der Staat es ermöglichen, dass unterhaltspflichtige Väter (und Mütter) ihre Kinder besuchen können bzw. die Kinder zu ihnen fahren können. Das kann durch eine entsprechende Sozialleistung einfach geregelt werden. Am einfachsten über kostenlose Fahrkarten (Elternticket?).
Das Residenzmodell ist hier keinesfalls das Problem. Bei einem Wechselmodell, das Grundrechte der Eltern achtet (was der aktuelle Vorschlag zum Wechselmodell nicht tut), würden die Kosten höher und damit die soziale Belastung höher.
Dass 40% Hartz4-Empfängerinnen 40% entgegenstehen, die die (unsozial hohen) Unterhaltssätze nicht leisten können, ist zu erwarten. Das zeigt, dass Frauen weder reicher noch ärmer sind als Männer. Das ist aber kein spezifisches Problem. Es ist völlig im Bereich des Normalen in einem echten Sozialstaat, dass Alleinerziehende und Trennungsväter (und -mütter) da einen hohen Anteil haben. Das zeigt, das Deutschland einen Sozialstaat hat – ist also in Ordnung!
Und gleich noch einmal die Frage, wieso ich als Teil der Allgemeinheit für dein Privatvergnügen aufkommen soll und Kinderbesuchsfahrten kruez und quer durch die Republik finanzieren soll.
Wenn es um Antworten geht, schweigst du dich ja bei konkreten Fragen bisher recht vornehm aus.
Und auch deine Behauptung, das Residenzmodell sei das ideale Erziehungsmodell, wird nicht dadurch besser, dass du sie ständig wiederholst. Für eine gute und gesunde physische und psychische Entwicklung der Kinder (insbesondere aber auch der Söhne) ist beide Elternteile wichtig. Wobei es gerade Söhnen in unserer Gesellschaft an männlichen Vorbildern fehlt.
Nein, nein und noch mal nein! Setz deine rosarote, feministische Brille mal ab! So lange Frauen in nahezu allen Lebensbereichen bevorzugt werden, ist hier gar nichts in Ordnung!
@Mario Ich habe überhaupt keine feministische Brille. Zudem „schweige ich mich“ nicht aus, sondern gebe klare Antworten. Und dass die Allgemeinheit für wichtige Dinge aufkommt, das nennt sich Sozialstaat.
Und daher werden solche wichtigen Dinge aus Steuern finanziert! Hat in Deutschland Grundrechtsrang.
Offenbar ist es für Dich gar nicht wichtig, dass Väter unter rechtlich akzeptablen Bedingungen ihre Kinder sehen oder betreuen können.
Du bist sogar dagegen, dass Väter das immer können sollen. Und ich bin dafür, wieso unterstellst Du mir also „Feminismus“?
Ich habe klar gesagt, dass ich das Wechselmodell in dieser Form ablehne, weil es die Eltern um essentielle Grundrechte bringen würde. Ich möchte auch gar nicht in der Rolle sein, dass meine Ex nicht umziehen darf.
Wie stehst Du zur freien Beufswahl ?? Ich habe klar gesagt, dass ich diese im Gegensatz zu den allermeisten Feministinnen wahren will, gerade auch für Unterhaltspflichtige, auch wenn sie im neuen Beruf weniger verdienen würden!
Doch, ich bin durchaus dafür, dass Väter unter rechtlich akzeptablen Bedingungen ihre Kinder sehen und betreuen können.
Ich bin aber dagegen, dass Frauen dabei über Gebühr der Hintern gepudert wird.
Kinder sind in erster Linie erst einmal Privatvergnügen, das naturgemäß auch mit Pflichten verbunden ist. Frauen hier wieder aus der Verantwortung zu nehmen, alle Rechte einzuräumen (Freizügigkeit) und der Allgemeinheit die negativen Konsequenzen aufzubürden, ist geradezu typisch für genderideologische, feministische „Argumentation“.